1564 Grandson. 1671. 1673.
6 Kopf Korn, waö mit dem Ergebnis der allgemeinen Rechnung zusammengestellt für Bern einvon 28 Mütt 2 Kopf Korn, 33 Mütt 11 Kopf 1',- Quart Haber und 4 Faß 5 Tester Wein ergibtwährend es dem Landvogt an Geld 352 Gulden 6 Schill, schuldig bleibt. Ibill. s, 1. — 343 Drr ^jährige Beschluß wegen der Pfarrhäuser wird bestätigt und auch auf Tschcrlitz ausgedehnt. (S. Tsch^?lrt. 186.). Ibill. x, 2. — 34« Der Landvogt soll den Erben des Landvogtö Maillardoz selig alle nötlMAmtöhilfc leisten zur Erlangung ihrer durch RcchnungSablage erwiesenen AmtSgefällc, und ihnen zu dicst''Zwcke gegen Empfangschcin die Rentiers zeitweilig einhändigen. Ibill. v. — 347. Commissär Gaudasoll die Rentiers hinter Grandson prüfen; auch soll nachgctrachtct werden, ob nicht die Gcncralcrka»» ain diesem Amte eingeführt werden sollte. Ibill. >v. — 348. Die Frage, ob alt-Obcrvogt Whß ^rmit beiden Ständen getroffenen Abtausch das Lob bezahlen müsse, wird verneinend entschieden. 1^'
— 341». Die Erben des Landvogts Maillardoz selig klagen, daß sie noch viele durch Subhastatw»^verfallene Löber zu beziehen haben, die Bezahlung aber geweigert werde, weil Keiner ein Lob zu bezahlhabe, er habe denn von dergleichen Gütern einen Raub eingesammelt. Es ist also durch denwärtigen Landvogt zu untersuchen, waö dicßfalls Rechtens sei. Ibill. >.
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Art. 331». Die beidseitigen Werk- und Baumeister sollen sich nach Grandson begeben, »>»untersuchen, waö bezüglich der baufälligen Pfrundhäuser zu thun sei und welche Reparaturen am Sa) ^daselbst, wofür seit etlichen Jahren bedeutende Unkosten verrechnet wurden, vorgenommen wordenAbsch. 564. b. — 331. Die zweite AmtSrcchnung des Landvogtö Karl von Montcnach, von M>ch^1671 bis Michaelis 1672, wird genehmigt. Nach Verrechnung von 63 Gulden 6 Schilling Rech"""^kosten stellt sich die Bilanz so, daß die beiden Stände dem Landvogt 219 Gulden 16 Schilling, hiuiff^er ihnen 59 Mütt 16 Kopf Korn, 63 Mütt 4 Kopf Haber, 9 Faß 7 Tester Wein schuldig bleibt.
— 332. Die zweite kleine Bcrnrcchnung dcö Landvogtö Karl von Montcnach erweist an Andga ^216 Gulden und 5 Mütt 16 Kopf Korn. In Verrechnung dieser Ausgaben mit dem Guthaben
aus der allgemeinen Amtörechnung und das Getreide zu Geld angeschlagen (der Mütt Waizcu 45 G»ld^Haber 26 Gulden) verbleibt der Laudvogt Bern schuldig 1766 Gulden. Ibill. II. — 333. DaLaudvogt verschiedene Rcparaturkosten wegen der Kirche von Grandson verrechnet wurden, wird er bca"tragt, die Stadt zur Vorzeigung ihrer dicßfälligcn Rechte anzuhalten, widrigenfalls sie die aufgcwrnv^Kosten zu vergüten habe. Ibill. m. — 334. Durch die bcrnischcu Gesandten wird Landvogtersucht, die von ibm angefertigten und von den Ständen ihm gratificirtcn Rentiers demüberlassen. Idicl. v. — 333. Da der Landvogt die „TenctS" bereits in Ordnung gebracht hat, sfdie Zinsen nunmehr bezogen werden können, wird die RcnovationSarbcit der beiden bestellten ^missärc Pierre Corrcvond und Pierre Dcmiorc auf eine bequemere Zeit gestellt, diese indeß in g^" ^Kosten vom Wirth zu Murtcn gelöst. Ibill. v. - 33«. Die Besizerin der Mühle Dcöpla"^ursprünglich nur mit 1 Kopf Waizen Zins belastet, wegen Ruinirung der Mühle Alexandre u»d ^stattung eines neuen Radcö um 6 Kopf Waizen und wegen Abgang einer andern Mühle nochKopf gesteigert, selbst der Verheerung durch Waldwasser auögcsczt, bittet um Erlassung jener 6