1554 Orbe mit Tscherlitz. 1677. 1678.
bestehend in zwei Stuben und einer dazwischen liegenden Küche, in Stallung, Scheune, kleinem Gadc",'/4 Juchart Mattland, soll gemäß Antrag beider Pfarrer verkauft werden. Ibid. /. — 241i Wc»"^Stadt Lausanne im Jurten Holz zu fällen unternehmen sollte, hat der Landvogt sie darum zu bercchd"-Ibid. an. — 247. Bei Zehntcnstcigcrungcn ist eö bis dahin „uncnlbunden" zugegangen; künftigdie Mahlzeiten unterlassen und dafür einem Gcrichtssaßen 1(1, einem Bürger 8 Bazen entrichtet wc>dc>"Ibid. bb. — 248. Den Pfarrern von Tschcrlitz und Bottens sollen zu ihrem Behelf die seit drei Jahd>bei dem Commissär liegenden Pfrundcrkanntnissc cxtradirt werden. Ibid. ee. — 24!». Die 18 Juchad^Gestrüpp im Walde Ardcnnaz bei Penthercaz mögen, um sie nuzbar zu machen, verliehen werden. Ib>d '— 251» Der vom Landvogt wegen der obrigkeitlichen Neben vorgelegte Bericht wird als nicht befriedigtzurükgcwiesen. Ibid. es. — 25t Bern bleibt auf seiner Behauptung, daß die Kirche zu St- ^thclemy in der Pfarrei AsscnS ausschließlich den Evangelischen zustehe. Ibid. bb.
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Art. 252 Die zweite AmtSrechnung dcö LandvogtS Gadh erzeigt zu Gunsten der regierende»^einen Einnahmcnübcrschuß von 318 Gulden 5 Schilling 6 Pfenning an Geld, 27 Mütt, 2"/4Waizcn, 16 Mütt 8 Kopf 20- Quart Mischclkorn, 36 Mütt 1 Quart Haber. Absch. 605. d. ^ ^Das von Commissär Gauly vorgelegte DclimitationSwcrk des Pfrundzchntenö wird den Obcrcommiss^zur Prüfung übermittelt. Diese sollen auch die Stadt Lausanne und den Pfarrer von Asseuö wege»streitigen StnkS des MolicS einvernehmen. Wenn der Pfarrer wegen der um die Rechte zu Loncd) tgetauschten Rechte zu EtagniörcS viel Klagcnö macht, sollen sie alles ans den alten Fuß einrichte», ^her aber mit ihm rechnen und zusehen, wer an saumseliger Entrichtung der versessenen Gefälle am »""Schuld trage. Ibid. k. — 254. ES scheint unbillig, daß die Gemeinde zu St. Barthclemh oderganz von der Wässerung ausgeschlossen sei; der Landvogt soll eine Kehrordnung zwischen dem Herr" ^der Gemeinde einzurichten trachten. Ibid. ß. — 255. Pierre Bonzon, der bisher aus vierobrigkeitlicher Lchenrcbcn unter der Stadt Orbe von 5 Zubern Wein 2 Zuber wegen des olorßö, 'aus zwei andern Manuwcrkcn zu Grcmaux den fünften Zuber an das Schloß Tscherlitz z» c»tr> 1hatte, wird künftig einen fixen ewigen Weinzins, nämlich 100 Maß, an das Schloß Orbe eutuct)Ibid. b. — 251» Dem Gesuche der Erben des B. Chevalier von Orbe, daß ein vor etwa dicd^Jahren für vier Mannwcrk zu La Croix gelegene, »on Vnim« genannte Reben eingetauschtes Stükvon 4 Juchartcn, iu I'olliöro genannt, das den vierten Zuber Wein an die Stände entrichte, ^Rentier des Schlosses gestrichen und ihnen zugcfertigt werde, wird entsprochen. Ibid. i. — 25?- ^Bürgerschaft von Tschcrlitz wird der 1667 für 12 wälschc Kronen verliehene Zoll im Flckcn dastl^ "weitere zehn Jahre verliehen. Ibid. b. — 258. Nach Einsicht des vom Landvogt abgcstattctcnüber die obrigkeitlichen Reben hinter dem Amte Tscherlitz wird ihm und dem Stadtcommissärgetragen, mit den Inhaber» dieser Reben über einen fixen Zins sich zu vereinbaren. Ibid. u>. — ^ ^Der armen Wittwc des Claude Maecaud von Penthercaz wird dahin gratifieirt, daß sie lebc»slä"!lvon ihrem stärker besteuerten Hause nicht mehr usaßo« zu entrichten brauche als von andern Häuser»werden. Ibid. g. — 21i1» Wegen einiger Zinsen und Lehen hinter Brctignh und Cugh soll der ^Vogt zu Tschcrlitz Nachschau halten und der Sachen Beschaffenheit den Obrigkeiten berichten. ^