Orbc mit Tscherlitz. 1675. 1676.
SS«. Die in der Rechnung von Tscherlitz vorgekommenen großen Kosten für Examinirnng und H>»'nchtung der Maleficantcn veranlaßcn zu Erneuerung des Beschlusses von 1667, betreffend daherigc Mo-deration; falls ein solcher nicht vorhanden wäre, sollte auf nächste Konferenz dicßfallö das Nöthigc instr»"''werden. Ibiä. g. — 221. Dem L. Henri von EtagnivrcS werden auf nochmaliges Anhalten 1 M^jährlichen KernenzinscS und statt 1» nun 15 Stukc Holz geschenkt, mit dem Zusaze, daß. wen» er »ich'baue, der Landvogt die Hofstätt«: auf die Versteigerung bringen solle. Ibiä. k. — 222. Da dienicinde Biolch-O.julaz das auf lcztjährigcr Jahrrechnung vorgcwiescilc pergamentene Docuiuent >»^'zurükerhalten hat, soll demselben zu Bern und Freiburg nachgespürt und auf Befinden die gcwünMBestätigung darüber ausgefertigt werden. Ibill. I. - 226. Wegen des AfterlehcnS, welches dieBern von Herrn Stürler erhandelt hat, läßt man es dahin gestellt, daß die beidseitigen Generale»'»missäre mit Erörterung der Marchstreitigkeiten hinter Oron und der Enden fortfahren sollen, als ei»"^ache, die obbcdcutem Afterlehen vorgehen muß; auch sollen genannte Commissäre die noch unerött"^Ausmaichung der Herrschaft Mariland auf Gutheißen der Obrigkeiten hin vornehmen, Ibiä. o.
Denen von Bioleh-Orjulaz wird bewilligt, gegen jährliche Entrichtung eines Sakes Haber sich ^andern drei Gemeinden im Jurten zu bcholzcu; jedoch dauert'dieses Recht nur so lange es denkeilen gefällt. Ibiä. p. — 22». Der Commissär Duboiö soll dem Pfarrhcrrn zu Asseuö die Slusstä'^in EtagniörcS beibringe.« helfen; ist das nicht erhältlich, so soll der Tausch zwischen dem Pfarrhew'^Bern wieder aufgehoben werden und dem Pfarrer das, was er zuvor hinter Lonay gehabt, gehöre».'''wie Bern das Abgetauschte hinter Etagniorcs. Ibiä. ee. — 22«. Die Gesandtschaft von Bcr»in der Conferenz der evangelischen Orte, daß die in der Landvogtei Tschcrlitz zu Policz-le-Gra»d »»^Panthereaz aus Gnaden übrig gelassenen Katholiken fortwährend frecher werden. (S. Absch.
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Art. 227. Bei Ablegung seiner fünften Amtsrechnung bleiben die beiden Städte dem alt-L»»^vogt Wunderlich schuldig 1706 Gulden, hingegen er ihnen an Waizen 20 Mütt I .Kopf 2 Qua"jedem Ort 10 Mütt 0 Quart, an Mischelkorn 8 Mütt 2 Kopf 2 Quart oder jedem Ort ä Mütt > ^I Quart, an Haber 86 Mütt 2 Kopf 3 Quart oder jedem Ort 16 Mütt 7 Kopf 1'/, Quart.
. ^ ^ Rcblchen, welche thcilö um einen Viertel, theilö um einen Drittel, theilS»'"^.
Hälfte dcö Raubs vergeben und, ertragen so wenig, daß der Landvogt Auftrag erhält, »ah»" ^lundigungen einzuziehen, ob und wie ein größerer Ertrag zu erzielen sei. Ibiä. i. — 22«. Co»'»"""-Allaz wird mit seinem Begehren um Entschädigung für die Renovation der Eur° oder Pfru»dz>»tt ""die Vorlegung und Genehmigung seiner Arbeit vertröstet, unterdessen den Generalcommissärcn Unters»^'"derselben empfohlen. Ib.ä. Ic. 26«. Curia! Vuillamh wird mit seiner Prätension von ^ ^'Waizen aus dem Schlosse Tscherlitz, als Annexum seiner Besoldung, mit dem Zusaze abgewiesen, ^ 'was er unter solchem Titel unter den Landvögten Wunderlich und' Gadh bezogen habe restitutio"dagegen werden ihm zur Ergözlichkcit 2 Säkc Mischclkor.t verehrt. Ibiä. i. - 261 Die ba»^"Kirche zu Villars-lc-Terroir zu reparircn wird dem Landvogt aufgetragen. Ibiä m. - 26S ^bürg führt Beschwerde, daß dem Pfarrer von AsscnS von Bern nicht gestattet werden wolle, am 'nläustag in der Kapelle zu Barthelcmh die herkömmliche Messe zu halten, und verlangt A"t»>^ "