1550 Orbe mit Tscherlitz. 1673. 1674.
Vogts Wunderlich erzeigt an Ausgaben l 128 Gulden, 11 Mütt 9 Kopf Waizen, 2 Mütt tl> Kopf Mischtkorn, 7 Mütt Haber. In Verrechnung dieser Ausgaben mit dem Guthaben Berns aus der allgemeine»Rechnung bleibt es dem Landvogt, zu Geld redncirt, noch schuldig 347 Gulden. Ibid. k. — II11 ^Ohmgeld zu Orbe wird dem Amtmann auch ferner für 506 Gulden belassen. lind. I. — I ii t ^Gemeinde VillarS«lc-Terroir bittet um Erlaubnis, im Jurten Holz zu hauen. Laut Bericht dcSVogts erhielt sie diese Erlaubniß schon vor dreißig Jahren, machte aber keinen Gebrauch davon, weil cnleidlicher Zins bedungen war und sie anderes Holz bequemer in der Nähe fand. Die Bewilligungalso für Schlaguna von Bauholz ertheilt gegen Erlegung von jährlich 6 Kopf Haber und mit der Jedingung, daß jewcilcn der Landvogt um Anweisung des Holzschlags begrüßt und der geschlagene Lechzur Nachpflanzuilg eingefriedet werde. Ibid. s. — littS. Die Abschaffung eines dritten von den ^rechtigten Gemeinden unterhaltenen Bannwarts wird in der VorauSsczung zugegeben, daß die Dorfw^und Messeliers Mitaufsicht halten. Ibid. t. — IM». Die Gemeinde Villarö-le-Tcrroir wünscht, ^entweder der Inhaber der Weinschenke, die einen bösen Einzug unterhalte und die Liederlichkeit pst»^"„abgeschafft" oder die Wirtbschaft der Gemeinde verliehen werde. In Betracht, daß die vielen Weinlä)^nur Unheil anrichten, wird der Gemeinde die Wirthschaft nicht verliehen und jenem Wirthe diecession einstweilen entzogen. Ibid. u. — I1V7 Die Gemeinde Orbe wünscht, daß der Uebelstand »>gleicher Klaftermaße gehoben und ihr ein Klaftermaß bestimmt werde. Es wird dasselbe auf 16schuhe angesezt. Ibid. /. — Die Gemeinde Orbe beschwert sich über die mit der Präsent»^
des Landvogts verbundenen Kosten, indem derselbe ein großes Comitat mitbringe und hernach die g»'Bürgerschaft mit zu Tische size. Daher wird verordnet, daß künftig der Landvogt bei seinemOrbach neben seinem Reuter nur den Lieutenant mitbringe und die Einladung zur Mahlzeit ^Gericht oder etliche Gerichtssaßen beschränkt werden möge. Ibid. an. — IM» Der Bitte der ^ ^Orbe um Zurükgabc ihres zur Zeit des Landvogtö Steiger in das Archiv zu Murtcn gelegtendovinoos soll wenigstens durch Aushändigung einer Abschrift entsprochen werden. Ibid. bb ^
Der Gesellschaft der Schneider wird die Coneession von 1501 mit der Erläuterung erneuert und bendaß ein Meister, der einen Lehrknaben hat, statt des Pfundes Wachs 2 Gulden 6 Schill, undder als Meister angenommen wird, statt des Mahles 15 Gulden entrichte. Ibid. dd — 2UI ^„Kcfithurn" (Gefängniß) zu Orbe den Einsturz droht, soll der Landvogt von Tscherlitz die nöthige ^ ^kehr treffen. Ibid. >vv. — 2112. Commissär Allaz erhält den Auftrag, das Pfrundcinkommen j" ^Viren. Ibid. xx.
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Art. 203. Bei Ablegung der dritten Amtörcchnung (Michaelis 1672 bis Michaelis 161^1 ^nach Verrechnung von 93 Gnldcn 9 Schilling RechnungSkosten bleibt Landvogt Wunderlich sehui^ü -Gulden 6 Schilling, 24 Mütt 1 Kopf Waizen, 12 Mütt 2 Kopf 2 Quart Mischelkorn, 41 MüttQuart Haber, so daß es jedem Ort 355 Gulden 3 Schilling, 12 Mütt 2 Quart Waizen, 6
1 Kopf 1 Quart Mischelkorn, 20 Mütt 7 Kopf 2'/° Quart Haber zu beziehen trifft. Absch. 596-
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21>Ä. Die vor den Gesandten Berns abgelegte dritte kleine Rechnung des Vogts Wunderlich
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Ausgaben 1015 Gulden 6 Denier, 12 Mütt 6 Kopf Waizen, 2 Mütt 10 Kopf Mischelkorn,