1540 Schwarzenburg. 1675. 1676. 1677. 1673.
3!» Pfund 7 Schill. 8 Denier an Geld und 60 Mütt Haber. Mit wenigen Ausstellungen undmerkungen wird die Rechnung genehmigt. Absch. 621. 6. — 10». Frciburg fuhrt Beschwerde, dakdurch das AppellationSurtheil zu Bern der Hans Schaffner von Mischlcrn im Streit mit Konradvon Albligen aus dem Grunde seines Zugrechtö verlustig erkannt worden sei, weil er nicht der rcformirlc»Religion angehöre und als „Äußerer" durch das Landrccht ausgeschlossen werde. Die bernische Gesaw'Ichaft erklärt, daß sie mit dem Sachverhalt unbekannt sei, und nimmt den Gegenstand all rekeronäu^UM. Ii. I0<» Die Auökaufösumme der 3 Kronen jährlichen Zinses für die Fuhrfrohncn sollder Frau Landvögtin den betreffenden Bauern, weil solche Leistungen nicht loskäuflich seien zurülbez»»"werden. UM. i.
i070
Art. i07. Aus der fünften Amtsrechnnng des weiland Landvogt Männlitt, von Michaelisbis Michaelis 1675, erhält jedes der beiden Orte 120 Pfund 9 Schill. 3'/. Denier an Geld, 6'/«^Dinkel und 54 Mütt 1'/, Mäß Haber. Absch. 644. u.
1077
Art. 10« Bei Ablegung der ersten AmtSrcchnung des Landvogts Daniel Berset, von Mich^'16<5 bis Michaelis 1676, bleiben die beiden Orte dem Landvogt schuldig 939 Pfund 7 Schill. 8 Dc»^'er hingegen ihnen 1 Mütt Mäß Dinkel und 120 Mütt 10 Mäß Haber. Die in die Rechnung ^seztcn Ausgaben für Zaunstekcn zu den Schlofigütcrn werden nicht anerkannt, indem die Amtleute i"'Erhaltung der Zäune verpflichtet sind; dagegen wird dem Landvogt ein gleich großer Betrag für ^walt bei der Reparation des Schlosses verehrt. Bei diesem Anlasse werden auch die großen U"^"gerügt, welche bei den Jahrmärkten und Zchntstcigerungen auflaufen. Absch. 671. b. —
Landvogt wird die Ablösung eines Wcinzinseö von 4 Maß Wein und Mäß Weizen hinter Orbe be-willigt gegen 10 wälschc Kronen. Ibid. o. — 110. Der Antrag des LandvogtS, das untere Sch^"gegen besser gelegene Guter zu vertauschen und dadurch stch des Unterhaltes der alten Schloßgcbäube 6"entledigen, wird empfehlend in den Abschied genommen. UM. x. — Iii. Da die BezugSkoste" ^jungen oder Lammerzchnten dessen Betrag übersteigen, wird laut Urbar derselbe wie früher dem La"d^.wieder überlassen. UM. k. - iI2. Der zum Schloß gehörige Borsaz soll von den Landvögten""eigene Kosten gesäubert und von überwucherndem Gestrüppe rein gehalten, dafür aber jeweilcn dem abt<'den Landvogt von seinem Nachfolger 20 Bern-Kronen entrichtet werden. UM. j. - ii» Da der. 9""zehnten zu Schwarzcnburg bisher nur von den Reichsten übernommen werden konnte, soll er nun ^oberu und untern Zehnten gctheilt und so getrennt verliehen werden, um zu sehen', ob er nicht crtt->ö'samer werde. Ibid. k.
1078.
Art. IIA. Nach etwelchcr Verehrung an den Landvogt Berset stellt sich dessen zweite Ai»tS>cch""^so. daß er den beiden Orten schuldig bleibt 157 Mütt 1 Mäß Haber, ste hingegen ihm 159 Pf'"" .,Schill, an Geld. Absch. 6lbi. u. — it». Bei Abnahme der Landvogteircchnung sieht man sich