Bellenz, Bollenz und Riviera. 1679. 1527
Zolltarif revidirt werden soll. Ibid. e u. g. — <»«Ä Uri legt den Entwurf der Instruction vor. Man" et aber nöthig, daß Uri vorerst den alten und neuen Zolltarif von Bellen; beibringe und zugleich^»lachte, ob nicht zwekmäßiger, und zwar ohne Nachtheil für die Coinpetenzcn des LandschrcibcrS undÖderer deutscher Interessenten, der Zoll einem Italiener übergeben und zur Berathung darüber noch vor^ Abreise der Gesandten eine neue Conferenz angcsczt werden solle. Absch. 715. u. — <»«1. Daß^dschrxjh^ Lussi Bellen; den fünften Theil der Bußen anspricht, welche von den Gesandten bezogenbis ^ Landvogt, folglich auch für die Kammer, höchst präjudicirlich gefunden, will aber
iuni Shndieat darüber um so mehr stille schweigen, da er sich des Consenses aller III Orte rühmt" - wie verlautet, einen Wälschen für sich unter die Landschreibcrci stellen wollte. Ibid. b. — <»«<»hat Lucern mitgetheilt, daß die Gesandtschaften zu Baden die Festsezung des Marktes zu Bellen;' den 14. September placidirt haben; um aber der Sache sicher zu sein, wird auch noch Zürich ange-bt, ob wirklich die Mehrheit der Orte mit Lueern einverstanden war, und wenn ja, ob nun auch diesandten nach Lauis in diesem Sinne instruirt seien. Unterdessen soll Uri dem Landvogt Christen zu^ befehle», sogleich «ach erhaltenem Bericht, daß in Lauis der Widerruf ergangen sei, durch ein^lfcst den für den Bcllcnzer Markt festgesetzten Tag zu veröffentlichen. Und. d. — <»V7 Dem in^ ^ tMüelangtcn Commissär des Gesundhcitötribunals zu Mahland soll höflich gemeldet werden, daß^ ^outcigiou noch fern sei, bei eintretender Gefahr aber von der vcrdankcnswertheu Vorsicht des Tri-lls Gebrauch werde gemacht werden. (S. ibid. o.). — <»«« Die III Orte wollen dem neuenCamorino, welchem die Jurisdictionöverlczung zu Monticcllo Schuld gegeben wurde, die^inahnie sej^ Stelle nicht gestatten. (S. Absch. 72V. u). — <i<»» Der Anzug, daß die cnnctbirgischen^rthauou in Appellationösachcn, Compromisscil u. s. w. in überschwänglichc Kosten gebracht werden,^ ^usicht, man sollte auf den Abschied von 1566 zurükgchen. (S. ibid. b.). — «1« Da^ Kastellan Martin Emauucl Bctschart des Ant. Calgaro Erben immer noch anzufechten fortfährt undund Nidwaldcn ihren Antheil noch nicht empfangen haben, man auch erfahren muß, wie strenge die^ ku tgxjrt werden, möchte cS besser sein, die Zollverwaltung einem Bcllcnzer zu übergeben, dem die^Westen jedenfalls besser bcikommcn könnten, als den Landschrcibern oder Castellanen, die von ihrenin Schirm genommen zu werden Pflegen. Landammann Bctschart erklärt hierauf, jedem Ort fürAntheil (52 Gulden 2 Kreuzer) Bürgschaft leisten zu wollen. Die Revision des Tarifs und die^'ungsbriefc von Ursercn und Livincn sollen in nächster Zeit vorgenommen werden. Die AenderungZollverwaltung wird ud rekerondum genommen. Ibid. c. — «11 Ucber die Wuhrstreitigkeiten^^ugna und Lodrino wird als ausgemacht weggegangen. Ibid. e. — <»12. Der Stadt Bellenz wirdsoll die zwei von der Kirche und vom Spital gekauften Häuser zu schließen oder nicht, doch
b>i>d ^ Kirche und des Spitals Bestes beobachtet werden, ibid. 1. — «13. Bellenz und ArbedoTessj ^^utet, das jüngste Syndicatsmandat habe nicht den Sinn, daß die neue Straße längs demlg> ^ lassen und allein die alte bei St. Paolo gebraucht, sondern daß die alte und obere Straße sobcnuzt werden soll, bis die Gräben hinter der großen Wehre oder Mauern ausgefüllt und dieausgebessert seien. Ibid. g.