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6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1526 Bcllenz, Bollenz und Riviera. 1678. 1679.

den Dreigeschwornen dem Befehle des Landvogts, eine am Tage vorher torturirte Weibsperson noch"'^zu torturiren, widersprochen, hicmit in Frage gestellt worden ist, ob sie dazu berechtigt gewesen seien, w'dem Landvogt anheimgestellt, die Tortur wiederholen zu lassen,obwohl derselben ziemlich genug bcschc?sein möchte." Ibid. g. klttl Das Begehren, daß der bischöfliche Vicar Peretti entfernt werde, ^bei dem Legaten erneuert werden. Ibid. t>. Das Begehren des Landschreibers Lusfi, daß

als Zollverwalter laut von Nidwaldcn erhaltener Ortöstimme gestattet werden möge, an die Stelle ^verstorbenen Zollers von Bcllenz einen andern Zollcr zu sezen, wird all rekerondum genommen. Idiä- 35V3 Die Landvögte von Bellen;, Bollenz und Riviera erhalten Befehl, die dortige Mannsch"^Bereitschaft zu sezen. (S. Absch. 699. b.). Man findet, wie nüzlich cS wegen des

die regierenden Orte und auch für die Unterthanen wäre, wenn der Bellenzer Jahrmarkt auf eine sp"

Zeit verlegt würde; er wird daher auf Ratification hin von Bcllenz nach Giubiaöco verlegt und auf Michastag angcsezt. Ibid. o. Die von Uri entworfene Instruction für das Syndicat in Bcllenz ^

iflende"

genehmigt, nur noch bei dem dreizehnten Punkte beigesezt, daß hinsichtlich der Burrcn und durchzufüh^"^Waaren und des alten Tarifs Nachfrage gehalten werde. Absch. 792. a. k!Mi. Das von den ^Orten von Lauis aus an die zu Bcllenz'regierenden Orte gerichtete Schreiben betreffs Abänderung deS M'zu Bellenz wird den Obrigkeiten hinterbracht. Absch. 703. 6. Uri berichtet, daß zu

und Schimpf der III Orte die Lauiser bereits in Zürich Bestätigung ihres wider die AbänderungBellenzer Marktes veröffentlichten Mandats gefunden haben, daher denn anch im Namen der lllein Schreiben an Bern gesandt und zwekmäßig gefunden worden sei, gleiche Schreiben an Zug, 'Solothurn und Frciburg zu richten, damit die inajoru Hinterhalten werden. Dieses erhält Zust>>"'" ^Absch. 709. u. Die Bellenzer Wachtgelder will man gegen Baarschast verhandeln lasse"-

ibill. b.).

Art. Schwhz führt Beschwerde, daß die Unterthanen zu Bellenz seine Autorität

(S. Absch. 710. b.). <»<><». In Bezug auf den zu Bcllenz wegen Ucbcrschung des Burrenzol^ ^fiScirten Reis verlangt Uri, daß derselbe einstweilen nicht verkauft werde, bis man sich des 6^^halber verständiget undMontceggo" und Gallarino sich vor der hohen Obrigkeit verantwortet haben- S ) ^und Nidwaldcn wollen es bei dem an den Landvogt abgegangenen Befehl bewendet sein lassen. ^ Um der Jnformalität in Vergebung der Acmter zu Bellen; abzuhelfen, sollte der

für die Gesandten jeder Zeit beigefügt werden, daß keine Aufgelder oder Geschenke dafürwerden dürfen. Ibid. d. Da der unruhige Vicar Peretti sich nicht bessert und dieses Pfl ^

wegen die Angehörigen von Bellenz bei dem Hofe in Como übel tractirt werden, soll Uri dem A>und dem Bischof von Como die angemessenen Vorstellungen zuschreiben, damit man nicht als Landensich gcnöthiget sehe, sich des Mannes mit erforderlicher Manier zu entledigen. Absch. 712. b.Das Mandat der XII Orte, durch welches in Lauiö den Kaufleutcn bei Verlust von Habe und ^^Durchpaß zu dem auf den 18. September verschobenen Bellenzer Jahrmarkt verboten wird, ^jselErklärung an die übrigen Orte, die III Orte werden dieselbe Verordnung gegen die Besucher dcS^ ^Marktes ausgehen lassen. Dabei wird beschlossen, daß auf künftiger Confercnz der III Orte der