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6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1525
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Bellenz, Bollenz und Riviera. 1677. 1678. 1525

Huf vic Klage von Rath und Regenten zu Bellen; über den zu Jntra und Pallanza im Korn-' hübten Zwang wird abermals nach Mayland und an Graf Casati geschrieben, zugleich aber «ach^ k»z verdeutet, daß sie dem Vernehmen nach durch Vorkauf u. s. w, jene Behandlung selbst verschuldetIbid. s. 581.. Die Abgeordneten von Bellcnz und der Gemeinde Camorino, im Streite, obdie auswärtigen Eigcnthümcr von Gütern zu Camorino diese Güter an genannte Gemeinde ver-lern sogt,, (was von ihr prätcndirt wird), werden zu gütlicher Ausgleichung angewiesen; käme diese^ ku Stande, so würden alsdann die Obern entscheiden. Absch. 677. c. 582. Von den zu Bcllenzkseiiden Gesandten wird über den geistlichen Vicar Pcrctti, Pfarrhcrrn zu Daro, so berichtet, daß^ offen wird, aus allen III Orten eine Dcputatschaft an den Legaten nach Luccrn zu senden und neben^ ^cisng der Klagpnnktc und Anerbietung von Kundschaft die Entfernung jenes Priesters zu verlangen,Bemerken, daß man nicht entsprechenden Falls auf andere Mittel bedacht sein müßte. Absch.^ ^ t58g. Dem Commifsär von Bellen; wird besohlen, die von den Bündnern auf hcrwärtigcmerrichtetePcschera" zu schlcificii, doch alles zu vermeiden, was die Bündncr berechtigen könnte, dieDrtc als Kläger zu bezeichnen. Absch. 684. ä.

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Art. 58 4 Uri bezeichnet die gegen A. Calgaro, genanntMonceco", von Schwyz und Unterwalden^^ten Ortsstimmen als übereilt. Absch. 687. o. 585. Der Fiscal H. A. Cislago von Bcllenz^cht Bestätigung seiner Wahl zumCaneparcn" der Gemeinde Mcdeglia. Entsprochen. Ibiä. k.' Die Confcrcnz vom 25. Februar zu Brunnen war namentlich bestimmt, daö Mißverständniß zu heben^eii des Zolls zu Bcllenz und Durchfuhr der Burren des Antonio Calgaro, genanntMonchiecco", aus^u,en. Auf der einen Seite wird behauptet, er habe sich gegen den alten Zollbricf verfehlt, welcher^»annöwaaren, die in Gemeinschaft mit Fremden und vermittelst deren Subvention oder Geldvorschüssewerden, der Verzollung unterwerfe. Uri dagegen beruft sich auf den Freibrief für Livincn von^ und auf die dem Calgaro crtheiltcn Ortsstimmen von Uri und Unterwalden, sowie auf den späterZollbrief von t668, der die frühere Begünstigung nicht habe aufheben können, kann sich indessen^zu verstehen, daß sie jezt aufgehoben werde. Dieser Antrag wird rokorenäum genommen,testi/ ^ " 587) Auf Bericht, daß der Bischof von Como wegen der von Giov. Mar. di RossiKronen den Fiscal H. A. Cislago als Spitalvogt nebst Mitintcressirtcn bei Strafe

^""uuuication citirt habe, innerhalb sechs Tagen in Como sich zu stellen, wird erkannt, daß dieseu»dgcthan haben, als waö ihnen befohlen war, daher Sckclmcister Tanncr nach Luccrn reisender y/' Legaten darauf dringen soll, sowohl in dieser Sache den Bischof von Como zur Zurüknahme

süihx ^isung zu bewegen, als auch die Entfernung dcö Pfarrhcrrn Pcrctti zu Daro, der abermals Ur-^ dleses widrigen Vorgangs sei, zu verlangen. Ibiä. b. 588. Landammann Schmid von Jlanz^^lZtn einer durch ein Accommodemcnt berichtigten Schuldverpflichtung gegen die Anschuldigungu»d . ^^"^wrö von Bellcnz ein Attest zum Zeugniß seiner Unschuld. Dem Commissär von Bcllenz^"wtbirgischcn Gesandten werden darauf bezügliche Aufträge crthcilt. Absch. 69l. ä. 5811^^>chcn Abschlüsse über das rothc Buch von Bcllenz soll Landschrciber Zumbrunncn von Uri die^ioii der vier noch übrigen Punkte den Obrigkeiten übermitteln. Absch. 692. k. 5i1v Da von