Bellenz, Bollenz und Riviera. 1677. 1678. 1525
Huf vic Klage von Rath und Regenten zu Bellen; über den zu Jntra und Pallanza im Korn-' hübten Zwang wird abermals nach Mayland und an Graf Casati geschrieben, zugleich aber «ach^ k»z verdeutet, daß sie dem Vernehmen nach durch Vorkauf u. s. w, jene Behandlung selbst verschuldetIbid. s. — 581.. Die Abgeordneten von Bellcnz und der Gemeinde Camorino, im Streite, obdie auswärtigen Eigcnthümcr von Gütern zu Camorino diese Güter an genannte Gemeinde ver-lern sogt,, (was von ihr prätcndirt wird), werden zu gütlicher Ausgleichung angewiesen; käme diese^ ku Stande, so würden alsdann die Obern entscheiden. Absch. 677. c. — 582. Von den zu Bcllenzkseiiden Gesandten wird über den geistlichen Vicar Pcrctti, Pfarrhcrrn zu Daro, so berichtet, daß^ offen wird, aus allen III Orten eine Dcputatschaft an den Legaten nach Luccrn zu senden und neben^ ^cis„ng der Klagpnnktc und Anerbietung von Kundschaft die Entfernung jenes Priesters zu verlangen,Bemerken, daß man nicht entsprechenden Falls auf andere Mittel bedacht sein müßte. Absch.^ ^ t58g. Dem Commifsär von Bellen; wird besohlen, die von den Bündnern auf hcrwärtigcmerrichtete „Pcschera" zu schlcificii, doch alles zu vermeiden, was die Bündncr berechtigen könnte, dieDrtc als Kläger zu bezeichnen. Absch. 684. ä.
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Art. 58 4 Uri bezeichnet die gegen A. Calgaro, genannt „Monceco", von Schwyz und Unterwalden^^ten Ortsstimmen als übereilt. Absch. 687. o. — 585. Der Fiscal H. A. Cislago von Bcllenz^cht Bestätigung seiner Wahl zum „Caneparcn" der Gemeinde Mcdeglia. Entsprochen. Ibiä. k. —' Die Confcrcnz vom 25. Februar zu Brunnen war namentlich bestimmt, daö Mißverständniß zu heben^eii des Zolls zu Bcllenz und Durchfuhr der Burren des Antonio Calgaro, genannt „Monchiecco", aus^u,en. Auf der einen Seite wird behauptet, er habe sich gegen den alten Zollbricf verfehlt, welcher^»annöwaaren, die in Gemeinschaft mit Fremden und vermittelst deren Subvention oder Geldvorschüssewerden, der Verzollung unterwerfe. Uri dagegen beruft sich auf den Freibrief für Livincn von^ und auf die dem Calgaro crtheiltcn Ortsstimmen von Uri und Unterwalden, sowie auf den späterZollbrief von t668, der die frühere Begünstigung nicht habe aufheben können, kann sich indessen^zu verstehen, daß sie jezt aufgehoben werde. Dieser Antrag wird uä rokorenäum genommen,testi/ ^ " 587) Auf Bericht, daß der Bischof von Como wegen der von Giov. Mar. di RossiKronen den Fiscal H. A. Cislago als Spitalvogt nebst Mitintcressirtcn bei Strafe
^""uuuication citirt habe, innerhalb sechs Tagen in Como sich zu stellen, wird erkannt, daß dieseu»dgcthan haben, als waö ihnen befohlen war, daher Sckclmcister Tanncr nach Luccrn reisender y/' Legaten darauf dringen soll, sowohl in dieser Sache den Bischof von Como zur Zurüknahme
süihx ^isung zu bewegen, als auch die Entfernung dcö Pfarrhcrrn Pcrctti zu Daro, der abermals Ur-^ dleses widrigen Vorgangs sei, zu verlangen. Ibiä. b. — 588. Landammann Schmid von Jlanz^^lZtn einer durch ein Accommodemcnt berichtigten Schuldverpflichtung gegen die Anschuldigungu»d . ^^"^wrö von Bellcnz ein Attest zum Zeugniß seiner Unschuld. Dem Commissär von Bcllenz^"wtbirgischcn Gesandten werden darauf bezügliche Aufträge crthcilt. Absch. 69l. ä. — 5811^^>chcn Abschlüsse über das rothc Buch von Bcllenz soll Landschrciber Zumbrunncn von Uri die^ioii der vier noch übrigen Punkte den Obrigkeiten übermitteln. Absch. 692. k. — 5i1v Da von