Bellenz, Bollenz und Riviera. 1675. 1676. 1523
^udaimnann Beßler, in Ucbereinstimmung damit und in Aehnlichkeit mit dem 1646 wegen der Jesuiten^chlosscnen Tractate, ein Instrument anzufertigen/ Dem Kanzler Ghiringhclli und dem Fiscal Ciölagorr en fstr jh^ Jesuitcngcschäft aufgewendete Mühe 2 Kronen Taggeld nebst Pferdevergütung aufLandschaft Bellen; angewiesen. Absch. 629. u. — Nachdem Engelbcrg sich über seine längst
^»offene Befreiung vom Zoll zu „Ablcöco" (Biaöca) und andern drciörtischcn Vogteien bei Uri am
September 1671 ausgewiesen hat, läßt man cS dabei beruhen,die ^ Den von dem Commissär gegen Pictro Bruno di Gcmino angehobenen Proccß sollen
^^"^catSgesandten fortführen helfen. Idill. ll. — SZ7. Die zwischen den Deputirten der III Ortehier ^'k^aten zu Einstedcln in Anwesenheit des Nuntius abgefaßte Convention wird vorgelegt undAit^ ^ Nuntius durch den Kanzler Antonio Rusconi übcrsandtcs Schreiben mitgetheilt, lczteres' ^cr Bemerkung, daß in der Convention zwei Zusäze enthalteil seien, von denen der Vertrag vonwedeln nichts wisse, nämlich cS dürfe das Gotteshaus Einstedcln oder die Residenz zu Bellenz ohne^lljguiig der III Orte keine Güter an sich kaufen, und sodann Bestimmungen wegen des Zolls.^'kßljch „ut einsicdelnschcn Bevollmächtigten, Dekan Bonifaz Tschnpp, zu beidseitigem Bc-kii der Coutract wegen Uebernahme der bisherigen Jesuitcnresidenz in Bellenz abgeschlossen und dem^ateii von Eussiedcln die Besiznahme derselben anhcim gestellt. Absch. 636. a. — Der Ver-
u «iit Cinsicdclil wegen der Residenz zu Bellenz soll beförderlich ausgefertigt und Herkules Paganino"cht werden, das den Jesuiten bestimmte Legat auf die Bcncdictincr überzutragen. Absch. 632. o. —^ Die III Bünde werden zu Ernennung des Obmanns in Sache deö Gränzstreites zu Monticello^geladen. itM. 1. — »litt. Uri dringt auf einen Entschluß in Bezug auf den Zoll, der den Ange-^kii von Livincn in Bellenz zugcmuthct werde. Absch. 634. i. — Fordcruilg des Landvogts
H»>>djg fgx erlittene Kosten in dem zwischen Landammann Ackermann und Landvogt Lnsser bestandenen^e. (S. Absch. 635. e.).
de» ^ ^ kin, daß der Bischof von Como die Benediktiner von Einstedcln in die von
Jesuiten verlassene Kirche zu Bellenz eingewiesen habe. Absch. 645. e. — Si»3. Aus gemachten^ daß, wcnil man auf jedes Begehren der Leute von Bellenz und Bollenz sicheres Geleit zu FührungDcfcnsivproccsscn gebe, der jeweilige Landvogt in Nachtheil komme, wird die Bcrathung dieser Sachefolgende Confercnz verschoben, unterdessen jedem Orte empfohlen, behutsam zu verfahren. Ibiä. o.
Mg,, ^t erachtet, die 1675 in Bezug aus Bollenz aufgesezten ModcrationSpnnktc zu rati-^ Ibick. 5. — »<»S. ES wird angeregt, daß zwar jeder Landvogt durch den Gesandten seines^ ^äsentirt und eingcsezt, der Eid jedoch durch den Gesandten deö Vororts gegeben werden solle.' ^bsch. u.). — »<»<». Hinsichtlich der Bcsiegclnng der Nrtheile hält man die Ucbung für an-Ni/ ^ Landschrcibcr ordentlich ausgefertigten Urtheile von dem Gesandten des Vor-
Zcld ^siegelt, mit und neben den andern beiden Gesandten unterschrieben werden sollen, das Siegel-nd gebühre. Idill. b. — k!<»7. Nidwalden spricht die Befugniß an, in der einen oderFaccia der Landschaft Bollenz einen Drcigeschworncn zu wählen oder aber mit den andern Gc-' das Erträgniß der Wahl zu theilen. Man einiget, sich, daß Nidwalden den Gcschwornen der