Druckschrift 
6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1517
Einzelbild herunterladen
 

Bellenz, Bollenz und Riviera. 1671. 1672. 1517

^ In Bezug auf die Misoxer Streitsache wird dem Commissär zu Belle»; befohlen, daß er die Exe-mtion um die für die angelegte Buße gegebene Bürgschaft schleunigst vornehme. Unterdessen soll UriBünden schreiben, Absch. 522. k. 482. Der Commissär zu Bellen; erhält Auftrag, in Bezug^ die weitausscheuden misoxischen Vorgänge und die zu Lnmino geübten Gewaltthätigkciten sich also zugalten, daß die Bündner als Kläger erscheinen müssen. (S, Absch. 528. d.). 483. Weisung an^tadt Bellenz, wie sie sich gegen die Forderung des SanitätStribunalö zu verhalten habe, bis derarkl vorüber sei. (S. ilnll. e), 484. Ueber Abänderung des Bellenzer Marktes wird am 17.ilust abzuhaltenden Conferenz bcrathcn. Ibiel. ß, AHA. Schiedsgerichtliche Ver-

^'dluiig über die Marchenstreitigkeit gegen Bünden. (S. Absch. 529, u.). 48«. Der Bischof vonr,igt die hohe Besteuerung der an die Gotteshäuser hypothecirten Güter. (S. lbul. d.). 487.^^egenheit, die Bestrafung des Schäfers des Don Lucas Battigna in Moyland betreffend. (S. ikiä. ct.).^ Schiedsgerichtliche Verhandlung über die Märchen gegen Bünden. (S. Absch. 531. s). 48?» Liqui-der MannschaftSkosten der UI ennctbirgischen Vogteieu im Kriege von 1656. (S. Absch. 532. n.).^8«. findet bedenklich, daß den Unterthancn der Grafschaft Bellenz erlaubt werde, anders-

svll^ ^ Orten Geld zu entlehnen. (S. Absch, 534. b.). 4t»I.. Dem Grafen Casati

angezeigt werden, daß man nur in Sterbenszciten Sanitätöcommissäre zu Bellenz zu halten gestatte.

^ ^bsch. 535. o.).

I«72

^ Dem Bischof von Como wird auf sein Schreiben betreffend die Kirchengüter zu Camo-

^ und Subiaöco geantwortet, man habe denselben keineswegs neue Beschwerden auferlegt, sondern sichhierüber aufgerichteten Statuten gehalten. Absch, 538, b. 4k»3. In Bezug auf die der Kirche^ lgen Güter zu Camorino findet man, daß sie troz den Beschwerden des Bischofs von Como nach'n»d' Steuer» zu belegen seien; dagegen soll der Landvogt die häufig in Camorino erschei-

» ^>e Unterthanen schwer belästigenden Schuldcnboten von jezt an drei Monate lang zurükhalten und^ ^ksstr, yjx gelohnten Teilen anlegen lassen. Absch. 538. b. 4k»4. Hinsichtlich des zwischendvgt Orelli und Pietro della Vedova ergangenen gerichtlichen Urtheils wird der Land-

»er Riviera angewiesen, besagte« Statthalter bei seinem Urtheil zu schüzcn; wenn sich sein Geg-

^ ksse,, bxschw«^ mag er bis nächsten März gehörigen Orts Appellation einlegen. Ikiel. ä. 1k»3.^.^^gerichtlichc Verhandlung über den Marchcnstreit gegen Bünden, sS. Absch. 54l. u,.). 4k»«.

wegen des Misoxer Streits abgeordneten Commissarien gegen die Monopolisten und dieausgekündigte Grida wird ratificirt, Ibiä. b. 4k»7. Die Jesuiten zu Bellen; haben diedie r und Steuern, welche auf den von denLussigcn acquirirten Gütern zu Broschen" liegen, wied»lln ^esizer abzutragen, Ibici. o. 4!»8.Daß Herr Oomissnrius zuc Bcllentz nach schon ge-s»n^ ' ^auch vnd Vcbung die langen Vogellbüchsen zue tragen bewilligen möge ist erachtet vnd be-s daß bedeuter maße» Herr Oomissnrius sich zuc vertragen hette, zumahlen daß Herr Tadt

^!>rtzhauß die Steuren gleich dem Herrn Varon zuo erstatte» vndt abzuerichten Pflichtig er-st^ solle." ibiä. cl. 4k»k». Wegen eines Lehengutes, das in Folge AuSstcrbcns des MannS-^ ^or bisherigen Inhaber an den Bischof von Como zurükfällt, der nun aber statt der in der