Bellenz, Bollenz und Riviera. 1671. 1672. 1517
^ In Bezug auf die Misoxer Streitsache wird dem Commissär zu Belle»; befohlen, daß er die Exe-mtion um die für die angelegte Buße gegebene Bürgschaft schleunigst vornehme. Unterdessen soll UriBünden schreiben, Absch. 522. k. — 482. Der Commissär zu Bellen; erhält Auftrag, in Bezug^ die weitausscheuden misoxischen Vorgänge und die zu Lnmino geübten Gewaltthätigkciten sich also zugalten, daß die Bündner als Kläger erscheinen müssen. (S, Absch. 528. d.). — 483. Weisung an^tadt Bellenz, wie sie sich gegen die Forderung des SanitätStribunalö zu verhalten habe, bis derarkl vorüber sei. (S. ilnll. e), — 484. Ueber Abänderung des Bellenzer Marktes wird am 17.ilust abzuhaltenden Conferenz bcrathcn. Ibiel. ß, — AHA. Schiedsgerichtliche Ver-
^'dluiig über die Marchenstreitigkeit gegen Bünden. (S. Absch. 529, u.). — 48«. Der Bischof vonr,igt die hohe Besteuerung der an die Gotteshäuser hypothecirten Güter. (S. lbul. d.). — 487.^^egenheit, die Bestrafung des Schäfers des Don Lucas Battigna in Moyland betreffend. (S. ikiä. ct.). —^ Schiedsgerichtliche Verhandlung über die Märchen gegen Bünden. (S. Absch. 531. s). — 48?» Liqui-der MannschaftSkosten der UI ennctbirgischen Vogteieu im Kriege von 1656. (S. Absch. 532. n.).^8«. findet bedenklich, daß den Unterthancn der Grafschaft Bellenz erlaubt werde, anders-
svll^ ^ Orten Geld zu entlehnen. (S. Absch, 534. b.). — 4t»I.. Dem Grafen Casati
angezeigt werden, daß man nur in Sterbenszciten Sanitätöcommissäre zu Bellenz zu halten gestatte.
^ ^bsch. 535. o.).
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^ Dem Bischof von Como wird auf sein Schreiben betreffend die Kirchengüter zu Camo-
^ und Subiaöco geantwortet, man habe denselben keineswegs neue Beschwerden auferlegt, sondern sichhierüber aufgerichteten Statuten gehalten. Absch, 538, b. — 4k»3. In Bezug auf die der Kirche^ lgen Güter zu Camorino findet man, daß sie troz den Beschwerden des Bischofs von Como nach'n»d' Steuer» zu belegen seien; dagegen soll der Landvogt die häufig in Camorino erschei-
» ^>e Unterthanen schwer belästigenden Schuldcnboten von jezt an drei Monate lang zurükhalten und^ ^ksstr, yjx gelohnten Teilen anlegen lassen. Absch. 538. b. — 4k»4. Hinsichtlich des zwischendvgt Orelli und Pietro della Vedova ergangenen gerichtlichen Urtheils wird der Land-
»er Riviera angewiesen, besagte« Statthalter bei seinem Urtheil zu schüzcn; wenn sich sein Geg-
^ ksse,, bxschw«^ mag er bis nächsten März gehörigen Orts Appellation einlegen. Ikiel. ä. — 1k»3.^.^^gerichtlichc Verhandlung über den Marchcnstreit gegen Bünden, sS. Absch. 54l. u,.). — 4k»«.
wegen des Misoxer Streits abgeordneten Commissarien gegen die Monopolisten und dieausgekündigte Grida wird ratificirt, Ibiä. b. — 4k»7. Die Jesuiten zu Bellen; haben diedie r und Steuern, welche auf den von den „Lussigcn acquirirten Gütern zu Broschen" liegen, wied»lln ^esizer abzutragen, Ibici. o. — 4!»8. „Daß Herr Oomissnrius zuc Bcllentz nach schon ge-s»n^ ' ^auch vnd Vcbung die langen Vogellbüchsen zue tragen bewilligen möge ist erachtet vnd be-s daß bedeuter maße» Herr Oomissnrius sich zuc vertragen hette, zumahlen daß Herr Tadt
^!>rtzhauß die Steuren gleich dem Herrn Varon zuo erstatte» vndt abzuerichten Pflichtig er-st^ solle." ibiä. cl. — 4k»k». Wegen eines Lehengutes, das in Folge AuSstcrbcns des MannS-^ ^or bisherigen Inhaber an den Bischof von Como zurükfällt, der nun aber statt der in der