1518 Bellenz, Bollenz und Riviera. 1672. 1673.
Lehenerkanntniß specialisirten 14 Jucharten „in Consideration der inserierten Anstößen" ein weiteresmehr Territorium beansprucht, wird entschieden, daß nur die genannten 14 Jucharten ihm verabfolgt wdden sollen. Ibid. e. — »Ott. Die Kirchenpfleger bei St. Peter zu Bellen; sollen die 25 Krone», stgesagtem Gotteshaus zuständig sind, jährlich aus der Kammer daselbst erheben, „Jnmaßen daß hierin»Herrn Bischoffcn von Como einige Rechnung gehalten noch bescheint werde, bch anfallung hochober blicher vffgesezter Buoß." Ibid. k. — »01^ Die durch die Castellanc entworfene neue Ordonnanzder drei Schlösser zu Bellen; wird zwar ad rokarendum genommen, doch in der Meinung, daß die bstherige Ordnung die verfänglichste und nüzlichste sei. Ibid. g, — »02 Das durch Landamman» L»vorgebrachte Begehren des gewesenen Landvogts zu Bollcnz, Maurer von Untcrwalden, um Rükvergüt"^einer seiner Zeit zu viel in die Malefizrechnung gestellten gewissen Summe, wird auf einen allfäWVorschuß in der Bollenzer Rechnung zur Entsprechung gewiesen, dabei verordnet, „daß künftig die LaVögte zu Bollenz die Strafen-Rechnungen ordentlich erscheinen und die Köstung fürdcrhin in einschmeideres und billigeres absczcn, als bis dahin." Ibid. b. — »0» Das auf die Misoxerstreitigkcit bezügliche Schreiben der III Bünde ist dahin zu erwidern, daß die III Orte das bundesge>»Recht walten zu lassen entschlossen seien, widrigenfalls gegen alle aus der Verweigerung erwachst"Folgen und Kosten protcstirc». (S. Absch. 553. u.). — »0 t Uri berichtet über Anfang und bisher^
Verlauf des MarchcnstrcitS zwischen Bellen; und Misox, beziehungsweise den III Orten und dc> ^Bünden, und wie es dießfalls fast zu Waffengewalt gekommen wäre; es sei nun noch fraglich, ^dieser Streit erledigen werde, da man sich über den Obmann zu vergleichen habe; es erwähneStreites, damit die löblichen Orte auf jeden Fall Wissenschaft davon haben. Absch. 554. Ii.
lll
silhdiests
107»
...
Art. »0». In der Gränzstreitigkeit mit Bünden erklärt dieses sich bereit, die Conferenz i' ^lcnstadt an künftigem Lätare zu beschiken. (S. Absch. 559. a.). — »00 Verbot des Durchzug ^Soldaten nach Bünden. (S. ibid. o.). — »07. Werbungen deS Hauptmanns Varone für ^(S. ibid. k.). — »08. Die drei Castellane zu Bcllenz sollen übermäßigen Wcintrinkenö und un»^stSchießens sich enthalten, nächtlicher Weile nicht in der Stadt sich versäumen u. s. w. Ibid. g. ^Der Commissär zu Bellenz wird beauftragt, dem Landammann Schmid in Sachen der Fordcr""^ >Erben des LandammannS Franz Rcding selig gegen Carlo Chicherio zu den gedachtem Landanimaiin ^durch Briefe abgetretenen Zinsen und Köstungen zu verhelfen, so zwar, daß, falls Chicherio nicht > ^vierzehn Tagen nach erhaltener Insinuation zahle, man sich aus den zu Bcllenz liegenden M'tt^"^Schuldners bezahlt machen möge. Ibid. b. — »10. Da bei Erwählung der Drcigcschworncnlenz namhafte Auflagen gemacht und oft untaugliche Leute zu der Landschaft großem Schaden ^nannt werden, sollte eine Moderation hierin gepflogen, auch den Gesandten auf das Syndicat bei ^werden, daß sie nicht, wie bisher geschehen, aus beschwerlichem Mißbrauch ungebührlich lange »ch ^halten, sondern zeitlich ab den Kosten sich wieder nach Hause begeben. Ibid. Ie. — »11« ^ ^muthung, einen Sanitätscommissär zu Bellenz anzunehmen, wird abgelehnt. (S. Absch. 575.