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6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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Bcllenz, Bollenz und Riviera. 1668. 1669. 1679. 1515

^ sie ausschwazen, soll abgeschafft werden. Idiä. o. ^<»1 Die Instruction für die Gesandten nachweist sie an, dem Commissär Ackermann zu einer Entschädigung für die Mühe zu verhelfen,er wegen der Reparatur der Mauern zu Bcllenz gehabt hat. Absch. 483. e. A<»2 Land-Hwibcr Franz Magnus von Mentlen legt Rechnung über den von ihm geleiteten Bau der Gravcdoneriraße ah. Die Ausgaben belaufen sich auf 3495 Gulden; daran sind bereits bezahlt 1883 Gld. 8 Sch.,klbcn also noch zu bezahlen 1522 Gld. ES werden ihm sür seine Mühewalt 199 Kronen, dem Landeö-^urich Arnold für Besichtigung der Straße 29 Louis, dem Meister Hans Ferrara, weil er mit dem Vcr-wegen der Brükc nicht bestehen möge, 79 Gulden geschöpft. Die Straße ist über vier Stunden^ ""d zählt drei Brüten von je neun, sieben und vier Klafter; sie erforderte 3938 Taglöhne zu 16^ Schill. Uri bleibt überlassen, wegen dcö Wcggcldes und der Niederlage oder Wirthschaft zu Ca-'w die nöthigen Veranstaltungen zu treffen; ferner übernimmt es, die Gemeinde Bcllenz zu LeistungBeitrags zu mahnen. Absch. 499. n.

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T H<»3. Die von dem Bischof von Como wegen der Kirchen- und Spitalrechnung und andern

^ Bcllenz versuchten Eingriffe in die Rechte der regierenden Orte vcranlaßen ein Schreiben anAbbate Poccobello in Rom mit der Bitte, betreffenden Ortö auszuwirken, daß der Bischof von solchen/Hen abgemahnt werde. Zugleich wird dem Commissär Crivclli zu Bcllenz aufgetragen, dem Bischofk>»en Stüken nachzugeben. Absch. 493. n. Bezüglich der untcrthänigcn Supplikation derer vonw»z« (Px^uzo) in der Landschaft Bcllenz, daß sie außer Land eine Summe Geld erheben möchten, solidem°""nissZr zu Bcllenz aufgetragen werden, sich dießfalls zu informiren und zu berichten. Idiä. g.' Weil bei leztjährigcm Shndicat die die IV cnnctbirgischcn Vogteicn regierenden Orte auf Ab-

des neuen Marktes zu Bellenz gedrungen haben, wird von den drei dort regierenden Orten^ neuen Markt in Bcllenz nicht Statt zu geben, was in den Abschied gcsczt wird. Absch.

^ Weil Mahlaud, Venedig, Parma, Modcna und andere Nachbarn den Besuch des

^ k"zcr Marktes den Ihrigen verboten haben, wird der Markt gar nicht abgehalten. Absch. 599. Z.s» Uri wird dem Cardinal Barbcrino, schweizerischen Proteclor, wegen der Jesuiten zu Bcllenz^ben. ibid. k.

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Eine abermalige, durch Hauptmanu Antonini zu Monticcllo verübte Gränzverlezunggeahndet werden. (S. Absch. 593. n.). Commissär Crivelli und Landschreibcr von

lT ^en begutachten, wie an der Gravedoncr Straße die erforderliche Niederlage zu errichten sei.

^ ^^ 4?^ Bezüglich der mit Misox streitigen Märchen mag der Landvogt, wenn die weg-Ochsen nicht zurükgcstcllt perden, Repressalien anwenden; auch soll er an der Behauptungdtta !!^'^ion auf dem streitigen Orte festhalten. Im Frühjahr soll dann mit Misox eine ConfercnzKord? werden, um die Marchc zu Monticcllo zu berichtigen. Absch. 517. ä. ^71. Den neuen^il ^ Bischofs von Como soll der Landvogt nicht nachgeben, sondern bei dem gefällten Ur-

j» Ibiä. o. ^472 Dem Landvogt von Bcllenz wird befohlen, das SanitätScommissariat

»Mj abzuschaffen. Wenn der Commissär nicht weichen wolle, soll der Landvogt den Calankcrn be-ihre Ballen zu öffnen und öffentlich feil zu halten. Ibiä. k. A73. Uri bringt vor, was