Druckschrift 
6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1514
Einzelbild herunterladen
 

1514 Bellenz, Bollenz und Riviera. 1663.

geldes sei offen geblieben, weil die mahländischen Dcputirten auf sein Verlangen, daß zwei Drittthe^desselben den drei Orten zukommen müssen, nicht eingehen konnten, sondern diese Frage an den G»b^nator zu bringen übernahmen; jedoch sei Entsprechung zu erwarten; zu Offcnhaltung der Straße^Winterszeit sei die Errichtung einer Wirtschaft oder eines Spitals, wie auf dem Gotthard, nöthig, ^weder auf mahländischcm oder drciörtischem Gebiet; die Säuberung der Straße von bösen Buben stunter gegenseitiger Assistenz geschehen; auch sollen die, welche das Wcggeld nicht bezahlen, gegenssitiga

Begehren hin mit Arrest belegt werden; er habe die von Mayland auf besseres Jnstandstellcn der Slrak

auf ihrem Gebiete hingewiesen; die Angehörigen der Landschaft Bellenz habe er zu weitem 466wen veranlaßt; indessen sei nöthig, daß von Seite der Orte mit Geldbeiträgen an die Hand gcga»^werde; nur während seines Dortseins allein seien 1627 Gulden an die Straße verwendet worden! ^sei das Weggeld festzusezen und zu entscheiden, ob die angefangene Brükc vollendet werden solle,legt schließlich einen Abriß der neuen Straße vor. Man findet nun, daß zu Carcnna in derSt. Anton eine Wirthschaft und Niederlage sollte errichtet werden; daß der Spital aus besonder» Grden auf unser Territorium zu stehen kommen sollte; sodann kann man in Betracht derQualität" dieser Strvon jedem Ort weniger nicht als 366 Gulden dargcben, jedoch, daß auch die fragliche Brüke ernst ^werde; wegen des Weggeldes wird Uri vom Herrn von Mcntlcn zu vernehmen suchen, wie hoch st^stylistrt" werde, auch will man sich deswegen nach dem Herkommen erkundigen; Bcllcnz und(Giubiasco) werden aufgefordert, an diesen Straßenbau das Ihrige auch beizutragen, da die Stra^ihrem Nuzen liege. Absch. 478. n, Uri bringt wegen des Subiasker Markts an,daß st^

Markht von denen von Bcllentz nit verlangt vnd begehrt werde, maßen vor etwaß Jahren deiw» ^Lawiß auf Ihr von Bcllcntz selbst gemachte Jnstantz die Stimbcn vndt obcrkcitliche Concessionc»Markht betreffend erthcilt worden." Man findet aber gut, durch den Landvogt Crivclli beider Land!)Bellen; Erkundigung einzuziehen, ob nicht besser wäre, daß der Bcllcnzcr Markt, statt an Bartho^' ^am heiligen Krcuzcötag, den 15. September, abgehalten würde; dicß wäre für unsere Lande viellicher und bequemer. Und. b. tSS. Da den Bcllcnzcrn gestattet ist, daß Fremde zu gewissenBellenz feilhalten dürfe», welches von den übrigen die IV cnnetbirgischcn Vogtcicn regierendenahndet wird, so findet man für das Beste, bei nächstem Shndicat hierüber die nöthigcn Jnfori»»^^zu Händen der hohen Obrigkeiten einzuziehen. Ibid. o, Schwhz thcilt Uri mit, daß seiner Ober» ^sei, den Landvogt Ackermann in Bollcnz hinaus zu citircn, um mit ihm wegen seinenvngcscheiden"die Gebühr zu reden. Uri findet für besser, die Sache dem Shndicat zu überlassen, zumal vorsammentritt die Absicht von Schwhz nicht mehr wohl in s Werk gcsczt werden könnte. Und. In "" ^Bei Annäherung deö Marktes von Bellen; werden Vorsichtsmaßregeln wegen der Pest getroste». ^Absch. 486. ».). Uri macht auf die Beschwerden aufmerksam, welche den Untcrthancn vo" ^

lenz wegen Durchfuhr der ungebundenen Burren zustoßen, besonders seit dieses sämmtlichen Orte» ^cedirt sei; daher denn gebeten werde, solche Concession Niemanden mehr zu gewähren. ES ^,cbillig gefunden. Und. b. Da die Gravedoner Straße endlich einigen Ertrag bringt. ^

Brüke noch nicht erstellt ist, weil der Werkmeister sie nicht unter 126 Kronen übernehmen will,

Herrn von Mentlen überlassen, sie entweder zu verdingen oder im Taglohn machen zu lasse«.litt» Der Mißbrauch, daß die Diener der Gesandten den Verhandlungen des Shndicatö bc^