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6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
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1506
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150k Bellcnz, Bollenz und Riviera. 1661.

wegen der Schulden, auch wcnu sie richtig seien, keine persönliche Action gegen die Bundeöangchörijstvorzunehmen gestatten; 3) die Thalleute vou Misox seien in der Grafschaft Bellenz für die zumgebrauche bestimmten Waarcn vou Zoll und Fuhrlcite frei; 4) in kcintwcdercr Jurisdiction sollBanditen Aufenthalt gegeben werden; 5) bei vorfallenden Misscthatcu soll man nicht den Unschuldigfür den Schuldigen leiden lassen, worüber ein Tuchhändlcr vou Calauca klage; 6) da sie nach der ,,Bu» dgeschwornen Gcschrift" ihres Thals zu leben wünschen, wäre es ihnen lieb, darüber in eine Conscreuztreten; 7) die Straße gegenCaöliong" (Castigliouc) sei sehr schlecht. Auf t) wird geantwortet,werde die dießscitigeu Beamten alle Gebühr zu üben crmahucn; 2) man wünsche ein MemorialArresten halber zn Händen der Obrigkeit zu erhalten; 3) mau werde darüber mit dem Cominifsär rede"'4) man werde sich nach dem Bündniß richten; 5) die Klage betreffe den Todtschlag in Livincn; 6) "gwerde der Obrigkeit Mitteilung machen. Ibid. et. 3<»1» Am 17. September legt Franz ScaldgRechnung ab über den Zoll der Gravedoncr Straße; er bleibt schuldig 36 Pfund. Ibid. e. 3?1>durch die Gesandten ausgckündete Grida verbietet bei 36 KroneN, in den Commune», besonders zu ^Carasso, Früchte, Wein, Korn u. s. w. zu alienircn, bevor die Zinse und Raten, welche von de»gehen, oder die von der Commune auferlegten Kosten bezahlt seien, einzig vorbehalten die^ 'Zinse an die Kirchen und Gotteshäuser. Bei Zuwiderhandlungen trifft sowohl Käufer als Bcikdobige Buße. Ibid. k. 371.. Commissär Ackermanns am 27. September gestellte Kaim»"^nung zeigt an Einnahmen 5198 Pfd. 433 Krön. 4t) Schill.; davon ab 25 Krön., bleiben 493 Kr-^Schill., was für den dritten Theil der Obrigkeiten 136 Kronen ausmacht, d. h. jedem Ort 45 Kr-Schill. Nach Abzug der Ausgaben von 99 Kr. 32 Schill, bleiben den Orlen noch 36 Kr. 48 S-also jedem Ort 12 Kronen 16 Schillinge. Ibid. g. 372. Fiscal Cislago legt die vorjährige ^nung ab. Sie betrug 543 Pfd., wovon den Obrigkeiten 181 zufielen, d. h. jedem Ort 66 'Ibid. Ii. 373. Am 28. September erlassen die Gesandtcn einen Ruf, daß Niemand der drei ^Nnterthaneu ciuigen Arrest anlegen, sondern ein jeder den andern da suchen solle, wo er »utund Licht säßhaft ist; dcßwcgcn wird Jedermann vermahnt, Niemanden der drei Orte Unterthauc» ^Dingß" zu geben. Ibid. i. 374. In den Abschied an die Obrigkeiteil: 1) wie man sich der ^

licheu halb, die dcu Banditen und andern verdächtigen Leuten Herberge geben, zu verhalten ^ ^ob die von Bellcnz befugt seien, einen Pfcrdczoll, »duiauo« genannt, zu erheben, über den derdes Herzogs von Savohen sich stark beklagt habe; 3) ob die Gesandten bei Processen, mit denenden Obrigkeiten beauftragt worden, verbunden seien, die Dreigeschworuen beizuziehcn. Ibid. k-Jakob und Franz Caneto, Franz Bollet und Giov. del Gcnerc beklagen sich, daß der Kirche »»d ^wegeil schlechten Straßen durch die Güter Schadeil widerfahre, weßwcgcn sie von der GemeindeSchadenersaz verlange». Ibid. I. 37<i. Alt-Landammanil Franz Jmhof und Joh. Melch'^ ^theilen mit, was über das deutsche Canonicat zu Belleilz mit dem Nuntius verhandelt wurde:dem Vorgeben der Chorherren von Bellcnz, daß ihnen schon vor der Regierung des Cardinal'Borromäuö die Wahl der Chorherren zugestanden und der heilige Borromäus die Chorhcrrc» nn ^stiftet, sondern nur die Verordnung gemacht habe, daß einer von den Chorherren ein deutscherfür die Deutschen den Beichtstuhl und andere Vorfallcnhcitcu besorgen solle; entgegen den z»

dationsschreibcn, welche die Hl Orte an dcu Papst und etwelche Cardinälc zu Gunsten des Cap>