150k Bellcnz, Bollenz und Riviera. 1661.
wegen der Schulden, auch wcnu sie richtig seien, keine persönliche Action gegen die Bundeöangchörijstvorzunehmen gestatten; 3) die Thalleute vou Misox seien in der Grafschaft Bellenz für die zumgebrauche bestimmten Waarcn vou Zoll und Fuhrlcite frei; 4) in kcintwcdercr Jurisdiction sollBanditen Aufenthalt gegeben werden; 5) bei vorfallenden Misscthatcu soll man nicht den Unschuldigfür den Schuldigen leiden lassen, worüber ein Tuchhändlcr vou Calauca klage; 6) da sie nach der ,,Bu» dgeschwornen Gcschrift" ihres Thals zu leben wünschen, wäre es ihnen lieb, darüber in eine Conscreuztreten; 7) die Straße gegen „Caöliong" (Castigliouc) sei sehr schlecht. Auf t) wird geantwortet,werde die dießscitigeu Beamten alle Gebühr zu üben crmahucn; 2) man wünsche ein MemorialArresten halber zn Händen der Obrigkeit zu erhalten; 3) mau werde darüber mit dem Cominifsär rede"'4) man werde sich nach dem Bündniß richten; 5) die Klage betreffe den Todtschlag in Livincn; 6) "gwerde der Obrigkeit Mitteilung machen. Ibid. et. — 3<»1» Am 17. September legt Franz ScaldgRechnung ab über den Zoll der Gravedoncr Straße; er bleibt schuldig 36 Pfund. Ibid. e. — 3?1>durch die Gesandten ausgckündete Grida verbietet bei 36 KroneN, in den Commune», besonders zu ^Carasso, Früchte, Wein, Korn u. s. w. zu alienircn, bevor die Zinse und Raten, welche von de»gehen, oder die von der Commune auferlegten Kosten bezahlt seien, einzig vorbehalten die jä^ 'Zinse an die Kirchen und Gotteshäuser. Bei Zuwiderhandlungen trifft sowohl Käufer als Bcikdobige Buße. Ibid. k. — 371.. Commissär Ackermanns am 27. September gestellte Kaim»"^nung zeigt an Einnahmen 5198 Pfd.— 433 Krön. 4t) Schill.; davon ab 25 Krön., bleiben 493 Kr-^Schill., was für den dritten Theil der Obrigkeiten 136 Kronen ausmacht, d. h. jedem Ort 45 Kr-Schill. Nach Abzug der Ausgaben von 99 Kr. 32 Schill, bleiben den Orlen noch 36 Kr. 48 S-also jedem Ort 12 Kronen 16 Schillinge. Ibid. g. — 372. Fiscal Cislago legt die vorjährige ^nung ab. Sie betrug 543 Pfd., wovon den Obrigkeiten 181 zufielen, d. h. jedem Ort 66 'Ibid. Ii. — 373. Am 28. September erlassen die Gesandtcn einen Ruf, daß Niemand der drei ^Nnterthaneu ciuigen Arrest anlegen, sondern ein jeder den andern da suchen solle, wo er »utund Licht säßhaft ist; dcßwcgcn wird Jedermann vermahnt, Niemanden der drei Orte Unterthauc» ^Dingß" zu geben. Ibid. i. — 374. In den Abschied an die Obrigkeiteil: 1) wie man sich der ^
licheu halb, die dcu Banditen und andern verdächtigen Leuten Herberge geben, zu verhalten ^ ^ob die von Bellcnz befugt seien, einen Pfcrdczoll, »duiauo« genannt, zu erheben, über den derdes Herzogs von Savohen sich stark beklagt habe; 3) ob die Gesandten bei Processen, mit denenden Obrigkeiten beauftragt worden, verbunden seien, die Dreigeschworuen beizuziehcn. Ibid. k-Jakob und Franz Caneto, Franz Bollet und Giov. del Gcnerc beklagen sich, daß der Kirche »»d ^wegeil schlechten Straßen durch die Güter Schadeil widerfahre, weßwcgcn sie von der GemeindeSchadenersaz verlange». Ibid. I. — 37<i. Alt-Landammanil Franz Jmhof und Joh. Melch'^ ^theilen mit, was über das deutsche Canonicat zu Belleilz mit dem Nuntius verhandelt wurde:dem Vorgeben der Chorherren von Bellcnz, daß ihnen schon vor der Regierung des Cardinal'Borromäuö die Wahl der Chorherren zugestanden und der heilige Borromäus die Chorhcrrc» nn ^stiftet, sondern nur die Verordnung gemacht habe, daß einer von den Chorherren ein deutscherfür die Deutschen den Beichtstuhl und andere Vorfallcnhcitcu besorgen solle; entgegen den z»
dationsschreibcn, welche die Hl Orte an dcu Papst und etwelche Cardinälc zu Gunsten des Cap>