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6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
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1505
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^ssei» soll dieses Schreiben etwas verzögert werden, damit der Nnntiuö nicht dem Landainmann Leu in^Zuvorkomme. Mit der Ausfertigung dieser Schreiben wird Uri beauftragt. Ibiä. e, 3<»I DaS

Bellenz, Bollcnz und Riviera. 1661. 1595

^ijteiverwaltung in Monatsfrist zu entlassen. Ibiä. K. 338 Die Communität Bcllcnz wird mit^>» Gesuch um Erstattung der durch Verbesserung des deutschen ThorS erlaufenen Kosten abgewiesen,' c»> die vorgeschüztc Liberation durch die hohen Obrigkeiten und Jahreögcsandtcn als null und nichtig- durd, weil die genannten Gesandten ihre Vollmacht überschritten haben. Wollen die von Bellen;

^ ^ Commissär meldet, auf die Statuten berufen, so sollen sie selbe nicht bloß in Abschrift, son-"" Original vorweisen. Absch. 323. a. 33!» An der Stelle des Landschreibers Ceberg seligAll ^"^^'k>cr Burkhard Zumbrunncn erwählt, um die endliche Revision des rothcn BnchS vorzunehmen.

^ ^ 3<i<» Entgegen dem an den Commissär von Bellen; gerichteten Schreiben des Nuntius,^fssiid die deutsche Chorhcrrnstellc zu Bellen;, wird dem Landammann Leu der ganze Sachverhaltthui überschrieben mit dem Ersuchen, bei der sacra, rotn wegen dieser Sache bittliche Instanz zuEin anderes Schreiben soll den Nuntins ersuchen, solche Zumuthungen künftig zu unterlassen:

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Ron,

^chrcn etlicher der Gemeinde Bollenz um Einschlag eines namhaften StükS Allmend wird einhellig^ chlageu, da gegen den gemeinen Nnzcn wäre. Ibiä. e. 3t»2 Mit Säuberung der Stadt-vrnstlich fortgefahren werden, unter Androhung einer starken Buße. Ibiä. 1. 3<»3 Imslb Erben des FiScalS RnSca selig bringt Statthalter Cusa klagend vor, daß dessen Hinterlasscn-

ei» ^ Erben entzogen werden und den Vätern Jesuiten zukommen solle. In Betracht, daß eS^ ^ hart wäre, die Erben zuprivieren", daß aber auf der andern Seite die Obrigkeiten sich gegen^ Jesuiten schon zu weit herausgelassen haben, um noch zurüktrctcn zu können, wird angc-^ ^ dachtet, dem Ncctor einen Vergleich zu empfehlen. Ibiä. A. 3<»A Landammann Leu berichtet,^kgcn Kürze seines Aufenthalts in Rom sich darauf beschränken müssen, den Befehl auszuwirken,ei ^Nuntius mit der dem Commissär zu Bellen; wegen des deutschen CanonicatS angedrohten Ezecutionhicr dagegen habe erden Beweis des gleichsam dreifachen Posscßeö der III Orte anerboten und

zj.^^uch eine nicht verlangte Citation der unera, rotn erhalten, diesen Beweis zu erstellen; ans derhabe er zu Bcllcnz den Nuntius getroffen, der auf den Vergleich angetragen habe, den Chor-»vih ^ ^ Ernennung eines deutschen Chorherr» unter der Bedingung zu überlassen, daß Keiner ernanntübercingcsczt werde, der den III Orten nicht genehm sei. ES wird hierauf abgeredet, vorerstsich ^ ^ Beweise für den Posscß des Wahlrechts aufzusuchen, um dann sc nach deren Beschaffenheit^rrhaltcu zu können. Absch. 335. b. 3<i3 Die Spitalrcchnung ergibt 1207 Pfund 93. die^r RcchnungSstcllcr, dem Spital schuldig bleibt. Absch. 336. a. 3t»<» Bei Ablcgung

sch^.'^'U'cchnung durch Giov. Antonio Pantcrea ergibt sich, daß dieser der Kirche 185 Pfund 94^. b. 3<»7 Am 12. September wurde eine Grida erlassen, daß innerhalb achtsollx» ^ Kronen Bußeaufgelaufene oder sonst gcschändte" Weine den Gesandten vcrzeigt werdenAg ^ solchen Wein verkauft oder mit andern» mischt, soll als Betrüger und Schelm gestraft »Verden.

Die Abgeordneten des Misozcr Thals, Carlo Marcs, Ministral von Misox, Lorenz>Ivx c; don Russlc, Ant. Garölla, Ministral von Calanca, Thomas Prog, Ministral von

Abgeordneten des Misozcr Thals. Carlo Marca, Ministral von Misox, Lorenzs' don Russlc, Ant. Garölla, Ministral von Calanca, Thomas Prog, Ministral vor

SPlaindor aus Calanca und I)r. Julius Barbe bringen an - 1) '»an möge die Juris"'hßer zwischen Mcsolcina und der Grafschaft Bcllcnz nicht pcrturbircn lassen; 2) man möge

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