Bellcnz, Bollenz und Rivicra. IK6V. I5V3
b-t- und Gut und bei s°f-ch- d.r
^wncn Buße nicht behausen noch beherbergen. Ibrä. i>. —
man bei 3l)l)
^ügcch daß die Vögte des tauben und „unsinnigen" A. Chichcrio Rechnung stellen. Ibiä. g. —
tv>rd dem Commissär überlasse», nach Gutsinden für Säuberung der Stadtgräben zu Bellcnz, für^ ^^uiug der Landstraßen und Wasscrwchrcn zu sorgen. Ibiä. r. — 3Ä? Hinsichtlich der Prätcustonder Bellenz, den deutschen Chorhcrrn zu erwählen, ist zu erinnern, daß früher die Collatur
^ aiionicatc und der Pfarrpfründen in den cnnctbirgischcn Vogtcicn den III Orten zustand, bis 1557sowohl als die Bestrafung der Geistlichen jedoch nur auf Lebenszeit dem Bischöfe Carl Barro-ivgcstandcn wurde, mit Ausnahme des deutschen Chorherr», der jederzeit von den III Orten nominirt
wind
^chte
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so daß das von den Chorherren in Rom gegen den Bischof von Como ausgewirkte Decret demeines Dritten nicht schaden kann und die III Orte um so mehr auf ihrem Rechte zu bestehenda sie auch das PfrundhauS bauen und unterhalten. Schwhz will nicht, daß man sich deß-
, den Nuntius wende; dagegen wird de» Chorherren nachdrüklich zugeschrieben, sich ihrer Att-er! ^ enthalten. Die darüber auflaufenden Kosten wird man auö de:» Vacanz-Bcncficium zus"chen. Absch. 313. u. — Der Brief des Herzogs Joh. Galeazzo Sforza, auf welchen
>h» ^ Baupflicht der Mauern und Thürmc zu entheben, sich beruft, indem nämlich der
ni»" ^ solchen Unterhalt übcrgcbcne Zoll der Kirche überlassen worden sei, kann die Stadt jener Pflicht^ ^binden. Der Commissär wird daher beauftragt, sie zu Erfüllung derselben anzuhalten, um so mehr,^ l?oii vielen Beschwerden, welche sie unter der mahländischen Herrschaft zu tragen hatte, frei geworden ist.dar ^ ^ Bcllcuz widcrsczlich zeigen, so will man gegen sie solchen Ernst brauchen, daß andereein Excmpcl nehmen können. Ibiä. b. — Auf Zürichs Anfrage, ob man den auf den
^'^"ober »ach Brcmgartcn augcscztcn Tag zur Erörterung der magadinischcn Zollstrcitigkeitcn besuchen^ >vird geantwortet, daß man zwar die von Bcllcnz und die Mstintercssirtcn überhaupt und auch die^ >ic der m dort zu erscheinen einlade, jedoch in der Bcsorgniß stehe, daß alle Kosten und Mühe^Kbljch iiZiistjch nicht von dem bereits in Baden laut gewordenen Modus abgegangen
Boraus einen Obmann zu wählen. Uebrigcns wäre wegen der auf den 31. Octobcr fallenden
denken, daß auf solche Weise den Zürcher» der Weg geöffnet wäre, einen schon lange gewünschten
^otokollistcn zu erhalten. Sollten die neun Orte nicht dazu mithelfe», einen Schreiber aus den
so/^sirtcn Orten zu bekommen, so müßten die Säze der III Orte ebenfalls für einen eigenen Schreiber''ist»! ' - . . .....
^age der 4. November schiklicher. Des von Zürich für diese Verhandlungen gcseztcn Schreibers halben
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Zou^'' ^sonders darf nicht zugegeben werden, daß Bürgermeister Wascrs Sohn bei der magadinischcnHeß "^""3 bcisize und notirc. Die von Bollcnz und Rivicra sollen in dieser auch sie berührenden„^"^kgeiiheit mit Bellcnz halten und, falls sie in dieser Sache Docnmcute besäßen, selbe an Uri com-
"kn 5(1 Kronen von denen von Bcllcnz znrükfordern, weil Bellcnz die Thürmc und Thorc zudc„ Wichtig sei. Absch. 31ti. o. — kjiZi. Der Landvogt zu Bollcnz soll den Arrest aufheben,
°e» verabfolgt werde. Ibiä. k. — Dem Landvogt zu Bollenz wird Namens der regieren-
^ire». — gHtt. Der Commiffär von Bcllcnz soll die jedem dicßjährigcn Gesandten ein-
»Nter
^iepj,a„ Landvogt Hergcr von Uri angelegt hat, und dafür sorgen, daß Herrn Hcrgcr
Einige verabfolgt werde. Ibiä. k. 3iZ2. Dem Landvogt zu Bollcnz wird Namens der regicrcn-auf sxj,; Rathsgesuch wegen der Mörder des Konsuls Hrusatc geantwortet, er solle selbe citiren