1509 Bellen;, Bollen; und Rivicra. 1659. 1660.
bleiben, bis er seiner Schuldigkeit Genüge thut. Ibiä. ää. — 31.2. Dem Tode des Consuls 8^^;u Prugiasco und den Thätcrn ist nachzuforschen. Ibiä. ee. — 313. Es ist ferner ;u verwehren,Wcidgängc und andere Gcmcindcgüter ohne Anfrage bei den Gemeinden von Einzelnen eigenmächtig dbkauft werden. Ibiä. lk. — 31'1. Ein auch in andern Fehlern stckender Official soll zu einem, derverfehlt, gesagt haben, er werde ihn beim Landvogt verklagen, wenn er ihm nicht einen Ochs oderKuh verehre. Ibiä. W- ^ 313. Die Gesandten sollen sich nach denen erkundigen, welche die Ba» "in die Landschaft Bollen; geführt haben, damit selbe bestraft werden. Ibiä. bk. — 3 Iii. Wie es ^deS Paters della Pcdova Kopf hergegangen, soll man Nachfrage halten und die Gebühr verschaffen. ^— 31.7. Nachfragen, wer auf den M Giandrctto Geld geboten und wer es angenommen habe, da>darüber Gericht und Recht gehalten werden könne. Ibiä. bk. — 318. Die scweiligcn Shudicatsgesa»^sollen Gewalt haben, in Sachen so upzmllunäo oder auf andcrm Weg an sie gelangen, zu handelnzu delibcrircn, auch die obrigkeitlichen Gefälle und Einkommen zu Händen zu nehmen; wichtige vhingegen sollen sie den Obrigkeiten hinterbringen. Ibiä. U. — 3Iii. Da Bellen; die angebliche E!^tion von der Baupflicht der Mauern re. 1657 und >658 unter dem Porwande erlangt habe, daß "das Wag-, Susi- und Fuhrlcitegeld genommen und dafür der Holzzoll und die Befreiung von der ^Pflicht zugestanden worden sei, nun aber nicht bloß der Holzzoll, sondern auch das Wag-, SnlbFuhrlcitegeld von Bellen;, obwohl nicht allein, bezogen wird, soll bei den Castcllanen über den Sverhalt Erkundigung eingezogen, zugleich aber vor Abreise der Gesandten ein bestimmtes Stük 6bzur Säuberung bezeichnet und diese Arbeit sowie die Reparatur des deutschen Thors angeordnetAbsch. 298. b. — 32ti Die Gesandten auf der Jahrrechnung sollen sich nach der Vcrlasscnsch^Fiscals G. Pietro Rusca erkundigen, damit man dann sehen möge, ob die Patres JesuitenErben dabei vorgehen. Ibiä. e. — 321. In Erinnerung, wie den Jesuiten zu Errichtung ihrerin Bellen; nicht geringe Stiftungen zugewiesen wurden, und in Erwägung, daß sie immerdar aufreres trachten und doch mit dem Gedanken umgeben, die Stiftung auf andere Orte zu verändern, N>auf Versprechungen sich berufen, von denen man nichts weiß, hat man sich wohl vorzusehen, ob den 9'^thancn erträglich sein werde, die Jesuiten auf die prätcndirlc Zahl der Personen und des Einko»"" ^gelangen zu lassen, indem man räthlichcr erachtet, sich mit ihnen in beiden Beziehungen auf eineSpceifieation zu vergleichen. Ibiä. e. — 322. Sogleich nach Heimkunft der Gesandten ist überRevision des rothcn BuchS und der Statuten einzutreten. Ibiä k. — 323. Das Anbringen desLeu von Unterwalden wegen der von seinem Schwäher, Commissär D. Kaiser, auf die Provisio»ab"^Bcllcnz gelegten und noch streitigen Strafe gehört vor die hohen Obrigkeiten, bei denen es bereit ^hängig ist; indessen glaubt man nicht, daß es den Verstand gewinnen werde, daß, was falsches 6b"'und Maß, zu kleines oder zu leichtes Brod betrifft, nicht malcfizisch sein solle. Ibiä. 'Z.
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Art. 327. Der von den regierenden Orten nominirte Carlo Zezio, Pfarrherr zu Urserc», ^zwar die Election zum deutschen Canonicate zu Bellcnz erlangt, die Bulle war aber mißverständlichgefaßt, daher das von dem Commissär der regierenden Orte erthciltc Placct von den regierenden ^selbst als unberechtigt wieder aufgehoben worden war. Nun wurde gut erachtet, daß um dieser