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6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1499
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Bcllenz, Bollenz und Rivicra, 1659. 1499

Nachfrage zu halten. Ibid. b 291 Ferner ist Erkundigung einzuziehen, wie es mit dem^"udncr zugegangen sei, daß die von Subiaeico wegen des eigenmächtig aufgelegten Zolls gegen ih» ver-^ 292 Ebenso ist Erkundigung einzuziehen, ob durch Compromissc den Land-eu malefizischc und criminelle Sachen entzogen werden. Ibid. k. 293. Auch soll man nach-^chcn, »b bie Zollbcziehcr mit dem Oelde Betrug treiben. Ibid. I. 29 4 Ebenso, ob zu Carassowand eigene» Ocwalts einen Schachen eingeschlagen habe. Wenn sich diese vorhergehenden Punkteherausstellen, sollen die Schuldigen bestraft werden. Ibid. m. 29F Dem Eoinmifsär Kaiser^ die Oesandtcn zu der bewußten Provision zu Bcllenz verhelfen, Ibid. n, 299 Da die Par-le/ ^ ^^^»z bis auf den leztcn Tag mit der Einbringung ihrer RcchtShändcl zu warten pflegen, soAudicnzgclder nach dem zwölfte» Tage des ShndicatS verdoppelt werden. Ibid. o. 297.^ter sou über daö nach dem Ableben des CavalierS CiSlago betriebene Practicircii um die RathSstclle

^ Untersuchung angehoben werden, Ibid, p. 2i»9 Weil viel Zoll außerhalb der Porten vertragen. soll

^wni. auferlegt werden, die Thore und Mauern, durch welche der Zoll entzogen wird, zu vermachen.

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' lolt deil Inhabern der Gärten, durch welche der Zoll vertragen wird, besonders dem Kavalier Fr.

Ans

Unk ^ ^ 299. Es ist eine Turbatiou der Jurisdiction, daß zwei von Claro wegen an sie gestelltenLui, Forderungen zu Bcllenz vcrbaudisirt wurden. Ibid. r. 399. Der G. Antonio Bruno vonloll darauf beeidiget werden, wer der sei, welcher ihn wegen deö RechtöhandelS mit Statthalter^ aufgewiegelt Hube. Ibid. s. 391. Dominico Tognola, der im Verdacht steht, in der Commune^"^^arc Kastanienbäunic, ans frevelhafte Weise geschwendet und verdorben und noch andere Un-dicß" ^ inqnirirt und nach Verdienen bestraft werden Ibid t. - 392. Da

gebracht werden könnte, daß einige Officialen Sachen, die der Kammer und denzukommen sollte», Hinterhalten, so soll dicßfalls Nachforschung gehalten werden. Ibid u.I,. ' Da Ritter A. RuSconi eines Tages ans öffentlichem Plaz der Landschaft Depntirtcn vorgeworfen

"h""-' Befehl einige ungerechte Sachen verübt, soll man darüber processircn und den Schul-^>scl ^9 4 Den Gesandten ist überlassen, den Streit wegen der Präcminenz

we» dem Fiscal und denen des Raths zu Bellen; zu entscheiden. Ibid. vv. 39k4 Nachfragen,Bellcnz an der vom Commissär ihneil bewilligten Landsgemcindc beschlossen haben; war eSobrigkeitliche Autorität, so sollen sie bestraft werden. Ibid. x, 399. Nachfrage haltenku " dlw ungebührlichen Eitationcn und Arreste. Ibid. z?, 397. Die Gesandten sollen sich er-^ ob dem Ruf von 1654 wegen des EpheuS und Reinigung der Stadtgräben zu Bellcnz nach-^ ^ werde, und ihm Vollzug verschaffen. Ibid. 2, 399, lieber den Zustand der Straße nach Val'^9 ^ Cadcnazzo soll Augenschein eingenommen und das Nöthigc verfügt werden. Ibid. an,^chi, eingelangten Klagen, daß einige Handelsleute unrichtiges Gewicht haben, soll Untcr-

"Phöben und die Schuldigen bestraft werden. Ibid. b.b. 319, Die Beamten der Landschaft^llcn den Gcsandtcn vor ihrer Abreise ordentliche Abschiede einhändigen, wie diejenigen von^ig Hebung haben; bis dieß geschehen, sollen die Gesandten auf derselben Kosten sizcn bleiben.

34 4 Giovanni Menara kann das vorgeblich von Stattkalter Zarna errichtete Patrimoniumvd^ machen, um die an die Beamten und das Amt Bollenz zu entrichtenden Kosten zu verweigern

^dcrc Ansprecher zu enterben. Die Abgeordneten von Lottigna sollen so lange auf seine Kosten dort