Bcllenz, Bollenz und Rivicra, 1659. 1499
Nachfrage zu halten. Ibid. b — 291 Ferner ist Erkundigung einzuziehen, wie es mit dem^"udncr zugegangen sei, daß die von Subiaeico wegen des eigenmächtig aufgelegten Zolls gegen ih» ver-^ 292 Ebenso ist Erkundigung einzuziehen, ob durch Compromissc den Land-eu malefizischc und criminelle Sachen entzogen werden. Ibid. k. — 293. Auch soll man nach-^chcn, »b bie Zollbcziehcr mit dem Oelde Betrug treiben. Ibid. I. — 29 4 Ebenso, ob zu Carassowand eigene» Ocwalts einen Schachen eingeschlagen habe. Wenn sich diese vorhergehenden Punkteherausstellen, sollen die Schuldigen bestraft werden. Ibid. m. — 29F Dem Eoinmifsär Kaiser^ die Oesandtcn zu der bewußten Provision zu Bcllenz verhelfen, Ibid. n, — 299 Da die Par-le/ ^ ^^^»z bis auf den leztcn Tag mit der Einbringung ihrer RcchtShändcl zu warten pflegen, soAudicnzgclder nach dem zwölfte» Tage des ShndicatS verdoppelt werden. Ibid. o. — 297.^ter sou über daö nach dem Ableben des CavalierS CiSlago betriebene Practicircii um die RathSstclle
^ Untersuchung angehoben werden, Ibid, p. — 2i»9 Weil viel Zoll außerhalb der Porten vertragen. soll
^wni. auferlegt werden, die Thore und Mauern, durch welche der Zoll entzogen wird, zu vermachen.
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' lolt deil Inhabern der Gärten, durch welche der Zoll vertragen wird, besonders dem Kavalier Fr.
Ans
Unk ^ ^ 299. Es ist eine Turbatiou der Jurisdiction, daß zwei von Claro wegen an sie gestelltenLui, Forderungen zu Bcllenz vcrbaudisirt wurden. Ibid. r. — 399. Der G. Antonio Bruno vonloll darauf beeidiget werden, wer der sei, welcher ihn wegen deö RechtöhandelS mit Statthalter^ aufgewiegelt Hube. Ibid. s. — 391. Dominico Tognola, der im Verdacht steht, in der Commune^"^^arc Kastanienbäunic, ans frevelhafte Weise geschwendet und verdorben und noch andere Un-dicß" ^ inqnirirt und nach Verdienen bestraft werden Ibid t. - 392. Da
gebracht werden könnte, daß einige Officialen Sachen, die der Kammer und denzukommen sollte», Hinterhalten, so soll dicßfalls Nachforschung gehalten werden. Ibid u. —I,. ' Da Ritter A. RuSconi eines Tages ans öffentlichem Plaz der Landschaft Depntirtcn vorgeworfen
"h""-' Befehl einige ungerechte Sachen verübt, soll man darüber processircn und den Schul-^>scl — ^9 4 Den Gesandten ist überlassen, den Streit wegen der Präcminenz
we» dem Fiscal und denen des Raths zu Bellen; zu entscheiden. Ibid. vv. — 39k4 Nachfragen,Bellcnz an der vom Commissär ihneil bewilligten Landsgemcindc beschlossen haben; war eSobrigkeitliche Autorität, so sollen sie bestraft werden. Ibid. x, — 399. Nachfrage haltenku " dlw ungebührlichen Eitationcn und Arreste. Ibid. z?, — 397. Die Gesandten sollen sich er-^ ob dem Ruf von 1654 wegen des EpheuS und Reinigung der Stadtgräben zu Bellcnz nach-^ ^ werde, und ihm Vollzug verschaffen. Ibid. 2, — 399, lieber den Zustand der Straße nach Val'^9 ^ Cadcnazzo soll Augenschein eingenommen und das Nöthigc verfügt werden. Ibid. an, —^chi, eingelangten Klagen, daß einige Handelsleute unrichtiges Gewicht haben, soll Untcr-
"Phöben und die Schuldigen bestraft werden. Ibid. b.b. — 319, Die Beamten der Landschaft^llcn den Gcsandtcn vor ihrer Abreise ordentliche Abschiede einhändigen, wie diejenigen von^ig Hebung haben; bis dieß geschehen, sollen die Gesandten auf derselben Kosten sizcn bleiben.
34 4 Giovanni Menara kann das vorgeblich von Stattkalter Zarna errichtete Patrimoniumvd^ machen, um die an die Beamten und das Amt Bollenz zu entrichtenden Kosten zu verweigern
^dcrc Ansprecher zu enterben. Die Abgeordneten von Lottigna sollen so lange auf seine Kosten dort