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6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1497
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Bcllenz, Bollenz und Riviera. 1653. 1497

Allenz von seinem Nachfolger sechs Dublonen beziehe, soll ein Vergleich gemocht, bezüglich des Thor-,Heßens "btt beim Herkommen belassen werden. Ikiä. g. 252. Uebcr den von dem hinge-^chtcten Sekelmeistcr Judice mit seiner Nichte Appolonia verübten Jnccst soll nachgeforscht und nach Ge-^ ^ der Sache verfügt werden. Ibicl. Ii. 25tt. Wenn es sich als richtig herausstellt, daß der zuJahren Galeere verurtheilte Martin Giandrctto aus Bollcnz um eine gewisse Summe Geldes auf^eriundcin Jahrverkauft" worden, sollen die Betreffenden abgestraft werden. Ibiä. i. 251 Be-dxr Criminal- und Malcfizcntschcidc zu Belleitz bleibt es bei der 1583 zu Brunnen getroffenen^nntniß. Mg k, 255. Wozu die von Bellen; hinsichtlich der Stadtgräben, Thürme und Mauern) Ausweis vorzuzeigender Instrumente nicht verpflichtet sind, das soll in der Obrigkeiten Kosten ge-^ werden. Ibiä. I. 25<». Der Anstand zwischen dem Landvogt zu Bollcnz und FraneiScuö Judice

^ seiner Frauen Gut ist vor die Gesandten geschlagen. Ibiä. in. 257.Daß inßkünfftig die^^)stchen Tagsatznngen vmb gan söllcnt, daß Ohrt oder deren gclcgenheit crnambset werden söllent, istHerren von Vri all rokorenäum genommen." Ibiä. n. 258. Betreffend den HandelJudiec läßt man es dabei bewenden, daß die Gesandten zu erkennen haben sollen. Ibiä. o.ehrwürdigen Vätern Jesuiten zu Bellen;, die merken ließen, daß ihnen angenehm wäre,^ w Patres in ihrer Residenz dulden zu dürfen, soll durch die Gesandten angezeigt werden,wofehrbegegnen wurde, Ehe man Weitsche Bättcrn insetzcn wurde, man sh licchtlich vbcrall^ wurde." ibicl. x. Die Praetiken um zwei Rathspläze zu Bellen; sollen bestraft werden,

»üe " ^ wirklich vorgekommen sind. Ibiä. g. 21»!.. Die Zöllner sollen das Geld im gleichen Werth^ ^bcu, wie sie eingenommen haben; auch soll nachgeforscht werden, ob sie mit dem Zoll treulichMg, r _ Vögte Minderjähriger sollen alle zwei Jahre Rechnung stellen. Ibiä. s.

Dcn Beiden, welche den Landschrciber Baecio aus Bellen; haben niedermachen sollen, sowie ihrenist nachzuforschen. Ibiä. t. 2<»Ä. Dcö Eides wegen, so A. Mcdict aus dem Bcllcnzer

skl einem Compromiß gethan hat und weswegen nun Rcviston begehrt wird, ist den Gesandten

^kbies

vorzunehmen überlassen. Ibiä. u. 2ti5. Daß derMafior" in Bollcnz dasMeitlischafft, sollen die Gesandten ernstlich beauftragt sein. Ibiä. v. 2<»<».Daß mehrere^schu " Gebrüder Heina, die darum libcrirt, sein sollen, ist den Gesandten überlassen , Nach-

^ tsMn" Ibiä. rv. 2<»7 Die Gcschworncn sollen verpflichtet sein, geschehene Fehler denanzuzeigen, wenn selbe schon abgemacht wären. Ibiä. x. 2<»8. Ein PustcrlaObrigkeiten gehöhnt hat, soll den Gesandten überlassen sein. Ibiä. x- 2<i» Weil^lbcr, so mit dem Kammergeld umgehen, etwas Bedenkens ist, soll Nachforschung gehalten2- 27». Da in dem Hause des FranciSeus Judicc in Bollcnz eine Jungfrau einGrunde gerichtet" haben soll, so soll darum inqnirirt werden, Ibiä, uu. 27 t. Es soll nichtWltattct sei,,, daß Particularpersoncn andern wegen schuldigen Zahlungen Eide auferlegen. Ibiä. db.

als Privatcigcnthnin angesprochenen Schachens zu Monte Carasso ist Nachfrage zu^rfe^^' ^ Mißbrauch, daß sich in den Vogtcien etwelche Personenkür Artznct

^ Mcdicincn aus denBotegen" anvertraut werden, soll man abschaffen. Ibiä. gg.

k», H ' 2n Zukunft soll den Parteien auf der Riviera eine gewisse Zeit und Stunde angesezt werden,^ zu erscheinen. Ibicl. oe. 275. Die Acmter in der Riviera sollen allgemeiner bcsezt und

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