Bcllenz, Bollenz und Riviera. 1653. 1497
Allenz von seinem Nachfolger sechs Dublonen beziehe, soll ein Vergleich gemocht, bezüglich des Thor-,Heßens "btt eö beim Herkommen belassen werden. Ikiä. g. — 252. Uebcr den von dem hinge-^chtcten Sekelmeistcr Judice mit seiner Nichte Appolonia verübten Jnccst soll nachgeforscht und nach Ge-^ ^ der Sache verfügt werden. Ibicl. Ii. — 25tt. Wenn es sich als richtig herausstellt, daß der zuJahren Galeere verurtheilte Martin Giandrctto aus Bollcnz um eine gewisse Summe Geldes auf^eriundcin Jahr „verkauft" worden, sollen die Betreffenden abgestraft werden. Ibiä. i. — 251 Be-dxr Criminal- und Malcfizcntschcidc zu Belleitz bleibt es bei der 1583 zu Brunnen getroffenen^nntniß. Mg k, — 255. Wozu die von Bellen; hinsichtlich der Stadtgräben, Thürme und Mauern) Ausweis vorzuzeigender Instrumente nicht verpflichtet sind, das soll in der Obrigkeiten Kosten ge-^ werden. Ibiä. I. — 25<». Der Anstand zwischen dem Landvogt zu Bollcnz und FraneiScuö Judice
^ seiner Frauen Gut ist vor die Gesandten geschlagen. Ibiä. in. — 257. „Daß inßkünfftig die^^)stchen Tagsatznngen vmb gan söllcnt, daß Ohrt oder deren gclcgenheit crnambset werden söllent, istHerren von Vri all rokorenäum genommen." Ibiä. n. — 258. Betreffend den HandelJudiec läßt man es dabei bewenden, daß die Gesandten zu erkennen haben sollen. Ibiä. o. —ehrwürdigen Vätern Jesuiten zu Bellen;, die merken ließen, daß cö ihnen angenehm wäre,^ w Patres in ihrer Residenz dulden zu dürfen, soll durch die Gesandten angezeigt werden, „wofehrbegegnen wurde, Ehe man Weitsche Bättcrn insetzcn wurde, man sh licchtlich vbcrall^ wurde." ibicl. x. — Die Praetiken um zwei Rathspläze zu Bellen; sollen bestraft werden,
»üe " ^ wirklich vorgekommen sind. Ibiä. g. — 21»!.. Die Zöllner sollen das Geld im gleichen Werth^ ^bcu, wie sie cö eingenommen haben; auch soll nachgeforscht werden, ob sie mit dem Zoll treulichMg, r _ Vögte Minderjähriger sollen alle zwei Jahre Rechnung stellen. Ibiä. s. —
Dcn Beiden, welche den Landschrciber Baecio aus Bellen; haben niedermachen sollen, sowie ihrenist nachzuforschen. Ibiä. t. — 2<»Ä. Dcö Eides wegen, so A. Mcdict aus dem Bcllcnzer
skl einem Compromiß gethan hat und weswegen nun Rcviston begehrt wird, ist den Gesandten
^kbies
vorzunehmen überlassen. Ibiä. u. — 2ti5. Daß der „Mafior" in Bollcnz das „Meitlischafft, sollen die Gesandten ernstlich beauftragt sein. Ibiä. v. — 2<»<». „Daß mehrere^schu " Gebrüder Heina, die darum libcrirt, sein sollen, ist den Gesandten überlassen , Nach-
^ tsMn" Ibiä. rv. — 2<»7 Die Gcschworncn sollen verpflichtet sein, geschehene Fehler denanzuzeigen, wenn selbe schon abgemacht wären. Ibiä. x. — 2<»8. Ein PustcrlaObrigkeiten gehöhnt hat, soll den Gesandten überlassen sein. Ibiä. x- — 2<i» Weil^lbcr, so mit dem Kammergeld umgehen, etwas Bedenkens ist, soll Nachforschung gehalten2- — 27». Da in dem Hause des FranciSeus Judicc in Bollcnz eine Jungfrau einGrunde gerichtet" haben soll, so soll darum inqnirirt werden, Ibiä, uu. — 27 t. Es soll nichtWltattct sei,,, daß Particularpersoncn andern wegen schuldigen Zahlungen Eide auferlegen. Ibiä. db.
als Privatcigcnthnin angesprochenen Schachens zu Monte Carasso ist Nachfrage zu^rfe^^' ^ Mißbrauch, daß sich in den Vogtcien etwelche Personen „kür Artznct
^ Mcdicincn aus den „Botegen" anvertraut werden, soll man abschaffen. Ibiä. gg.
k», H ' 2n Zukunft soll den Parteien auf der Riviera eine gewisse Zeit und Stunde angesezt werden,^ zu erscheinen. Ibicl. oe. — 275. Die Acmter in der Riviera sollen allgemeiner bcsezt und
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