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6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1496
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1496 Bellenz, Bollenz und Riviera. 1658.

disen Märchen, So Jedem thcil zuogceignet, sich zuotragen sollte, dasclbsten vnd vor selbigem Richter grechtfertiget werden solle." ES wird dcßhalb nochmals an alt-Landammann und Rath zu Uri ,,vclich" geschrieben, die von Jragna bei ihren Rechten zu belassen; bei nächster drciörtischcr Zusammen u>>könne dann der Handel freundlich besprochen werden; würde Uri dem Gesuch nicht entsprechen, soman dann nach andern Mitteln greifen. Von dem durch Nidwalden auszufertigenden Schreiben sollabschriftlich Mittheilung gemacht werden. Zugleich wird der Landvogt auf der Riviera beauftragt,von Jragna möglichst zu schirmen und die Originale der alten und neuen Instrumente hcrauSzufKAbsch. 248. u. 2454 Dem Commissär zu Bellenz wird zugeschrieben, daß er den Christoforo ^von Bellen; bei dem erlangten Urtheil gegen Lieutenant Francesco Rusconi schüze. Ibid. b. ^Um de» Leuten von Jragna gegen die von Pcrsonico in Livincu in Bezug auf den durch Oberst Zw^vermeinte Untcrmarchung den erster» auferlegten Abtrag zu Hilfe zu kommen und ihnen die Bc»ujder obcrn Alpen zu ermöglichen, schlägt Schwhz vor, da die andern bisherigen Bemühungen nichtsdas eidgenössische Recht gegen Uri anzurufen. Nidwalden dagegen will zuwarten, bis Uri einen Tagennetbirgischcn Jnstructionsberathung ausschreibe, und unterdessen dasselbe ersuchen, denen von 3^ gwenigstens den Durchpaß über Pcrsonico auf die obcrn Alpen zu verschaffen. Absch. 254. a. ^Das Begehren des Matthias Müesli von Urscren um Revision des zwischen ihm und einem g^lBorchel von Bellenz vor Jahren ergangenen Urtheilö, dessen Appellation er wegen Abwesenheit nichtprosequiren können, wird auf nächste Zusammenkunft gesezt. UM. c. 241» Nachdem man vcrsss ^auf Schwhz gewartet hatte, wurde im Streit zwischen Jragna und Pcrsonico der Bericht des La»d^der Riviera vorgenommen, nach welchem der Bürge vor wenigen Tagen denen von Jragna 55Illl) Geißen (Ziegen) und 70 Schafe habe abführen lassen. Indem nun Uri anscinandcrsezt, daß in So»^ ^wo sich der streit erhebt" der ganze Wald und die Alp in der Liviner Jurisdiction gelegen ha^ ^im Instrumente von den Männern von Jragna selbst der AuSdruk »bonitionro« durcherbcßern", ' ^durcherweitern", der AuSdruk »eoreonare« durchrüten", aber nichtschwänten" erklärt worden ,von Pcrsonico auch bis auf 9721 Stöke gelöst und die von Jragna dieselben thcilweisc zuverwendet und die von Pcrsonico zur Klage veranlaßt, worauf dann beide Parteien sich auf denspruch des Obersten Zweycr vereinigt haben, wurde, da in Abwesenheit von Schwhz nicht handelt ,den konnte, lediglich daö Gesuch an Uri erneuert, denen von Jragna einstweilen wieder zu ^

zu verhelfe». Absch. 258. u. 2/47. Die Gesandten sollen Nachfrage halten, wo etwa Mal<^' ^Criminalsachen durch Compcomiß oder sonst ohne Wissen der Landvögte abgemacht worden, und ^ ^treffenden zur Rede stellen. UM. c. 2/48. Wegen der Porte bei der Portun oder Col»»>b^^Bellenz, die Statthalter Ruöca zu bequemcrem Zugang zu seinen Gütern hat machen lassen ^wegen möglicher Zollumgchung bedenklich ist, sowie hinsichtlich des von ihm zu einem Keller be"" ^dafür im Dach zu unterhaltenden Thurms soll Erkundigung eingezogen und das eingefallene Stnk'hergestellt werden; die allfälligcn Zollumgehungcn sind zu bestrafen. Ibid. d. 2/41». W«Snung der lezten Kriegöempörung betrifft, so soll diese gemäß Mittheilung ab Seite Uri'S nach >c,lseines Sekelmcisterö ihren Fortgang haben. UM. e. 2551». Den vierzehn im lezten Kriege bc^"Eorporalen von Bellenz soll eine durch die Gemeinde oder sonst wo her zu leistende Entschädig""^ ^gemittelt werden. Ibid. 1. 2SI Ueber die herkömmliche Ucbung, daß der abtretende Groß"""