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6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1495
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Bcllenz, Bollenz und Riviera. 1656. 1657. 1658. 1495

Schuldner solche darschlagen möge. Indem man die nähere Erörterung darüber verschiebt, geht maneinig, daß solche scharfen Briefe künftig nicht mehr errichtet werden dürfen, sondern vorzusehen sei,'wmentlich die Vcrschrcibungen nicht mebr in solidum der Communcn, Dorfschaftcn und Gemeinden^Üt werden. Hinsichtlich des Spans deö Herrn von Roll gegen die Commune Claro in Riviera solleaus der Particnlarität nicht ein Gcncralwesen instituiren. Ibid. b. 233 Der Commissär zu^ soll den Andreas Chicherio zur Einsendung der 125 Kronen und den Fr. Lavizzari zur Bezahlung^ ^54 auferlegten Buße anhalten. Ibid. o. 23li. Der Landvogt zu Bollcnz soll den Konsul" ^ anhalten, laut Rcccß zu zahlen, indem die Appellation versessen sei. Ibid. k.

. 237. Da die Abgeordneten von Bcllenz nicht genug Vollmacht haben, um mit ihnen hin-

der Unterhaltung der Fcstnngswcrkc, Gräben und Mauern und Auslösung des Criminalbußen-^36 in die gemachten Propositioncn einzutreten, werden sie angewiesen, auf den 11. Deecmber wieder^ iu erscheinen. In der Confcrenz selbst faßte man die Ansicht, cS sollte für den Antheil an den^uialbußen denen von Bcllenz ein jährliches Fixum bezahlt und dabei ihnen überlassen werden, sichdes Anrechts der Geistlichkeit auf den Ertrag derselben mit dieser abzufinden; hinsichtlich der^^"äöwerkc aber sei die Einwendung zurükzuwcisen, daß andere Fürsten ihre Festungswerke selbst er-üh/"' diesem Falle dann deren Unterthancn große Kontributionen auferlegt werden, was gegen»

^ den Bellcnzcrn nicht geschehe, die zudem für dickfällige Mithilfe die benachbarten Gemeinden inden ^ nehmen mögen. Alles dieses mit Vorbehalt allfälligcr erweislicher Privilegien und des Vertrags

^ ^ Bcllenz ferner die Strafen der Mczger, Pfistcr, falschen

und Maßes prätendircn, so sollen sie dieß ebenfalls originaliter erweisen. Ibid. b. 231».^^»fercnz am 11. Deecmber werden dann auch ihre ungereimten Anmaßungen wegen Vcrbcs-^ Straßen, wegen desaufgelaufenen" WcinS u. a. m., so in ihrer, der Bellcnzcr, Instruction^^^uommen werden können. Ibid. e. 2711. Was Carlo Chicherio wegen Dominico Pionzinowegen dessen Kindern um Erlassung deö Eids hat vorbringen lassen, ist dem Commissär zu-worden, damit er die Kinder dahin disponire, die Gebühr zu thun, womit er alsdann diesortübcn und zu Entlassung des Eideö sie allhicr wieder einbringen möge. Ibid. d. 241»>itGiov. Granubclli, der im Namen der Commune Preonzo Rath begehrt in ihrem Streiteauf . wird der Rechtsweg wegen der großen Kosten abgcrathcn; dagegen will man die Beschwerdeanhören, auf den sie mit ihren Nechtsamcn zu erscheinen eingeladen wird; doch mußLenpartci davon Kcnntniß gegeben werden. Ibid. e.

^eud ^^2. Die Antwort NriS auf das von den beiden Orten dahin abgegangene Schreiben, be-an Q Zwischen den Gemeinden Pcrsonico und Jragna waltenden Marchcnstrcit, war von Nidwaldcnschj^ ^^ wit dem Antrage übermittelt worden, diese Confcrenz zu veranstalten. Als man nach gegen-t>>e ^n>ße die Angelegenheit an die Hand nahm, fand man, sei die Ansicht Uris, als ob über^chen nichts entschieden worden, unrichtig, indem in dem betreffenden Instrument stehe:was in