1494 Bellcnz, Bollenz und Riviera. 1656.
denen von Bellenz zum Zwekc der Erbauung der Fassade der St. Stephanskirche bis zu derencndung bezogen werden, jedoch nicht länger. Ibiä. n. — 2IV Die Vögte und Vormünder solle»"zwei Jahre Rechnung ablegen, bei Strafe. Ibiä. o. — 22V Da beim lcztcn Auszug etlicheSoldaten gegen Geld hcimgelassen haben, soll dießfallö Nachfrage gehalten werden. Ibiä. p. ^Künftighin sollte man besser Vorsehung thuu und eine gebührende Abtheilung der Mannschaft in >Vogtcien machen, und sollten diejenigen, die das Looö oder die Abtheilung bei Kricgsauözügcn trifft, I ^auszuziehen schuldig sein. Ibiä. g. — 22 2. Des „aufgelaufenen" Weins halben soll man sehen, obBcllcnzer authentische Befreiung darob haben; wo nicht, sollen sie denselben auslassen, damit kein Bc ^widerfahre. Ibiä. r. — 223. Das prätendirte Judicium der Geistlichen bei streitigen Testamentenkeineswegs zuzugeben. Ibiä. s. — 224. Wegen des Versprechens des Laurenz Mcnara aus Be^gegen eine Weibsperson zu Mahland ist nachzuforschen und, wenn Ungebühr dabei vorgekommen,zu bestrafen. Ibiä t. — 223. Die Liberation des Giaeomo Vanozza wird nicht bewilligt. Ibi^ ^22V Dem Gesuche des LandvogtS zu Bollcnz, im Mainthal nachzuforschen, wer an dem u»lä»!»^Bollenz erfolgten Todtschlag Ursache sei, wird nicht entsprochen. Ibiä. v, — 227. Die Wirthe, dst ^jüngst aus Parma durchgezogenen Völkern Unterhalt gegeben haben, sollen den Commissärseine bei seiner Durchreise dießfalls gemachten Versprechen nicht molestircn, sondern vor seinemsuchen. Ibiä. v. — 228. Den abgehenden Laudvögtcn zu Bollcnz soll die Bezeichnung der Pst^auf ihre Debitoren freistehen und diese nicht lcztern in ihr Belieben gestellt sein, wie etwawird. Ibiä. x. — 22k». Gegen Practikcn auf die Aemter und Rathöstcllen zu Bollcnz undsoll gebührend eingeschritten werden. Ibiä. 7. — 23V. Jeder Gesandte soll seines Orts Schloß Z"lenz visitircn. Ibiä. 2. — 23 1.. Der Priester G. A. Molo soll dem Commissär Ziltcncr von ^ ^die 25 Kronen für das bewußte Placct bezahlen; thut er es nicht, wird man das erste JahreScink^'^,seiner Pfründe in Arrest legen Ibiä. an. — 232. Auf den Anzug, daß auf dem Jahrmärktelenz Kaufleutc von Bern ungebührlich tractirt worden seien, übernehmen die dort regierenden Orte, "Untersuchung zu veranstalten, besonders Schwhz, von dessen Angehörigen die Sache ausgegangen st'"Absch. 193. ä. — 233. Nachdem der Aufforderung, die von Uri und Untcrwaldcn erhaltene»den Einzug der Schulden bezüglichen OrtSstimmen wieder auszuhändigen, von den UntcrthanenMittheilung einer Copie entsprochen worden war, kamen nun auch die von ihnen vorgegebene»legien, zum Unterhalte der Thürmc, Thore, Gräben zu Bellenz nickt verpflichtet zu sein, und d>c - ^wendigkeit, die Originale selbst einzusehen, zur Sprache. Es wurde beschlossen, Bellcnz durchdort befindlichen Gesandten einzuladen, auf den 5. Oktober zwei Männer hiehcr abzuordnendie Originale ihrer Frciheitsbricfc, Statuten, auch die Jnstrumcnrc bezüglich des HolzzollcS, dör 8" ^dcS Criminals und anderer prätendirtcr Privilegien mitzugeben, wobei ihnen bemerkt werden st^ ^alle behaupteten Privilegien, die nicht durch solche Originalicn bewiesen werden können, ipsofallen. Dem Fiscal zu Bellenz wird bei gleichem Anlaß befohlen, die ihm voriges Jahr gegebeneüber die restirtcn Criminalbußcn auszuliefern. Absch. 195. u. — 234. Nidwaldcn meint,wenn auch im Widerspruch mit den Frcihcitsbriefen, den Schuldenbczug ändern, nämlich an dererfolgenden Schazung sich begnügen und das ineunto vermöge ausgegebener Stimme aufgeholt»lassen, doch mit der Erläuterung, daß dem Creditor zustehen solle, die Pfänder zu zeigen, »nd