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6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1491
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Bellenz, Bollenz und Riviera. 1654. 1655. 1491

gegen den Willen der Geschwornen, die ihn nicht gehörig inguiriren wollen. Die Gesandten werden""n mit Zuzug des alten und neuen CommissärS in der Proccdur vorgehen und auch untersuchen, ob^ Gcschmorncn zu ihrer Weigerung Ursache gehabt nnd, wenn das nicht der Fall ist, sie gehörig vor-"ehmen. UM. g 488. Das vom Landvogt dem Consul AndreaMiniung" von Torre aus Bollcnz^^gclcgteCommcndamcnt" wird aufgehoben nnd er befreit, um sein Amt einstweilen wider zu cxercircn;

mag der von denen von Torre gewählte Pfarrhcrr seine Scelsorge fortübcn. Die Frage der Bercch-^""3 zur Wahl des Seelsorgers bleibt der Erörterung der diesjährigen Gesandten vorbehalten. Ibiä k.

1814 Es wird für gut gefunden, daß in Zukunft der Congrcß zur Formulirung der Jnstruetionen""ch Bellen; um etwas maturirt werde, wcßwcgcu man den dicßjährigcn auf den 13. August ansezt. Ibiä. g.

1N<4 wird auch nacht rächten, wie zu gelegener Zeit das rothe Buch, Statuten und Dccrete

^ Bellenz einer Reformation unterzogen werden könnten. Ibiä. Ir.

Art. 4144. Der Gubernator von Mahland wird ersucht, den von den III Orten verbannten^th. Barone, der von Eanobbio aus das Land unsicher macht, ergreifen zu lassen und auszuliefern,ich. tZ5. ^ 4«V2. Den auf der Jahrrcchnung zu Bcllcnz zugegen gewesenen Gesandten soll ge-^ werden, bei der nächsten Conferenz der III Orte sich wegen der über sie ausgestreuten Anschul-^"lstn ^ verantworten. Ibiä. Ii. 4113 Der große Thurm bei dem deutscheu Thor zu Bcllcnz ist^ baufällig und soll rcparirt werden. Ibiä. i. I11Ä. Uri beschwert sich darüber, daß die von^nano bei Schwhz und Nidwaldcn OrtSstimmcn ausgebracht haben, wonach sie ihre Gläubiger nichtweanto, sondern bei der Schazung bezahlen mögen, wodurch betrügerische Handlungen befördert werden,^ nach den alten Conditioncn Lcrschrcibuiigcn vorgenommen werden, dann aber die Einlösung nach"euen Weise gemacht werden wolle; jedenfalls sei aber unstatthaft, daß die Erlaubnis; rükwirkcnde^kcnduug finde. Schwhz und Nidwaldcn nehmen dicß in den Abschied. Absch. 139. le. 411k!. Um^ Verbesserungen in dem rothcn Buch und den Statuten zu Bellen; endlich vornehmen zu können, wird

Treiber Ccbcrg von Schwhz beauftragt, die beiden zu vergleichen und daö Widersprechende zu notircn,dann alles in gehörige Form gebracht werden könne. Ibiä. I. 4111» Die zu Bcllcnz regierenden^ ^ werden dessen eingedenk sein, was die zulczt dort gewesenen Gesandten bezüglich der Gravcdoncrdcsselbigcn Zolls in Relation gebracht. Ibiä. in. 4117 Ebenso hinsichtlich der ThürmeEtadtthore, sowie wegen Säuberung der Gräben, hinsichtlich welcher mau derer von Bcllcnz-/Mtj»u nicht anerkennt. Ibiä. n. 4118 Bezüglich der von den Abgesandten angeordneten Auf-ncbent Mürli" auf der Brüke vonAussogno" (Osogna) waltet Streit zwischen den Dorf-i» daselbst und den übrigen Fleken wegen der Bau- und UnterhaltSkostcn. ES wird nun jeder^ Hälfte der Kosten zugesprochen. Ibiä. o. 41114 Die Grida betreffend daS Tragen ver-Gewehre soll erneuert, den Bcllcuzcrn die Säuberung der Gräben und die Verbesserung derlähri^" ^Kcn oder solche auf ihre Kosten angeordnet, der Fiscal in Bellenz zur Bezahlung der lczt-^pcndirten sowie auch der dießjährigen Criminalbußen angehalten oder in seinem Amte stillgcstcllt^ Bcllenzcrn allenfalls 25 Kronen jährlich von diesen Bußen angeboten, dem Priester Ferrari dieder wegen eines Anlcihcnö von 3999 Kronen angesprochenen, auf 6999 Kronen gcschäztcn Güter