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6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1488
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1488 Bellenz, Bollenz und Riviera. 1652. 1653.

der Consul Piazza zu Osogna zu Verbesserung der Straße auch einzuschlagen begehrte, dazu Herges"'werde, sollen die Gesandten auf die Jahrrcchnung untersuchen. Ibid. g. III Die Streitig "zwischen AntonioGutshial" von Claro und seinem Gegner wird dein Cominissär Wolleb zugcwumIbid. b. I.Ä2. Uri wird von den übrigeil regierenden Orten ersucht, durch den Cominissär M ^die Gemeinde Bcllcnz zur Einscndnng oder Ueberbringung des rothen Buchö anzuhalten, um dassczur Revision den regierenden Orten zu Händen zu stellen. Ibid. i. IA3 Die von Bcllenz hamit Abschieden von Uri und Nidwalden bewiesen, daß sie des Unterhaltes der Thürmc und PortenStadt überhoben seien. Ucberdicß richten sie eine darauf bezügliche Bittschrift au die regierendenAbsch. 74 n. t Besondere Ucberschrcitungcn der Pragmatik (des LuxusmandatS) hat man >uwahrgenommen. UM. b. I 45 Ueber die Criminalbußcn will sich Bcllenz, auf das rothe Buch ^in keinen Vergleich einlassen. UM o. 1411». Der Zoll zu Giubiaöco ertrug laut Rechnung deö 6^^"^58 Pfund 14 Schill. Ausgegeben hat der Zöllner 2(1 Pfund; sein Guthaben vom vorigen Jahr beträgtPfund; ein Drittthcil der Einnahmen oder lll Pfund gehört ihm als Mühewalt. Man bleibt ihm "in runder Summe schuldig 35 Pfund, ibid. d. IA7 Die durch A. Cusa gestellte Spitalrcch"^zeigt an Einnahmen 8953 Pfund 4 Schill., an Ausgaben 47(17 Pfund 1 Schill.; Cusa bleibt also)^4246 Pfund 3 Schill. Ibid. o. 1^18. Die Kirchenrechnung des C. Porta erzeigt an Einnahm3(134 Pfund 3 Schill., an Ausgaben 2868 Pfund 13 Schill., bleiben 165 Pfund 1(1 Schill. Ibiü-IVitt. Cominissär Wolleb legt Rechnung über seine vorjährige Amtsverwaltung ab. Darnach h^°sich die ganze Einnahme auf 8697 Pfund 724 Kronen 6(1 Schill., wovon es jedem Ort nach ^wohnlichen Abzügen noch 697 Pfund 14 Schill. 58 Kronen 1 Pfund 14 Schill, trifft. Ibiü.

Da zwischen den Commissären und den Bcllenzern fast jährlich Streit darüber entsteht, was ^lefizisch und was criminalisch sei, ob z. B. eineinseitiger" Ehebruch unter erstcrcö oder leztcreswill man dießfalls eine bestimmte Entscheidung der hohen Obrigkeiten anregen. Ibid. b. 15t .Piauura zu Giubiaöco betreffend erbietet sich Bellenz, jährlich etwas unnüze Reben auszurotten. ^ 152 Zollrechnung zu Bellenz: Einnahmen 743 Kronen 16 Schill., trifft also auf jedes ^Kronen 74 Schill.; davon Ausgaben für jedes Ort 212 Kronen 3(1 Schill., bleiben also 35 KrK^Schill. Ibid. k. *

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Art. 153. Der Anzug von Schwhz, die Vogtcien Bcllcnz und Riviera zu vereinigen, ^rokvronduin genommen. Absch. 83. o. 15 1 Der Anzug Nidwaldens, wegen der Crimiiwzu Bcllcnz und der darüber gegebenen, von den Unterthancn zu weit ausgedehnten Erläuterung^Moderation zu machen und zu diesem Zwckc die von Bcllcnz nochmals zur Vorweisung ihrer ^und Dcercte aufzufordern, wird ebenfalls ud rolbronduin genommen. Ibid. d. 155. Dem L"'Joh. Jakob von Beroldingen von Uri wird ein ernstliches Schreiben an den Landvogt in Bollen; h^'daß er ihm wegen der 17(1 Kronen Anforderung an die Verwandten des LandeshauptmannsBezahlung verhelfe. Ibid. 1. 151i Von Schwhz und Nidwalden wird die Angelegenheit des ^ ^mannö Joh. Walthard Troger wegen seines Vaters Testament in den Abschied genommen.157. Jeder Gesandte wird zu berichten wissen,waß deß Großweibcls zuc Bcllcntz den rcgim