1484 Belleuz, Bollenz und Riviera. 1659.
bei Ungnade und Strafe. 6) An dem 1647 von den III Orten gefaßten Beschlüsse, daß den Pettur»"von Lauis, „Gottlag" (Codelago?) und andern Orten nicht weiter als nach Bellen; mit den Lohnpfir^zu gehen zugelassen sei, bei Strafe von 25 Kronen, wird keine Aenderung beantragt, dagegen auf
Umstand aufmerksam gemacht, daß man von „Gottlag" und Lauiö fast gleichen Lohn bis Bellen;müsse, wie von Bellenz bis Altorf, darum, weil die von „Gottlag" und Lauis ihre Pferde in Bellen; ^halten und nicht weiter brauchen dürfen. 7) Auf den Wunsch der Näthe und Regenten vonwird alles überflüssige Spielen bei t() Kronen Buße verboten. 8) Da der Landbau vernachläßbstnamentlich aber Gctraide und Wein durcheinander gepflanzt wird, so daß keines recht gedeiht, wodurchBenuzung des an sich fruchtbaren Bodens gehindert zu werden pflegt, wird auf eine dicfifälligcnung angetragen. Absch. 31. u. — 81». Laut Rechnung des Bcltram Sealvino vom 29. Augustder Zoll zu Giubiaöco von der Gravcdoncr Straße über den St. Georgenberg 1l)1 Pfund 3 Säst ^davon bezieht er den vierten Theil, macht 25 Pfd. 4 Schill., so daß er also noch 76 Pfd. schuldig ble> 'davon gehen als Guthaben vom lezten Jahr 74 Pfd. ab, er hat also noch zu leisten 2 Pfd.; da er "r27 Pfd. 8 Schill, ausgegeben hat, bleibt man ihm noch 25 Pfd. 8 Schill, schuldig. ldiä. d. ^Bezug auf die an der Straße nach Gravcdona liegenden Ortschaften Carenna, Mclirolo, Vclano,und „Mcgliorolo" wird beschlossen, daß in denselben jede Feuerstätte die von dem Commissär ihrlegende Arbeit an der Straße bei Buße von einer Krone für jede Persäumniß leisten und daß die a«S ^nachläßigung der Straße erfolgenden Unfälle von den Säumigen entschädigt werden sollen. Ibiä. ^. Die Kirchenvogtsrcchnung des Carlo Porta zeigt an Ausgaben 5673 Pfd. 13 Schill.; a" ^nahmen 2849 Pfd. 14 Schill.; die Kirche bleibt ihm schuldig 2824 Pfd. Idiä. ä. — Die im ^sein von Baptista Ruseoni und Carlo Porta durch Andreas Cusa abgelegte Spitalrcchnung verss'^an Einnahmen 12,244 Pfd. 18 Schill., an Ausgaben 8886 Pfd. 5 Schill.; Cusa bleibt schuldig 335? ^18 Schill. Ibid. e. — 1» i Die Malcfizbußen betrugen laut Rechnung des Commissärs Job- ^19,993 Pfd., wovon den hohen Obrigkeiten 3334 Pfd. 4 Schill, zufallen. Die Criminalbußen2399 Pfd.; doch war bei einigen Posten zweifelhaft, ob sie als Malcfiz- oder als Criminalbußenrechnen seien. Der Kirche wurden für ihren Antheil an den Criminalbußen 159 Kronen geschöpft, stzwei Dritttheilc der 8t Pfd. Unkosten oder 54 Pfd. in Abzug gebracht, so daß ihr noch 145'/-blieben. Den Orten kamen von dc?i Criminalbußen, nach Abzug von 27 Pfd. Unkosten und dm ^Dritttheilc des Landvogtö, noch 157 Pfd. 13 Schill, zu. Im Ganzen erhielt jedes Ort 116497 Kronen, wovon noch die ordentlichen Kosten der Jahrrechnnng mit 56 Kronen abgehen.1649 her rükständigen beliefen sich mit den im Jahre 1659 aufgelaufenen Strafen und Accordc" ^hundertundcin Specialfälle, in einem Ansaze von 12,212 Pfd.; der höchste Ansaz war 1599 Pf^ ^das Abtreiben der Leibesfrucht einer geschwängerten Schwägerin. Idiä. t. — Fiscal Horatstdaß ihm die Auslagen für Dckung des Hauses des .Grofiweibelö, da eö jczt nicht geschehen, nächste'werden vergütet werden, ibiä. g. — 1»?. Commissär Lussi protestirt, daß die im März vo»
Orten gewährte Ordnung der Criminalbußen halben auf seine Verwaltung Anwendung findedenselben zwei Dritttheilc statt ihm der Kirche und der Kammer ein Drittthcil verrechnet werde. ^an die Obrigkeiten gewiesen. Idiä. d. — i»<». Beschwerde der deutschen Kaufleute, daß derBellen; hinauf zu kommcn den Fremden gesperrt sei und der freie Kauf zu ihrem großen Nachist