<489 Bellenz, Bollenz und Riviera. 1649.
ziner in SarganS bestinuutc und bei Franz Burgo zu Bcllcnz hinterlegte Gut soll erhoben und »^SarganS geliefert werden. Ibid. t. — 5!5t Uri soll sich bewerben, daß der Kapuziner F. dcl Jbd'Orta von della Madonna di Monte bei „Värnis" wieder nach Misoz versezt werde. Ibid. u. ^Den Erben des Commissärs R. Büelcr ist gegen Statthalter Minighetti von Lodrino zuin Recht z» ^helfen. Ibid. v. — 35 Hinsichtlich der lebenden Pfänder ist Herkommen, daß wenn ein Säumer ^Pferd schriftlich verpfändet, der Pertrag bis zur Tilgung der Schuld Gültigkeit hat. Die Ausezung ri»tTermins brächte Gefahr, daß der Säumer bis nach Ablauf des Termins wegbliebe, somit der Glä»t»t'in Schaden käme. Absch. 14. u. — tili. Der Spitalvogt Andrea Cnsa legt die Rechnung für <6^ aEr bleibt schuldig 6493 Pfund. Ibid. b. — 37 Der Zoster Bcltramo Scalvino zu Giubiasco hattedes Zolls zu Gravcdona über den Joriobcrg 26 Pfund Einnahmen und 87 Pfund Ausgaben, alü'Pfund zu gut. Weil er aber lcztcs Jahr <1)5 Pfund schuldig blieb, so hat er noch 44 Pfund z» ^ ^Da er sich beschwerte, daß bei der kleinen Einnahme ihm nur der vierte Thcil als Besoldung angcw^sei, und bat, ihm den dritten Theil zu überlassen, da er schon seit 1644 den Zoll ohne Entgelthabe, im Ganzen 472 Pfund 7 Schill., so wurde ihm der vierte Thcil dieser Summe überlasse»,118 Pfund 3 Schill. Da nur die Gravedoner vom Zoll zu Giubiasco befreit sind wegen desUnterhalts jenseits des Berges, so scheint nicht unbillig, daß auch die Unsrigcn befreit seien. Ibiib ^5tt4. Der Kirchcnvogt Carlo Porta zu St. Peter legt über seine Verwaltung Rechnung ab.nahmen betragen 7947 Pfund 16 Schill.; Ausgaben 8796 Pfund <9 Schill.; bleiben ihm zu fordetPfund. Ibid. d. — 3!», Die Gemeinde Bcllcnz anerbietet, ihr Recht auf die kleinen Bußen odcr ^luilmliu durch ihre Documcntc zu erweisen. Da man ihr erwidert, daß sie diese Schriften bis z»mJahre den III Orten vorlegen müsse, beschwert sie sich über solches Mißtrauen und hinterlegt be> ^Kammerfiscal Horatio Cislago 25 Kronen als Depositum, mit dem Anhange, daß diese, wenn ^auf obige Zeit in den Orten ihr Recht erweise, verfallen sein sollen. Ibid. o. — litt. DiePrc Mngiasca zur Pfarre von Gorduno durch die Gemeinde bleibt auf sich beruhen. Ibid. b ^Wegen des Geflügels ist der Ruf auf 25 Kronen Buße angesczt. Da die Geistlichkeit sich dem ^unterziehen will, wird der vicnriun kornnmm ersucht, ebenfalls den gleichen Ruf ergehen zu lassc»' ^er zu thun verspricht. Ibid. — 42. Laut Instruction wird befohlen, daß die Weibcl sowohl "bAnsprecher künftig den Schuldnern nur drei Fristen geben und beim drittcü Mal Pfand erhebe»mit dem Zusazc, daß der Weibcl das Pfand in dritte Hand geben möge. Ibid. b. — 45t. I"ist mit Auswerfen der Stadtgräben nur ein kleiner Anfang gemacht, daher befohlen worden,des Jahres soweit damit fortzufahren, daß das Wasser ausfließen möge, und zwar bei 199 Kro»r"
Ibid. i. — 44. In Betreff der Uttholdcreien, von deren Abstrafung der hohen Obrigkeit der dritte ^zukömmt, wurde die Auskunft gegeben, unter den Hingerichteten Unholden seien zu Zeiten so ar»>rdaß die Kosten nicht gcdckt wurden; daher sei es üblich, daß, wenn man Unholden hinrichte, dir ^vorabgcnoiiimcn werden und dann erst vom übrigen der hohen Obrigkeit der dritte Thcil z»issiwerde. Ibid. Ie. — 45. Da von den Kaufleutcn begehrt wird, daß man in den Marktrnf das ^sczcn sollte, vor Bartholomä Abend Pferde über die „Meisbrüke" zu führen, wird solches demrufe beigefügt, bei 59 Kronen Buße. Ibid. l. — AI». Bcllcnz verspricht, die eisernen Klammm» "Moösabrüke herstellen zu lasten. Ibid. in. — A7 In den Ruf, die Pragmatiea betreffend,