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6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1479
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Bellenz, Bollenz und Riviera. 1649. 1479

^c,i. ilM. ^ ^ Anzug, daß der von Em. Trogcr selig für ein Prcdigtamt in

^ gestiftete, seither den Jesuiten für das übernommene Prcdigtamt applicirte Weingarten dem Land--^u»ai,,, Troger als Erben des Testators möchte zugelassen werden. Ibiä. f. 41. Wegen der Je-^ zu Bcllenz werden die Gesandten auf der morgenden Tagö statthabenden Confcreuz zu Lucern mit^Migcn Jesuiten reden. Absch. 6. b. 12 Die Gemeinde Bcllenz soll ihre Beschwerden über"^^ündischcr Seite her erfahrene Behandlung spccificirt eingeben, Ibiä. o. 15t. Die Bc-k»,^ Schwestern Mengheta Gily von Daugio im Amte Bollenz wird den Obrigkeiten zuüberlasten; die Procednrcn von Giacomo Martino Basti von Dangio läßt man nach den^csli ^^'^n auf sich beruhen, ohne Abbruch der nachgesuchten Liberationen. Ibiä. e, 1^1. Diesich iuformircn, wie es sich mit der Meinung der Bcllenzer verhalte, daß sie die von>>, ^"'Uercn als Pfand cingesczten Pferde bis zu gänzlicher Bezahlung der Pfandsummc behaltenlu Ikt. Den Zollbczügcrn zuSubiaSco" (GiubiaSco) könnte man einstweilen dentrcjh^ Ertrags verabfolgen lassen. Ibiä. b. Ii». Wer in Bcllenz den Wcibcl zur Bci-

^ '"'g einer Schuld auöschikt, soll ihn auch zahlen, beim dritten Male aber excquircn lassen. Ibiä. o.»Uli ' Bcllenz in Säuberung der Stadtgräben und des Baches der Saumseligkeit sich schuldig

^ ^straft werden. Ibiä. ä. Iii Bei hoher Strafe soll das Wehr oberhalb des neuen WchrSikej' hin hergestellt werden. Ibiä. o. 11». Die Commissäre mögen zwar von den Strafen

.^'ütheile für sich und die Amtleute bezichen und einen Drittthcil den Obrigkeiten verrechnen;^ nmn sich aber erkundigen, ob dicß auch auf die von Unholdere! herrührenden Camcralicn sich^ ^^i dm Markt zu Bcllenz wieder freigeben, wie von Alters her; die

Hid ^ Drtc bleiben einstweilen bei der getroffenen Maßnahme. Ibiä. g. 21. Die Gesandten von^ ^den sollen sich erkundigen, ob, wie die Sage geht, im Berncr Gebiet der Viehprcsten ausgebrochenbesst/^' 22. Uri wird dem Commissär von Bcllenz Befehl geben, auf den künftigen Marktk>rk^ jür Aufstellung der nöthigcn Wachen zu treffen. UM. i. 251. Wenn in Bcllenz

^ ^ ^'tgSwerbungen betrieben werden, so sind sowohl die Werber als die Rccrutcn zu strafen. UM. k.

Da die Bauern von Gorduno den Pre MugiaSca zu wählen geneigt sind, so soll man sie dabeiist ^ "^u, weil dieß ein guter Anfang für Einrichtung der Jcsuitcnrefidcnz wäre. UM. I. 2?. ESiisj ^,^e zu treffen, daß die eisernen Klammern an der Moösabrükc hergestellt werden. UM. m.^ ^"dten sollen über den schon oft gemachten Anzug, die unnüzen Kosten zu modcriren, An-^iks n. 2?. Der Aufwand der Unterthaueu au Kleider und Schmuk soll in Schranken

^^den; ebenso der Aufwand bei Begräbnissen; auch die Bogeljagd. UM. o. 28. Den""d Vormündern ist zu empfehlen, daß sie ihre Kinder und Mündel mehr zu Handwerken cr-^ 5"m Studiren. Ibiä. p. 21». ES wäre gut, wenn das ebene Gelände mehr zum Gc-^ Weinbau benüzt würde, daher zu erwägen ist, wie daS crzwckt werden könne. Ibiä. g.

^e» ^ Erfahrung bringen, wie hoch bei den Torturen in Bollcnz die Gefangenen aufgczogcn^»k»' ^ und mit welchen Gewichten. Ibiä. r. 511. ES ist zu untersuchen, ob die Untcr-wirklich die Freiheit bcsizcn, daß die Voten ibrer Richter in Malcfizsachcn die Stimmcn--bou don hohen Obrigkeiten geseztcn Mitrichtcr entkräften mögen. Ibiä. s. 512. Das^ jungen Herrn von Roll, der in den Kapuzincrordcn getreten ist, herrührende, für die Kapu-