Mainthal. 1473
s" hellen. Wird in den Abschied genommen, Absch. 382. <l. — 211» (1664). Auf das beschwerende"bringen Uris, daß der Landvogt Battier der durch daö leztjährige ennetbirgischc Syndicat ausgesprochenen" Nation des I. I. Ottone, genannt Storno, keiilc Folge gebe, so das; Ottonc noch fortwährend sich^kr Landes aufhalten müsse, wird dem Landvogt aufgetragen, das Urthcil zu vollziehen und dem Ottonc'k Rükkchr zu Weib und Kindern zu gewähren; habe sich der Laudvogt über daS Urthcil zu beschweren,^ ">öge er sich an daö nächste Shndieat wenden. Absch. 394. k. — 217. (t664). Die AngelegenheitOttone bleibt bis zu künftigem Shndieat suspcudirt; indessen mag ihn der Landvogt uä Interim zuGütern zulasse». Absch. 396. o. — 218. (1664). Die ewige Bannisirung des Giov. Pictro^"c von Prato wird auf Bitten seiner Frau auf vier Jahre gemildert, was Basel all rokoronllum
Absch ^ — 2I?1. (1665). Der alt-Landvogt Battier bittet, die Gesandten ans daS Shn-
Äuttcr
birgt
instruiren, daß die Gemeinde Prato sich mit ihm um das 566 Krone» betragende Lcibding der^ Mörders Ottone dcl Storno billig abfinde; dafi der Dolmetsch Coraggioni, der etliche Güter
s »n ^orno an sich genommen und dem Landvogtc viele Hindernisse in den Weg gelegt habe, zur Rc-angehalten werde; dafi ferner die Gemeinde Mchendorf die aus 64 Kronen gcschäzten GüterMarl. Borgna statutengemäß gegen Nachlaß des dritten Thcilö übernehme; daß endlich dem Land-^kgcn der Laudmarche ans Cravairola gehabten Kosten vergütet werden. Absch. 426. l>. —llie Ju einigen Hans- und Gartenmaucru im Mainthal finden sich Schießlöchcr oder pnlos-
angebracht. Da sie bei 256 Kronen Buße verboten sind, wollte man diese Buße in AnwendungDie Beklagten erwiesen jedoch, dafi die betreffende Auökündung dcö Verbots (Grida) nur aufRss d" fünf Gesandtschaften Zürich, Lucern, Uri, Schwhz und Untcrwaldcn ergangen sei, hicmit keine^i werden die Beklagten freigesprochen, die Sache selbst nll rokoronäum in de» Ab-
^ genommen. Absch. 499. c. — 221. (1672). Statthalter Baccio wirkt den Befehl aus, daß ing. ^ Kanzler Coraggioni gegen ihn erhobenen Anschuldigung des Meineids, laut bereits von Uri(ij/ Weisung, der Landvogt den Procefi formircn solle. Absch. 539. o. — 222. (1677). Die^ '^"bcn Fusio, Broglio, Menzonio und Broutallo in Lavizzara beschweren sich, dafi sie die Kosten, welcheGemeinden durch ihren Widerstand gegen den leztcn Landvogt Lombach veranlaßt haben, mit-^ " sollen. Landvogt Franz Abegg erhält den Auftrag, denselben Rcfusion zu verschaffen. Absch. 666. n.^ l>678). Abgeordneten ans Mainthal wird die Bitte um Nachlaß der 125 PhilippSthaler Bci-^abgetchlagen und den Landvögtcu von LuggaruS und Mainthal befohlen, nachzufragen,^"cld ^ ^ Mainthalcrn gemachten Aenßerungcn verhalte, daß sie ihren Anthcil an die
(666 PhilippSthaler erlegt haben. Absch. 766. s.
March-<Gränz-)streitigkciten auf der Alp Cravairola.
die A, ' 22!4. (1649). Auf Anregung dcö spanischen Gesandten zur Ausgleichung der über
^rha ^ ^^^"lrola obwaltenden Streitigkeiten erklärt man sich geneigt, durch beidseitige Abgeordnete zuüichw ^" Schultheiß Dulliker und Landammann Zwehcr werden voi; eidgenössischer Seite damit be-^ ^ ^' boch »zjg zetere nur auf Geheiß seiner Obrigkeit den Auftrag übernehmen. (S. Absch. 16.der ^ 221». (1649). Von Schwhz wird gewünscht, cö möchte die Gränzbcreiuigung entweder
""rcn cnnctbirgischcn Gesandtschaft aufgetragen oder dem Stande Schwhz gestattet werden, cbcn-
185