1474 Mainthal.
falls einen Abgeordneten dahin zu senden. Lucern aber erklärt, daß von den spanischen Ministcrn d>enöthigen Anordnungen schon getroffen seien, also kein Aufschub stattfinden könne. Absch. 15. e. "227. (1650). Wie der gewesene Landvogt Keller und Bapt. Orelli für ihre im Jahre 1647 in BcMauf die Alp Cravairola aufgewendeten Auslagen cutschädigt werden sollen, ob aus der Kammer oder ve»der Gemeinde Campo, fällt in den Abschied. Absch. 26. 6. — 22«. (1650). Landammann Sebastian ''Zweher und Schultheiß Ulrich Dulliker berichten, daß sie laut erhaltenem Auftrag in Bezug auf dieCravairola und die dortigen streitigen Landmarchen mit der mayländischen Regierung in Unterhandln^getreten seien und einen Vergleich zu Stande gebracht haben, der die anempfohlene Genehmigung erb"Absch. 27. I. — 221». (1651) Landvogt Dießbach berichtet, daß die mayländischen Abgeordnetenund Meda und Hauptmann B. Zumbrunnen mit Fiöcal Karnevale als eidgenössische Abgeordnetestreitigen Märchen zwar als WeiderechtSmarchen erkannt, nach Ausziehung jener Marche aber vom Pd^von Antigorio die Untersuchung vorgenommen und von dem mayländischen Magistrate die Bestelldes Thäters gefordert worden sei, die Marche hicmit als JuriödictionSmarchc betrachtet werden ^wirklich auch der auf die Gränze gelegte Leichnam eines durch einen Schuß getödteten ManneS ohne ^wissen des Landvogtö weggenommen und bestattet worden sei. Der Antrag, zu Vermeidung weiterer 3''convenienzen die Erneuerung der JurisdictionSmarchen zu veranstalten, wird in den Abschied geno»»»^Absch. 45. a. — 2)1<1 (1651). Die Frage, ob die wegen des GränzstreitS aufgelaufenen Koste» c»der Kammer bezahlt werden sollen, fällt in den Abschied. Ibicl. b. — 2)44. (1652). Wege» ^vairola ist die den dießfallö voriges Jahr nach Moyland gewesenen Gesandten zugesagte Antwort i>» ^noch nicht eingetroffen. Da nun aber eine baldige Endschaft dieses Spanes wünschbar wäre, ^ ^dem eidgenössischen Agenten in Maylaud der Auftrag ertheilt, die Sache ernstlich zu betreiben. D>cledigung der Frage, wer dem Hauptmann Keller, dem Ritter Orelli und dem Landeshauptmann Fr»»»ihre in dieser Angelegenheit erlaufenen Kosten zu vergüten habe, ob die Gemeinde Campo oder die e ^keitliche Kammer, wird bis zum Austrag des Handels verschoben; indessen mögen 10 Dublone» ^Rechnung von der Gemeinde Campo schon jezt erhoben werden. Absch. 71. n. — 2)12. (1653). ^die Wiederaufrichtung des umgefallenen Marchstcinö mayländischer Scitö nicht begehrt wird, »»^ ^ ^Weise aber der Einbruch in die Jurisdiction, nämlich die geschehene Wegnahme eines auf cidgcnöst'b^Boden erschlagenen Mannes mit Stillschweigen übergangen werden zu wollen scheint, wird gegenüb^^mayländischen und eschcnthalischen Beamten der Landvogt beauftragt, gegen die JurisdictionSveri^Protest zu erheben. Absch. 85. u. — 2)1)1. (1653). Uebcr die durch Wegnahme des Leichnams e>h ^Gränzverlezung auf der Alp Cravairola wird dem Senat in Mayland Beschwerde vorgelegtGraf Francesco Casati ersucht, darauf hinzuwirken, daß beiderseits Dcputirte zur Bereinig»"^,
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GränzstreitS beauftragt werde». Absch. 103.. in. — 2)14. (1653). Der Landvogt und der La,M"zeigen an, daß die ausgerissene Marche laut Instrument von 1650 wieder hergestellt worden sc>-zwar von ihrer Seile mit der ausdrüklichcn Erklärung, daß sie nicht Jurisdiction»?-, sondern lediglichrechtsmarche sei. Es wird gefunden, die JurisdictionSmarchen sollten beförderlichst ebenfalls bc^'^werden; unterdessen seien die Ansprccher von Entschädigungskostcn zur Geduld zu verweisen. Absch-
23N. (1654). Die von Lauis aus nach Mayland gereisten Gesandtschaften berichten, daßdortigen Großkanzler in Bezug auf die Jurisdiction auf Cravairola die Abrede getroffen sei, ^ "