Luggarus. 1463
^ Uri, Schwhz und Nidwalden für alle durch ihre Angehörigen und Landlcute producirten oder cinge-^lftcn Waaren angesprochene Zollbefreiung zu Magadino machen die X Orte den III Orten den Vor-^ "3. die leztcrn sollen sich zu dem Holzzollc bequemen, dagegen soll ihren Angehörigen und Landleutcn^ de» in Orten und in Urscrn für alle von ihnen produeirtcn, sowie für alle zu eigenem Verbrauche" auswärts her gekauften Waaren zu Magadino der Zoll erlassen, jedoch auf die Nichtvcrzollung von^aren, die auf Mehrschaz verhandelt werden, Confiscation und Strafe des Meineids gesezt werden.^ III Orte erinnern, daß sie und die Ihrigen bis 1640 zu Magadino Zollfrcihcit genossen und gegenMästung damals gehörig protcstirt haben, auch die eidliche Gelobung für Verzollung von Kauf-""Swaaren sehr bedenklich finden, wollen cö sich indessen gefallen lassen, daß zur Probe von den Zoll--transitircndcn Waaren ihrer Angehörigen mit ihren Zollsäzcn auf Rechnung verzeichnetunterdessen eine nähere Verständigung versucht werde. Endlich wurde am 18. Juli ein ConsenS cr-^ ' vermöge dessen die bis dahin für Landvogt Lnsscr in Lauis aufgelaufenen Holzzölle erlassen, aberBedingung beigefügt wurde, daß das, waö von diesem Zeitpunkt an an Holzburrcn, oder was es sonst"lag, durchgeführt wird, zum Zolle verpflichtet ist. Bürgermeister Waser und alt-Landammann Jm-^ werden diese Handlung ehestens i» ein Instrument bringen. Von den Ehrcnsäzen langte der Bericht^ Bcrnardo Paganino von Bellenz, beklagt, den Zoll zu Luggarus nicht abgestattet zu haben, seineallerdings habe angeben lassen, daher der Strafe nicht verfallen sei. Absch. 358. k. — im^ Das von den IX Orten vorgeschlagene Projcct erscheint annehmbar, sofern man sich statt des^ ^ ">>t obrigkeitlichen Attesten begnügen, hicmit die Unterthancn nicht nöthigen würde, sich einemAchter zu unterwerfen, und sofern der Art. 7 hinsichtlich der Assccuration eine Erläuterung er-^ In diesem Sinne wird nach Zürich geschrieben und aus eine Confcrcnz angetragen. Absch. 360. u.I tt662). Die IX Orte sammt Obwalden wollen die wegen der Confercnz zu Bremgarten vomdes,' ^^"cher 1660 von Joh. Leone ausgegebenen, noch rükständigen 2075 terzolischcn Pfunde den Erbenin fsinf JahrcSterminen ans der Kammer der ennetbirgischen Orte vergüten. Uri, Schwhz und^kalben protcstiren dagegen, weil Leone auf jener Confcrcnz für die IX Orte gestritten habe. Absch.
^ 4S I. (1662). C. A. Pcdrazzi, Zollbcziehcr zu Luggarus, klagt im Namen der Erben Trc-stihre Oberst Lizsser habe im Mai 18,000 Stükc Holz in den Langcnsec flößen und in daö Mahländische^i^ Kronen Zoll aber nicht bezahlt, sondern auf geschehene Zollfordcrung durch den^ Zugcständniß ausgewirkt, die Zahlung deö Zolls bis zum 20. Juni verschieben zu dürfen,i^Ise aber gleichwohl diese Verbindlichkeit nicht erfüllt, wolle sie sogar nicht mehr anerkennen. Oberst^'dert: Als er diese Verbindlichkeit eingicng, habe er nicht gewußt, daß die III Orte gegen Ver-se, ^ ^ ihrem Gebiete kommenden Waaren protcstirt haben, er hiemit gar keinen Zoll schuldig^cr ^ ^ ^ Holz im Livincrthal habe hauen lassen. Pcdrazzi beweist hierauf, daß KaufmannsholzZoß ' die ausgeführt werden, immer zollpflichtig gewesen seien, er hiemit für den unbezahlten
Recht auf einen Thcil der Burrcn Sequester gelegt, Lnsscr dagegen auf der Tagsazung^cht ' der ihm den Zoll von den bis zum 12. Juli transttirtcn Waaren frei erkläre, auSge-
abgeführt und abermals den Zoll verweigert habe,ob ^ ^huuptct auf Grund deö TagsaznngSbcschlnsseö seine Berechtigung dazu. Pcdrazzi stellt in Frage,dieser Sachlage die ganze Pacht zu zahlen Pflichtig sei, und die Mehrheit der Gesandtschaften