1462 Luggaruö.
Absch. 342. c. — 144 (1662). Landammann Jmhof und Landammann Leu referiren über die v"drießliche Zollstrcitigkeit und die Verhandlungen von Brcingarten, laut welchen durch den LandvogtLuggaruö den Zollbeständcrn zu befehlen sei, daß der Zollbezug von beiden Seiten eingestellt undordentliches Verzeichniß aufgenommen und sodann abgewartet werden solle, was über daS eine und an ^deliberirt werde. Da aber die Zollbeständer im Zollbczug fortfahren, findet man dieses Mittel nichtgemessen, will hiemit bei dem nächsten badischen Congresse bei den IX Orten ans die Erklärung dringtob ste den Abschied von Schwhz bestehen lassen; wenn nicht, und die Güte nichts verfange, solllichst das Recht angetreten werden; hierseitö entscheide man sich für Landammann Näf aus Appenstll"Obmann. Absch. 346. b. — 445 (1662). Der von den vier Säzen zu Brcingarten entworfenegleich wird all ratitioanäum angenommen, doch der Artikel 7 nur all rokoroullum, in der Meinung,Burgermeister Waser und Landammann Jmhof nochmals versuchen sollen, auch diesen Anstand zu ^ 'ansonst er an'S Recht geschlagen sein solle; unterdessen sollen die Zöllner sich nach den Vertragöbcst""ungen halten und die besondern Fälle fleißig verzeichnen, auch durch den Landvogt von Lugga^Ablieferung der für Dekung der einen Hälfte der aufgelaufenen Kosten erforderlichen Gelder auf ^nung der Orte an Landammann Jmhof angewiesen werde». Absch. 347. g. — 141» (1662).ammann Jmhof, von Bürgermeister Waser laut Tagsazungöbcschluß nach Richterswyl zu einer Caust^über die von den lll Orten angesprochene Zollbefreiung zu Luggaruö cingeladeir, wünscht über st'^
beobachtendes Verhalten Rath zu erhalten. ES wird ihm empfohlen, dahin zu trachten, die u>w"sprechliche Execution zu erhalte«, wo nicht, ein unvorgreiflichcö, für die III Orte am wenigsten
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liges Project zu entwerfen. Absch. 35l. — 4/47. (1662). Nachdem zufolge TagsazungSbcstst^,
die beiden Beauftragten Waser und Jmhof in Richterswyl zusammengetreten waren, machte Burgc^'^Waser aufmerksam, daß in dem genannten brcmgartenschcn Abschied die Holzburrc» und anderevon denen man von Alters her den Zoll undisputirlich bezahlt habe, nicht excipirt seien, weßwege"^Exception noch beizufügen sein werde. Landammann Jmhof hat dießfalls keinen Befehl und will ^
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referiren. Falls die Sache beidseitig genehm sein sollte, soll ste dem vierten Artikel des brcmga^Instruments beigefügt werden. Hinsichtlich der durch Jmhof vorgebrachten Beschwerde der Belle»^'^der im 6. Artikel genannten Instruments enthaltene Eid zu scharf umschränkt und verfänglich st'
wegen ste Abänderung desselben wünschen, kann sich Waser nicht einlassen, da dieser Artikel ^
sei. Betreffend den zu Brcingarten streitig gebliebenen 7. Artikel, der gegenwärtig hauptsächlich
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garten von sämmtlichen Säzen aufgcsezt und jüngsthin zu Baden von beiden Parteien ratificirt
kam, konnte man sich auch jezt nicht grundsäzlich vereinbaren, indem Waser die durch Jmhof fürUri, Schwhz und Nidwaldcn beanspruchte Zollfreiheit für die nach Mayland auszuführenden LandeSp'' ^der drei Orte nicht in dem geforderten Maße zugeben wollte. Hingegen verständigte man sich ^ ^Auftrage an die Zollbesteher, alle die Maaren, für welche die drei Orte Zollfreihcit beansprechc"'Jahre hindurch genau zu verzeichne», um auf diese Weise einen Maßstab für den Umfang derBegünstigung zu erhalten. Damit man dieser Dinge nunmehr „berüchwiget" werden möge, wäre z" ^schen , daß die Sache bei nächster Zusammenkunft vorgenommen und auf einen gewissen Schluß ist ^werde. Absch. 354. — 148. (1662). In dem noch bestehenden Span über verweigerte Verzoll^ ^Holzburren, Saghölzer, Tramcn, Bau- und Brennholz und Holz überhaupt, auch Kohlen, und >' ^