1458 Luggarus.
beschränkt man sich darauf, Zürich nm Einhaltung der Vcrkommuisse von Schwhz und Bremgarten z"ersuchen und den Landvogt von LuggaruS an den den III Orten schuldigen Respekt zu erinnern, Abs '323. ll. — 43<». (1661). Da die zur Entscheidung des zwischen den neun und den lll Orten obwalten^Streites bestellten Säze die Sache darum noch nicht zu Ende führen konnten, weil die III Orte j» ^Verhandlung noch nicht verfaßt waren, soll die Angelegenheit zu einer den Säzcn kommlichen Zeit an ^Hand genommen, auch ein Obmann gewählt werden, Absch. 327. li. — 437. (1661). Die von lw-Schwyz und Nidwalden wegen Zollbelästigung ihrer Angehörigen von Bcllcnz zu LuggaruS crncnc'^Beschwerde wird den über das Gebirg reisenden Gesandten der XII Orte zugewiesen. Iviä. k. —(1661). Anton Paganino von Bellcnz ist vcrzcigt, hundert Saum Rciö zu Magadino unverzollt du^)geführt zu haben, was eine Zollverschlagniß von 11) Kronen ergebe. Dafür soll ihn der Landvogt ^LuggaruS bestrafen, oder, wo das nicht geschehen könnte, der Jahrrcchnungögcsandten, so über daSkommcn, Entscheid erwarten Idill. ff, — 43?» (1661). Stephan Leone von LuggaruS macht die ^gäbe, daß sein Vater Leone auf Befehl der nenn Orte zu der am 4. November 1661) stattgehabtenconfcrcnz sich begeben habe, auf der Heimkehr aber gestorben sei. Nun finde es sich, daß er auf der ^2387 terzolische Pfund verwendet und von den Ehrensäzen zu Bremgarten 312 Pfund erhalten habe. ^hiemit noch 2675 Pfund restiren, wobei inbegriffen seien die unbezahlten Zölle von 12428 Sa»«'Bcllcnz, 1566 Saum aus Calanca und Misox und 566 Colli Käse ans Livinen. Er bittet alsostattung dieser Summe aus dem obrigkeitlichen Zollgelde. Zugleich meldet er, daß C. A. Pcdrazzi fü>'ausgegebenen 56 Kronen ebenfalls von ihm Bezahlung fordere, er aber sich nicht dazu verstehen könne-Sache wird in den Abschied genommen. Absch. 333. e. — 4 (1661). Ans die folgendesoll man Instruction mitbringen, wie man sich hinsichtlich der Wahl eines Obmanns, besondersgegenüber, welches einen aus der Stadt St. Gallen im Auge habe, verhalten wolle. Absch. 335. ^4 44 (1661). Vergleich in der magadinischen Zollangclcgenhcit:
„Wir Nachbenante, Johann Heinrich Waser, Burgermeister der Statt Zürich, vnd Christoff Pfeiffer, Herr Z» '„hoffen, Schultheiß vnd StattNänner der Statt Lucern, der Wol Edlen, Gestrenge», Besten, sürsichtigen vnd wyfln ^„Burgermeistern, Schultheißen, Landtamman vnd Rächen der Loblichen Ennetbirgß Negierenden Orten Zürich, Bern,„Vnderwalden Ob dem Waldt, Zug, Glarus, Basel, Fryburg, Solothurn vnd Schafshuscn, Vnserer Hochehrendc» 6' ^„Herren in diser nachfolgende» Sach erwehlte Schidrichler vnd Säße; Vnd wir Johann Franz im Hoofs, Landta'»'»^„Vri, vnd Johann Melchior Leuw, Ritter, Landtamman vnd Pannerherr zu Vndcrwaiden Nit dem Wallt, der a»sb .„Edlen, Gestrengen, Besten, fürsichtigen, nchscn Herren Landtamman vnd Rathen der auch Loblichen Ennetbirgß„Orten Vri, Schwytz vnd Vnderwalden Nit dem Waldt ebner gestalten erkicßte Schidrichtcr vnd Säze, Thundt ^„allermengtlichen mit discrem Briefs: Nach demme dann von langen Jahren Haro eine Mißverstei.dtnus sich„zwüschent Hochwolgedachten X Lobl. Orten an einem, So danne den III Lobl. Orten an dem anderen theil,
„von dem Zohl zu Luggarus vnd Magadino, was nämlichen gedachter Dreyer Lobl. Orten Vnderthanen zu verzog„zu bezalen schuldig sein svllind, Mehr von deßwegcn, daß Ehrengedachte Drei Ort vermeinen wollen, für sicb„Ihre gefreyte Landleut vnd Einsaßen von allen Ihren jtauffmans wahre», früchten vnd allem anderem, w .^z i»„St. Gottertsberg vff das Hertzogthumb Meilandl oder ab dem Herßvgthumb Meiland zurukh führend, es werde s° ^„dem Land verschlißcn oder nit, von allen Zählen gar Befrcyt zu syn: da dann nach Bilen gepflogenen Handlu'^s ^„sach entliehen zu Eydtgnoßischcn Rechten geschlagen vnd anfängllich Ich Johann Heinrich Waser, Bürgermeister, ^„nebent Herrn Heinrichen von Flckenstein, Ritler, Herr zu Heidegg, Schultheiß vnd Pannerherr der Statt Lucern,
„vnd an disere statt von seiner ihme zugestandener leibs iuclispvsffivn wegen Ich Ehristofs Pfeiffer, Schultheiß, Z"