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6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
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1456
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145k LuggaruS.

heit handle, in welcher Uri, Schwhz und Nidwalden die eine Partei und die übrigen zehn Orte die a»^Partei bilden, so wurde die Sache vou Neuem auf eine Conferenz nach Zug auf dcu 17. Oktober n,gestellt und von den zehn Orten als Säze ihrerseits Bürgermeister Waser und Schultheiß Flecke»!^bezeichnet. Für den Fall, daß die Säze sich nicht verständigen könnten, soll ein Obmann ernannt

dieser Conferenz sollen auch die Parteien enuet dem Gcbirg sich durch Bevollmächtigte vertreten lalst^Absch. 306. tu 4211. (166l1). Die Landschaft Riviera wird aufgemuntert, im Streit wegen des Azu Luggaruö und Magadino mit Bellenz zusammen zu halten und sich nicht durch gute Worte derdie nachher doch nichl erfüllt würden, täuschen zu lassen. Absch. 3117. d. 4314 (1660). BczüglZollstreits hält man die Ernennung des Obmanns vor ausgefälltem Spruch der vier Säze für unr

dessen Wahl, da man sich jezl dießfalls nicht vereinbaren konnte, den Obern auheimgcstellt wird.

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daß auch die übrigen katholischen Orte sich zur Wahl des unkatholischen Sckclmcisterö Zwicker vo»

Gallen, der von den Säzen der neun Orte auf lezter badischer Jahrrechnuug als Obmannwurde, hätten verstehen können, verwundert sehr; ihrerseits würde man am liebsten die Wahl ^SnbjectS" aus katholisch Appenzell scheu; als Säze für die drei Orte läßt man es bei den früh"'wählten Landaiiimaun Joh. Franz Jmhof von Uri und alt-Laudammaun Joh. Melchior Leu vonll»waldcu bewenden. Sollten die Luggarner entgegen dem Verlrag vou 1646 mit dem Zollbczugsv findet man Repressalien von Seite der Bellcuzcr nicht für unbillig. Von Frciburg will man die"wegen dieses Zolls anvertrauten Schriften wieder zurükverlangen. Sollte inzwischen vou dem La» ^zu Luggaruö andeutungsweise ein gütlicher Vergleich versucht werden, so werden sich die Herre» 'Obern dießfalls zu verhalten wissen. Absch. 311. b. 431 (1660). Wenn bei der bevorsteht ^Conferenz in Brcmgarten am 4. November, den magadiuischen Zoll betreffend, Bürgermeister Waste »mals. wie in Zug geschah, selbst zu Protokolliren oder seinen Sohn protokollircn zu lassensollte, soll man dieß ablehnen, dagegen dem unparteiischen Stadtschreiber zu Brcmgartcu dieführung übertragen, damit nicht allmälig jene parteiische Protokollführung auch bei RcligionSsache» ^ ^gang finde. Da diese Meinung bereits durch die III alten Orte Zürich mitgetheilt worden ist, läßt ^es dabei bewenden. Absch. 314. I. 132. (1660) Die Orte Uri, Schwhz und Nidwalden für stä) ^ihre obern Vogteien, vertreten durch C. Anton Püntincr von Uri, Carlo Chichcrio als Beist»»^ ^Grafschaft Bellenz, Landeshauptmann Chprianus (Tschudi), Beistand von Livincn, Baptist Pclaiida- ^geordneter von Riviera, und für Bollcnz Lorenz d'Hcma, nachdem sie ihre Vollmachten vorgelegt hatte» ^nachdem dem Anwalt der neun Orte, Samuel Egli vou Zürich, die Einsicht in die Acten und vle»bewilligt worden war, sprechen für alle Kaufmannswaarc» und Früchte, welche vou den Ihrige»Gotthard nach Mahland oder von hier dorthin geführt werden, sei, daß sie im Lande vcrst)"werden oder nicht, ebenso für die Grafschaft Bellcnz volle Zollfreiheit in Magadino an, einzignommen, was in Luggaruö gekauft nach Mahland geführt wird; ebenso für Ursern und Livi»c»'

Riviera und Bollenz dagegen nur vou Maaren zum Hausgebrauch. Nach mehrtägiger Verhör»»-)Parteien und Acten willigen sie auf Gutheißen ihrer Obern hin in einen gütlichen Spruch welch",Einsicht in den Abschied von 1646 und in das Project von 1650, dahin ausfällt daß nach Best^'"''des Vorschlags, die vier obern Vogteien und die drei Thäler jährlich eine Gesammtsumme für ih"Pflichtigen Zölle bezahlen oder für alle Maaren ohne Unterschied den halben Zoll entrichten j» '