LuggaruS. 1455
"6) darüberhin zu hohe Tarife ansezcn. Dcö verstorbenen Zollerö Sohn und seine Vormünder werden"ufcn. Sic zeigen, daß sie sich ganz dem leztjährigcn Beschlüsse gemäß verhalten. Man läßt es alsoZu Anstrag der Sache bei diesem Beschlüsse verbleiben. Absch. 293. u. — 421. (1659). Die Ge-Zoll ^ ^"ststorus fährt Beschwerde, daß Bcllenz gegen LuggaruS und drei andere Gemeinden einen neuenaufgestellt habe, nämlich ans einen Fußgänger t Dskcn, auf einen Reiter l Krone, auf einen Karren-"u i Silbcrkrone, und zwar als Repressalie für den obrigkeitlichen Zoll zu LuggaruS, der diese Gc-doch nichts angehe; bittet also um Abhilfe. Uri und Schwhz werden ersucht, die Bellenzer vonk», Verfahren abzumahnen. UM. b. — I2!Z. (1659). Der den magadinischcn Zoll betreffendeHeid soll dn, Bcllenzern zur Kenntniß gebracht, die Sammlung der darauf bezüglichen Sachen undcrs pjx Einhändigung einer treuen Abschrift des in Frciburg verlegen gebliebenen Protestes ver-- Zugleich den Angehörigen von Bellcnz und Riviera davon Bericht gegeben und in LuggaruS über^ ^kobachtung des in Schwhz aufgerichteten Aecords Nachfrage gehalten werden. (S. Absch. 293. i.).K« ^ ^ Die Gesandten sollen denen von Bellenz, Bollcnz und Riviera ernstlich intimiren, sich
3olls Z" LauiS und LuggaruS mit ihren Doeniiientcn auf den auf St. Gallentag gestelltenlehc'"" Erörterung gefaßt zu machen. Absch. 298. ei. — R27. (1659). In Folge Beschlusses derloch" ^^chmmlMcigsazung, betreffend Zollstrcitigkciten zwischen Luggaruö und Bellcnz, wurden vorge-^ ^ Chichcrio als ?lnwalt von Bellcnz und Carlo Andrea Pedrazzi von LuggaruS im NamenZöllner I. Baptista Trcvani hinterlasscncu acht minderjährigen Kinder. Der Anwalt vonMeint zwar, nachdem die Luggarncr bei der Tagsazung die Klage erhoben haben, seien sie Sächer,kiestVollmachtscheinc und Instruction vor und verlangt, daß Pedrazzi dasselbe thuc. Danur die Stelle der Kinder, nicht aber die Communität zu vertreten behauptet und Erfüllung dersich ^^dcncn Pater gegebenen Versprechungen verlangt, findet Chicherio bedenklich, gegen einen Gegner^ Anzulassen, der die Kosten nicht verbürge, erklärt sich aber doch, ohne den Rechten von Bellcnz etwasd^^bcn, zur Antwort bereitwillig. Am 19./29. November treten nebst den genannten Anwälten vor:^hi/^ Kundschaft Livinen der Landeshauptmann Cyprian Tschudi, vier Geschworne und Antonio Pedrin."lchi Beweis für die Berechtigung von Bellcnz. Pedrazzi, darauf einläßlich zu antworten
5» ^'kaßt, in Zweifel, daß der Herzog von Mayland von dem ihm nicht angehörizen Zoll^ ^hadino habe befreien können. Die Abgeordneten von Livinen aber legen mehrere Erkanntnisse^ Agierenden Orte vor, ihre Zollbefreiung betreffend. Nach freundlicher Besprechung dieser Vorlagen,ungenügender Instruction und Legitimation der beiden Säzc von Zürich und Lucerii undgenügenden Stellvertretung der IX Orte und Obwaldcnö wird die Verhandlung ab-l>e,. doch auf Genehmigung der intercssirten Orte hin fcstgesezt, daß bis zur wcitern Erörterung^ ^ache sch^^xrjsche Nhschjcd von 1636 und desselben Erläuterung von 1656 Geltung haben und^bsri streitigen Zollbezug die einzelnen vorfallenden Zollbeträge verzeichnet werden sollen.
^Zt/ ^ (1666). Bevollmächtigte der Erben des Joh. Baptista Trcvani bringen vor, daß
Verweigerung der Zollcnlrichtung zu LuggaruS ab Seiten derer von Bcllenz und dery^!^6Peicn im Zollbczngc verkürzt worden seien, und bitten um die Vergünstigung, daß ihnen dieserHai werde. Da sich die Orte Uri und Schwhz für sich und im Namen von Nidwalden einem
^ätsentscheid in dieser Zollangclcgcnhcit nicht unterziehen wollten, indem es sich um eine Angelegen-