Druckschrift 
6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1451
Einzelbild herunterladen
 

Luggarus. 1451

^ ' ^gegeil seien, wird'.den ennetbirgischcn Gesandtschaften geschrieben, das? sie durch das Vorgeben,' Zollertrag sei geringer, sich nicht sollen verleiten lassen, denselben um niedrigen Preis zu verpachten.Ich- tl). k. «»7. (1650).^ Franz Burgo und Beltramo Scalvino, Abgeordnete von Bellenz, lassen' ) ihren Fürsprecher, Landvogt Franz Ncding von Schwyz, vortragen, daß die Zollner zu Magadinovon 1646 zuwider die Landschaft Bcllenz vielfach beschweren. Auö diesem Vortrage und" früher,r Verhandlungen über diesen Gegenstand überzeugten sich die III Orte, daß man auf keinemlkrkn" gelange als durch daö eidgenössische Recht, ließen daher an Zürich die schriftliche

abgehen: Da laut Verordnung der lezten Jahrrcchnung zu Luggarus die Leute von Bellenz>hne obern Vogteien überhaupt, wen» sie nicht mit ihrem Eide darthun können, daß das von

" bei Magadino durchgeführte Korn, Reis u. f. w. für ihren Hausgebrauch bestimmt sei, den ZollI en müssen, entgegen dieser Forderung aber von den III Orten die Unmöglichkeit einer solchen Eides-vg jüngsthin erwiesen, jedoch von den neun Orten nicht bcrüksichtigt worden sei, und nun von den Unter-der III Orte auch um Abschaffung der ihnen auferlegten Beschwerde gedrungen werde, bleibe denDtteu nichts anderes übrig, als daö eidgenössische Recht zu ergreifen, bitten sie also Zürich, zu solchem^ viöglichst bald den Conferenzort zu bestimmen und zusammen mit den übrigen acht Orten die Säze

^uncn, wie dieß auch von den III Orten unverwcilt geschehen werde. Absch. 22. «.. ?»8. (1650).'vohl eigentlich wegen der Beschwerden der Bcllcnzer zusammengetreten, vernahm man dennoch zuerst

Dblv

'""gelangte Antwort Zürichs: ES sei noch nicht Zeit, wegen des Zolls zu Magadino das Recht ein-, Zu lassen, sondern vorzuziehen. Schultheiß Dullikcr und Oberst Zweyer bei ihrer Reise nach Mah-^ nüt Untersuchung und Ausgleichung der Zollsachen zu beauftragen.-) Absch. 23. u. - t»i». (1650).

Zoll zu Magadino wieder der Obrigkeit anheimgefallen ist, wird er nach geschehener Auskundung^ Landschreiber und I. L. F. Varcna und B. Trcvani auf acht Jahre für 80t) Kronen (zu 24 gutenverliehe». Absch. 26. ll. - IM». <4650). Abgeordnete von Misox. Calanca und Roveredo

burch ^ Zollplakcrcien zu Luggarus und Magadino, indem ihre Angehörigen für alle

führenden Gegenstände entweder die Boletcn vorweisen oder einen Eid schwören müssen. Die Be-

*) ll

^>» gg. Mai entwarsen im Auftrage der regierenden XII Orte Schultheiß Dullikcr und Oberst Zweyer mit' des Landvogts Stocker wegen des Zolls ein Gutachten, dem zu Folge 1) um den Ertrag des Zolls zu mehrenBeschwerden der Nachbarn gegen die Zollbeständer zu beseitigen, der Zoll von einem obrigkeitlichen AngestelltenRechnung bezogen würde! 2) statt der alle acht Jahre bei der Zollverleihung den Landesbeamten und den Syn-"atsherren abgestatteten 600 Silberkronen und den alle zwei Jahre den Syndicatsherren bezahlten 2 Dublonen^Melden 10 Silberkronen zuerkannt werden sollten: 3) der Vergleich von 1646 zwar bestehen bleibe, doch von denÜvhörigen der obern Thäler statt des den Haueverbrauch beschwörenden Eides eine von der betreffenden Obrigkeit^gefertigte Bolete oder Bescheinigung vorzuweisen sei: 4) die Handelsleute jedoch, welche aus dem MaylSndische»Ei" ^6arus oder Magadino Früchte oder andere Maaren einführen, alle zwei Jahre jedem neuen Landvogt durchen sich verpflichten, alle Maaren, welche nicht in die obern Vogteien oder nach Misox, Roveredo oder Calancav >mmt seien, sondern weiter gehen, gewissenhaft zu verzollen: S) auch die Landschaft Livinen dieser ZollbefreiungGlesse: 6) dem Rittmeister Benedikt Gluh und dem Landvogt Stocker, welche die im vergangenen Jahre auf dievn Tarife gestellte Zollverleihung nicht beibehalten wollen, der Zoll abgenommen und dagegen die von ihnen be-vgenen Zösie und gemachten Ausgaben verrechnet werden. (Staatsarchiv Zürich, ennetbirg. Absch. Supplementbd.).