Luggarus. 1445
""f dem Berge Bajone liegenden Walde alles Holzschlagcn zu untersagen. Absch. 527. e. — H«.^ ^ Nachdem beim vorjährigen Shndicat die Gränzstreitigkciteu zu Termine, Jndcmini und Herbon' den mahländischen Deputirtcn vorgenommen und ausgeglichen worden waren und die betreffenden^ eingelegt haben, sie um ihrer Armuth willen und weil die Obrigkeit ihren Nuzen^ gesichert, der Kosten zu entheben, wurden diese, da auf jedes Ort nur 13 Kronen kommen, die zuder Landesgerechtigkeitcn erwachsen sind, der Kammer übcrbunden. Absch. 548. b. — A?»!reve Landvogt von Luggarus wünscht Verhaltungsvorschriften in Bezug auf einen großen Wald-» ^mahländischem Gebiete aus in der Landvogtci Luggarus begangen worden sei und zu einer^ 'Uionsstreitigkeit führen könnte. Daher wird durch einen Ausschuß mit dem spanischen Gesandten' ^''ber conferirt und besonders in Frage gestellt, ob bei bevorstehendem Shndicat eine Besichtigunggenommen oder die Erledigung der Sache den Amtleuten überlassen werden solle. Die Antwort Ca-werden die Gesandten zu refcriren wissen. Absch. 567. c>. — i?tt. (1673). Die Gemeinde On-bej'^ Wald, BoSco dcl Corno, aus der mahländischen Gränzc, gefällt und daß, da
Hl)lzentfremdung sowohl mahländische als luggarische Angehörige sich bctheiligt hätten, Paul^chad^ genommen und vom Landvogt nach eingenommenem Augenscheine auch zum
verurtheilt worden sei, daß Modino aber sich geweigert habe, sich in die Hauptsache einzu-
»n w' Vorgeben, daß er nur im Auftrage seines Schwähers, Franz Milerio, Landesfähnrich
^ ^iZerthale, gehandelt habe, überdies; auch die mahländische Gemeinde Disstmo an dem an der Gränzc> > cn Walde Miteigenthümer ffi, der Streit also laut Kapitulation von den beiden Obrigkeiten durchgkhist/^^ beigelegt werde« müsse. Als hierauf Modino vor das Shndicat berufen und ebenfalls an-Disff ^ch anch auö den Kundschaften ergeben hatte, daß das Territorium der Gemeinde
^ '"v lich nicht in diesen Wald erstrekc, wurde das landvögtliche Urtheil bestätigt, Modino aber derseinen Schwäher vorbehalten. Absch. 576. o, — (1675) Ans Schreiben des spanischen^te,i Casati wird der Antrag desselben, zu Erledigung der Streitigkeiten zwischen den Thälern Vii»sc» Dnsernonc Abgeordnete zu bezeichnen, die mit Abgeordneten des GubernatorS zu Mahland^^^"ircten, an das Shndicat zu weisen empfohlen. Absch. 622. c>. — !?2. (1675). Wegen desder « ^"rcorctto haben sich beide Parteien und zwar so ausgeglichen, daß den dicßscitigcn AngehörigenEidgenossen das Territorium zugestanden, hiemit ein Augenschein unnöthig ge-iih^ . Absch. 626. ll. — kltk. (1676). Ungeachtet in lezter Jahrrechnung die Beilegung des StreitesCorno gemeldet wurde, gab die Sollicitation des spanischen Gesandten Casati zugkh^^Aerung Anlaß, ob eine Gränzbesichtigung nothweudig sei. Es fand sich, daß, nachdem auf statt-^ ^^^ugcnschein Landvogt Waldkirch den nur zwischen Unterthanen von Luggarus obschwebendcnentschieden hatte, von dem unterlegenen Thcil, welcher einige Associrte aus dem Thale^dlle, dieser Umstand benuzt werden wollte, um eine Gränzstreitigkeit daraus zu machen, und daßCasati zu seiner Sollicitation Veranlassung gab, daß aber nach erfolgtem Vergleiche^t beiden Parteien um so weniger darüber einzutreten ist, da das Holz erst in achtzig bis hun-
wieder schlagbar wird, so daß mehr Kosten aufgewendet werden müßte», als jczt auf demna/^^^ahr zugänglichen Plaze zu erholen wären. Dem Grafen Casati wäre zu antworten,^ sich hjx Parteien verglichen haben, eine Differenz nicht mehr vorhanden sei. Absch. 654. n. —