1444 LuggaruS.
Beisein der Shndicis und von vier Ehrenmännern, deren zwei der Landvogt, zwei die Gemeinde ernci">''und da jene Schuld durch Proccsse aufgelaufen ist, soll die Gemeinde AScona ohne Consenö des La»bVogts keine Processe beginnen. Gegen dieses Decret Protestiren die von AScona und wollen, falls es ^den Gesandten nicht zurükgenommen werde, an die Obrigkeiten gelangen. Wird in den Abschied ge»^men. Absch. 310. d.
3. Wald-, refpeetive Granzstreitigkeiten.
Art. t (t669). Zwischen den Bewohnern von Jndemini und den mahländischen Angeh^'^von Biegno entstand ein Streit über den Besiz des Waldes Forcoretto, der um so sorgfältigerer Vor»»^suchung bedurfte, weil er mit der eidgenössischen Jurisdiction in Verbindung stand. Die Beamten ^die ältesten Männer von Jndemini wurden daher über ihre Ansprachen und Rechte einvernommen,sagten, der Wald sei etwa eine halbe italienische Meile lang und breit und stets ihr Gemeindegut gen^"erst l647 habe Biegno Ansprüche darauf zu machen begonnen, nämlich das Holz an Kohlenbrenner ^kauft, sei dann aber auf ergangene Verfügung des gerade versammelten ShndicatS davon abgeste"und das bereits gefällte Holz von Jndemini benuzt worden; übrigens würde Jndemini, dem alle ^Dokumente durch eine Feuersbrunst zerstört worden seien, vorziehen, auf den Wald zu verzichten, als e>"erdrükenden Proceß zu führen. Es wird hierauf beschlossen, dem Herzog darüber zuzuschreiben. ^499. u. — /tS. (1670). Auf Erinnerung des spanischen Gesandten Casati wird angeordnet, daßAbgeordneten des ennetbirgischcu Syndikats nach Vollendung ihrer Geschäfte zwei Mitglieder bezeigwelche, mit Anzeige des betreffenden Tages an den Senat zu Mayland, die betreffs des Waldes Forcoretto zw>^den Einwohnern zu Jndemini, unserer, und denen von Biegno. mahländischer Jurisdiction, streitigen ^erörtern sollen. Absch. 506. l. — (1670). Nachdem auf das von Lauiö aus an den Senat zu M!"' .abgesandte Schreiben, er möchte bis Ende August eine Abordnung wegen des streitigen Waldes 8^.retto eintreffen lassen, nicht nur weder schriftliche noch mündliche Antwort eingelangt war, „sonder ^durch einen Edelmann der Acceß vff Mehland abgeschlagen worden", langte, als daö Syndicat ^bereits verlassen hatte, der Fiscal Pusterla von Mayland mit der Meldung an. daß er zuram Augenschein erkieset sei. Es wurde ihm aber erklärt, daß man nun keine Zeit mehr dazu habe, ^gegen bei den Obern Instructionen für nächstjähriges Syndicat auswirken werde. Absch. 509.(1671). Den mit dem Augenscheine des Gränzstrcites zwischen der Gemeinde Luino einerseits,und Stalazzo anderseits beauftragten Gesandtschaften wurde auch die Erörterung des Streits ^Wald Forcoretto aufgetragen. Die Gesandten von Zürich und Schwyz mit Oberst Beroldingen ^mayländischen Fiscal Pusterla und zwei Ingenieuren trafen also am 29. August auf dem „Spa" ,fanden zuerst einen Marchstein bei der Kapelle Chicsola, welchen die spanischen Unterthanen von ^ ^als Herrschaftsmarche ausgaben, wogegen die Uuserigen behaupteten, daß er die Schicdmarche d"Gemeinden Vairano, Ronco und Jndemini sei, daher man auf ihre Angabe sich auf den Berg ^verfügte und eine Marchc fand, die sie als Herrschaftömarchc bezeichneten, was sie auch wirklichscheint, indem sie auf der Verghöhe liegend mit einer andern jenseits des Thals auf dem Berge ^Frisiga befindlichen Marche correspondirt. Indem hierauf eine genaue Beschreibung und weitere ^suchung angeordnet wurde, fand man zwckmäßig, einstweilen in dem zwischen den Märchen bei ^