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Lauis.
41. Klöster.
Art. 23!».-(1650). Das Kapuzinerkloster zu Lauis, dessen Bau steken blieb, wird zu einem ^trag empfohlen. Absch. 25. i. — 24<». (1652). Die Provinzialen des Kapuzinerordeus der helvetis^und mayländischen Provinz bitten, daß man den Carmelitcr-Discalceaten nicht gestatte, das verlasse»? ^Kapuzinerkloster zu Lauis zu beziehen und dadurch den Flcken LauiS noch mehr zu belasten. Um„Geschwindigkeit" zu begegnen, welche etwa die Väter Earmelitcr, ohne Wissen der andern geistliche»wohner, brauchen möchten, ist vorläufig dem Landvogt zn schreiben, daß er ihrem Vorhaben wedernoch Anlaß geben solle. Absch. 78. A. — 244. (1653). Auf voriger Jahrrechnung brachten Abjst^nete des Spitals von Lauis vor, daß das Kloster St. Margaretha vollendet sei.und also geistlichein dasselbe aufgenommen werden könnten; nur fordern des geistlichen Stabs Constitutionen für ^Franenklöstcr 400 Kronen Einkommen, während man bis jezt nicht mehr als 200 Kronen habe aufb'''^können; indessen falle von Isabel!« Gorini nach ihrem Tode ein Legat von 100 Kronen an daSund von vr. A. Gorini ein Legat von 100 Kronen an den Spital. Sic baten, man wolle sechszch»«>lang jährlich 200 Kronen aus dem Spital an das neue Kloster abgeben und auf solche Art die Best!desselben ermöglichen. Das Gesuch wurde damals genehmigt. Nachdem diese Angelegenheit aufwärtigcm Tag abermals angeregt und mit Mehrheitsbeschluß bestätigt worden war, legten die Gest"von Zürich, Bern, Glaruö, Basel und Schaffhausen dagegen Protest ei», da das Spitalvermöge"Armenzweke da sei. Absch. 108. o. — 242. (1654). Nachdem von dem cnnetbirgischcn Sh»d>?^ ,vor zwei Jahren ausgelaufene Verkommniß, daß der Spital au die Kathariuastift jährlich 200bezahlen soll, abermals auf sechözchn Jahre bestätigt worden ist, der Spital aber in baulosemsich befindet und sogar sein Kapital angegriffen werden mußte, jene Beisteuer im Grunde auch »'^dient, einigen Privaten bei Versorgung ihrer Töchter in der Stift die Mitgabe der Aussteuer z» ^ ^tern, ist in Erwägung zu nehmen, ob nicht den Armen des Spitals zu Gutem jener unbefugtebeschluß zu cassiren sei. Absch. 120. g. — 243. (1654). Da die Obrigkeiten den Mehrheitsbe"^von 1652 nicht bestätigten, daß der Spital dem neuen Kloster St. Margaretha die sehlenden Einkü»^ ^gänze, die Bürgerschaft jedoch um Gestattung dieser Beihilfe namentlich aus dem Grunde ersuchtdie Versorgung der Töchter in auswärtigen Klöstern untersagt sei, wurde beschlossen, die dem Klostetdem Spitalgute gemachte Zahlung von 180 Kronen möge auf sich beruhen, dagegen sollen die E>>^des Spitals künftig nicht mehr zu diesem Zwcke angegriffen, sondern lediglich für die Arme», fürgestiftet und beschenkt worden sei, verwendet werden. Ein allfälliger Ueberschuß möge zu besstte'^richtung der Gebäulichkeitcn verwendet oder für thcurc Jahre zurükgclegt werden. Absch. 125. t ^(1655). Nach ausführlicher Darlegung durch die Anwälte der Bürgerschaft zu Lauiö, wie das Kloster St>garetha daselbst ohne einen jährlichen Zuschuß von 180 Kronen aus dem dortigen Spitalgut nicht ststehen könne, während dieser Zuschuß dem Spital keinen Abbruch thue, und unter Hinwcisung ^daß das Kloster einzig mit Rüksicht auf diesen damals zugesagten Beitrag eingerichtet worden st'.diese 180 Kronen von der Mehrheit der Gesandten auch für dieses Jahr bewilligt. Zürich, 2)er»,Freiburg und Schaffhausen, die zu diesem Beschluß nicht stimmen könne», da er eine Entfrcind"^.g,,stiftungsgemäßen Spitalguts enthalte, nehmen ihn all rokoroinlum. Absch. 148. r. — 24l! ^ ^Das Bittgesuch der Herren Väter Kapuziner des Eouventö al Bigorio, Lauiser Gebiets, au die ^