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6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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LauiS.

geschehen war. Absch. 375. s. - 224. (1674). Gesuch der Lauiscr um Verminderung der M'"schastözahl der AuSzüger. (S. Absch. 593. r.). 22». (1677). Oberstwachtmeistcr Gnocchi soll »M«der 166 Dublonen, die er bei Rechnungöablagc den Interessenten des portugiesischen Aufbruchs cinbeha^hat, zur Rede gestellt werden. (S. Absch. 675. ti.).

8 Münzwefen.

Art. 22tt. (1659). Unter den im Jahr 1513 der Landschaft Lauis gestatteten Rechten ist ^das Münzrecht, mit dem Vorbehalt, daß den regierenden Orten davon zukomme was recht und billig' ^die Landschaft aber keinen Gebrauch davon gemacht hat, dagegen nur schlechte mayländischc, venetia^und savoyische kleine Münze cursirt, gute eidgenössische ausgewechselt wird, anerbietet Fiscal Madcrni ^(Überlassung jenes Rechtes jährlich 24 Silberkronen zu bezahlen, was in den Abschied genominc» V"Absch. 292. ä. 227. (1674). Indem das Projcct, die Mnnzpreise herabzusezcn, den Vorstände»^Landschaft mitgetheilt wurde, gaben sie zu bedenken, daß dadurch den Landlcutcn, welche auf mayländst ^und piemontestschem Gebiete ihr Geld gewinnen, beim Ausgeben desselben in der Hcimath Schadenursacht, den Kaufleuten bei den Jahr- und Wocheumärkten der Handel mit Moyland zu Grunde.richtet, das gute Geld stets in das Mayländischc gezogen, die Untcrthancn außer Stand gcsczl w>ü' ^ihre Schulden zu bezahlen.Wan also gedachte Regenten discr Landschaffl ein nutz gefunden hetcn,sichern sie vnß, daß krafft ihro Freyheitcn sie schon den preiß deß gelts gcmündert hetcn, vnß vndcrth^pitende, wir vnsern allerseits Gn. Herren vndt Obern berichten vndt dise gründt dem Abschcydt c>nleiben wollen." Absch. 596. b.

!». Salzverwaltung

Art. 228. (1657). Da die Salzadministration der Landschaft auf eine für die Unterthancn st^nachtheilige Weise geführt und von einigen Particularcn im eigenen Interesse ausgebeutet wird, hak ^ ^

die Gesandtschaften im verflossenen Jahre bewogen, dem Landvogt Peyer den Auftrag zu geben, vdie Landschaft an die wahrgenommenen Mißbränche erinnere, sie znr Abschaffung derselben ermahn

widrigenfalls mit Entziehung der Salzadministration bedrohe. Der Landvogt ist zu diesem Zwekcmals selbst bei Versammlung der Landeöviertel erschienen, allein seine Rathschläge fanden keinenDaher gaben die regierenden Orte ihren Gesandten den Auftrag, die erforderlichen Maßnahmen zu ^ ^Obwohl einige Obrigkeiten geradezu die Salzadministration zu obrigkeitlichen Händen zu ziehen sich 6^,erklärten, beschränkte man sich doch in Hinsicht auf die 1642 gemachten Zugeständnisse auf folgende ^fügungen: 1) Der Salzpreis soll gemindert und unter keinerlei Vorwand gesteigert werden; ^Landschaft Lauiö soll stets ein Salzvorrath von 466 Säken vorhanden sein; 3) die Ucbernchmer der ^ .administration haben eine Caution von 4606 Silberkronen zu leisten; 4) wenn die Salzadmi»i> > ^ihren Versprechen nicht genug thut, kann die Landschaft sie dazu nöthigcn oder eine andere Salzp^ ^

veranstalten; 5) alle wegen des Salzes auflaufenden Kosten hat die Salzadministration zu

die Salzadministration gibt den Salzverkäufcrn das Salz um einen mäßigen Preis, so daß sie dabc> ^billigen Gewinn finden mögen; 7) es sollen an verschiedenen Orten der Landschaft Salznicdcrlaiss" ^richtet werden. So wohlgemeint diese Verfügungen waren, wollten doch die Viertel Agno, Riva