Lauis. 1423
Tcllenzcr Marktes bei Strafe der Confiscation verboten und dadurch gegen sie als Mitregiercnde in LauiS^" Huldigen Respect verlczt haben; sollte ans diesem Vorgehen beharrt werden, so werde man Gcgcn-" ^geln ergreifen. Auf Erwiderung der übrigen Orte, daß jene Verlegung des Bellcnzer Marktes demso;> ^ Lauis nachtheilig sei, waren sie erbittig, den Bcllenzcr Markt auf etwas frühere Zeit zu sezcn,die von Lauis jenes Verbot zurüknchmcn. Die übrigen Orte wenden dagegen ein, durch die Ver-Bcllenzcr Marktes auf eine so späte Zeit sei der Lauiser wie vernichtet; die von Lauis habent/ Bcrbot die Mehrheit der Ortöstimmcn erhalten; eine Verlegung des Bellcnzer Marktes auf denihre,^^"^^ könnte man sich jedoch gefallen lassen. Da laut Bericht des Landvogts die von Lauis beiVerbot zu beharren Willens find, sollen die regierenden Orte autoritative die nöthigen Anord-nen treffen. Absch. 713. I.
7. Kriegssachen.
^ 24k! (1656). Die Thurgaucr und Lauiser, die an uns treulos und meineidig geworden sind, sollen^'""estie ausgeschlossen werden. (S. Absch. 177. e.). — 2 4t». (1653). Dem Landschreiber ist^ eichte», daß er sich weder um Pferde noch anderer Werbungen halber weiter bemühen soll Ibiä. 7.
(1656). Das Dankschreiben der V katholischen Orte an die treu gebliebenen ennctbirgischcn^Schörige» besonders die Treue der Dörfer Codelago, Bissone und Melano hervor. Absch. 178. k.hob ^ Hk656). Die Untersuchung der über den Landschrcibcr Karl Konrad von Beroldingen er-lliiig"" ergibt, daß er anläßlich des Bauernaufstandes vor drei Jahren nicht 5l)t)l), sondern nur
Kronen wirklich eingenommen und auch den Obrigkeiten verrechnet habe, wofür er Ausweise bei-H knrd; ferner daß der am 12. Februar 1656 publicirtc Ruf laut eingegebenem Original nichts)ciliges für die regierenden Orte enthalte; daß er auch in Folge der von Baden aus erhaltenenin/ Anschaffung von Waffen und Proviant von den Zöllnern 1666 Kronen bezogen uud dagegenkehlg gekauft, 25 andere bestellt, Waffen und Bekleidung angeschafft, bis zu Eingang des Gcgcnbe-'»>t d"" ^'Uen 86 Reiter und 163 Fußknechte ausgerüstet und nach Altdorf gestellt habe. Indem manVerantwortung sich zufrieden gibt, wird verordnet, daß der Landschrcibcr die angeschafftenEhalteaufgewendeten Geldwerts) übernehme, die Landschaft die Waffen u. s. w. bezahle und auf-k>rd Kronen Rechnung gegeben werde, ilnä. in. — 2114 (1656). Der Landschreiber
iur ^r>rlegung der über die Kosten anläßlich der KriegPinruhen geführten Rechnung gemahnt und^^kortung eingeladen über die hinterhaltcnen dicßjährigcn Gefälle. Absch. 196. ll. — 22<».^ ^kl Erkundigung eingezogen werden, wie es sich damit verhalte, daß unser Landschrcibcr zu^cri,^^ ^uhagniccn Reiter werbe und monlirc. Absch. 284 u. — 224. (1659). Der Anzug vonl-vii u'- Bailernkrieg herrührende Anforderung Lucernö an Lauis laut TagsazungSbeschluß
»0», ^ ^er 1654 refnndirt sein solle, wird wegen Abgang der betreffenden Acten in den Abschied gc-^bsch. 296. i. — 222. (1666). Da unter den vier ennctbirgischcn Landschaften nur noch^hh» ^ Zofingcn auferlegten 456 Silbcrkroncn zurüksteht, wird der Landvogt gemahnt, die Ein-
»» ^ befördern. Absch. 314. i. — 224 (1663). Dem Landschrcibcr Beroldingen wird ein Schreiben^"dichast hx^illigt, betreffend die im lczten Krieg auf Geheiß der regierenden Orte von ihm an-^ Waffe», wie dicß schon auf einem Tag zu Baden im Jahr 1656, jedoch bisher ohne Erfolg,