Lauis. 1421
bezahlen müssen, und nachdem die Prüfung der von den Herzogen von Mah-, als weiland Herren von Lauiö, gewährten Zollfrciheiten ergeben hatte, daß diese sich nur auf den HauS-i>»dbeschlossen, es auch ferner also bleiben zu lassen, so daß die von Calankallkk^'^' ^ ^ cindcrn Kauflcute, ihre Handelsartikel zu verzollen haben, Absch. 309. u. — I?»».Seid ^ richteten in eigener Gewalt den Markt, der ihnen im Monat April nur für Tuch,
Edj^ ""dcre Kaufmannöwaaren erlaubt war, auch zum Viehmarkt ein. Da sie zu diesem Ende einH^^"^airten, waren die Gesandten der regierenden Orte gcthciltcr Meinung; die Einen wollten denfua» wieder aufheben, die Andern diese Frage bis auf das Shndicat verschieben, dabei, die unbe-^Vnvffentlichung des EdietS zu bestrafen den Obern vorbehalten, In den Abschied, Absch. 371, 1',"kiicu ^6^)' Man findet, daß die Lauster wegen ihrer unbefugten Publikationen bezüglich destts " Marktes auf einer gemeinen Tagsazung zur Rede gestellt werden sollen. Inzwischen ist Lucern zuDic ^weitere daherige Publikationen zu untersagen, bei Strafe. Absch. 374, Z, — (1663).kstd ^ Markt in Lauis seinen Fortgang haben solle, wofür die Landschaft sich verwendet,
Betracht, daß die AuSkündung desselben weiter griff, als die erhaltene Bewilligung, und ohne>Mning des LandvogtcS durch ein gedruktcS Ediet geschah, doch ohne Bcsttimmung von Freiburg undTiws bahin entschieden, daß jenes Ediet zurükgenommen und der Markt eingestellt, der auf die nächstegeschehenen Ejtation und Verantwortung Folge geleistet werden solle. Absch. 375. g, — 1458.»>il d abgelaufenen Jahre der Bürgerschaft von Lauis gewährte Bewilligung eines zehntägigen,
für ^ ^steroctave beginnenden Jahrmarktes für Kaufmannöwaaren, Seide, Tücher u. f. w., nicht aber^^^»swärtig hergebrachtes Vieh, mit Exemtion vom Zolle, wird von Uri, Schwhz, Untcrwalden und38t ^ ^^krsprochen, von Lucern, Freiburg und Solothurn aber all raliticanlluin genommen. Absch.(»iid ^ ^ (1663), Beschwerde der III Bünde, daß auf dem leztcn Lauster Markte ihr Vieh be-
3k»!m ^ wurde. Uri bemerkt, daß dieß alte Hebung sei, die nur seit einigen Jahren nicht mehr
^ ^ beobachtet worden. Ucbrigenö wird der Landvogt um dahcrigen Bericht angegangen. Absch. 392.1.be-j ' (1664), Peter Naggio, aus dem Frcidorf Carabietta gebürtig, klagt über die von den Zoll-Lauis ihm wegen Nichtvcrzollung des für seinen Hausgebrauch aus dem mahländischen Ge-dz^'"^^brwn KornS auferlegte Buße von 50 Kronen und behauptet, daß Carabietta und die Frei-ävllst unvordenklichen Zeiten her kraft der von den mahländischen Herzogen erhaltenen Freiheitenei, Alvesen seien und daß er übcrdicß von Bernardo Ra^qgio herstamme, der 1460 von Franz Sforzakc^»^^bries erhalten habe. Mit Mehrheit wird Carabietta wie die andern Frcidörfer als zollfrei an-frei«,. ' ^stegen dem Begehren der Zoller, welche in ausführlicher Darstellung die beanspruchte Zoll-verneinen suchten. Absch. 409. -r, — (1667). In den Abschied, ob der der Landschafte„ts, Osteril bewilligte Jahrmarkt nicht wieder aufgehoben werden solle, da er den Erwartungen nichtUli /namentlich der Zoll eher geschmälert als gemehrt wird. Absch, 461. h. — (1668).
^ ^ Lauiscr Markt die Kauflente von dem Zwange zu befreien, nur eidgenössischerstch zu bedienen, indem die Bewohner von Lauiö davon Mißbrauch machen. Indem der Land-»,ij b'^on Eröffnung gemacht wird, beruft sie sich auf den Shndicatsbeschluß von 1667. jedoch
ichied ' ^^"'^ken, daß sie sich demjenigen füge, waö die Orte für das Beste erachten, Wird in den Ab-Luiommen. Absch, 481. 6. — 2«3, (1668) Der Antrag von Schwhz, die Ungebühr abzuschaffen,