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6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1419
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Lauis. 14IS

^ ^ 178. (1656). Die Gesandten auf die Jahrrechnung nach Bellenz sollen wegen^ Bcllenz und Lauis eine für die Passagiere erträgliche Verständigung zu erziele» suchen.)> 29. u. 17«». (1651). Der Landvogt von Lauis soll in Verbindung mit dem Commissär zuDe/"! ^ Vetturini von Bcllenz und Lauis zu vergleichen suchen. Absch. 38. b. 1.80. (1651).> Antrage, de» zwischen den Vetturini von Lauis und Bcllenz entstandenen, die Benuzung dieses^ erschwerenden Ungelegenhciten ein Ziel zu sezcn, ist laut Bericht ab Seite Uris bereits Genüge

da "i. ^er Landvogt von Lauiö den Auftrag erhalteil hat, mit dem Eo»«missär von Bellen;

" er in Berathung zu treten. Absch. 39. k. 181. (1651). Man will erwarten, was hinsichtlichblandes zwischen den Vetturini die beiden Landvögte von Lauis und Bcllenz zu Stande bringen,der < ^ 482. (1651). Sollte es den beiden Landvögten nicht gelungen sein, die Vetturini zu^ ^ Gesandten beauftragt, nach Mitteln zu sinnen, wie dieser Vergleich ohne Präjudize»en von Bcllenz crthciltcn Briefe und Siegel zu Stanve gebracht werden könnte. Absch. 49. i. 183.den und Uuterwalden stellen das Gesuch, daß, nachdem sie den verlangten Bericht über

sind Gütlichen Zoll zu Bcllenz Zürich zugestellt haben, auch die ihnen gebührende Remcdirung be-"'erde, nähere Erläuterung dahin ab, daß von Pferden und andern« Vieh, das

sei getrieben werde, von Alters her kein Zoll gefordert worden sei. Es wird beschlossen: Es

^ ^ Mittheilnng der Acten ab Seiten Zürichs an die übrigen Stände so zu beschleunigen, daß inBegehren entsprochen werden möge. Absch. 52. Z. 187. (1652). Der Dolmetsch"e>n Bollenz führt gegen den von Lauis angcseztcu ungewohnten Zoll Beschwerde. Die^ ""»»änncr Zwehcr und Rcding erhalten den Auftrag, bei der Verhandlung über den Zoll von Lug-^sch«v Klage in Zürich anzubringen. Absch. 68. b. 183. (l653). Die Zollbezüger von LauiöEinige aus der Landschaft Bollenz bei Durchführung einer Vichheerdc den Zoll ver-"»d// ^"u^vogt Zclger aber, der zu Hilfe gerufen wurde, den Zollbetrag in Verwahrung genommenher " Birten von Bollcnz den Termin eines Monats zur Erweisung ihrer Zollbefreiung bestimmt, seit-her « ""geachtet jene den Termin nicht einhielten, das Geld zurükbehalicn habe. Sie verlangen da-sh>» ^ Abschiede von 1656 und 1651 den schuldigen Zoll. Landvogt Zelgcr antwortet, Zürich habe

Bollcnzcrn bezahlten Zoll einstweilen in Sequestration aufzubewahren; Uri,^ Nidwaldci« haben ihm befohlen, die Zollbezüger von ihren Forderungen an die Bollcnzcr^ Sache nichts thun können. Gegen den hierauf gefaßten Beschluß,

^he>«/ laut Abschieden nur für den Hausgebrauch zollfrei, den Zoll für das nach Mahland

Dst / zahlen pflichtig seien, protcstircn die Gesandtschaften von Uri, Schwhz und Nidwaldcn.

^»sg "^^geuheit wird dann in den Abschied genommen, um diese Zollstreitigkeit auf eine allgemeinezes^!/^"hunft zu bringen. Absch. >68. b. >8<». (1655). Da die Landschaft Bolleuz sich über fort-^l»/ ^^eschwcruug beklagt, so soll sie ihre darum habenden Briefe auf nächster cnnetbirgischcr Jahr-Dix biegen, wo sie dann bei ihren Rechten geschüzt «verde«« soll. Absch. 144. i. > 87. (1655).^ Bq ^ Nidwaldcn lege«« einen Pergamcntbricf vor, nach «velchem vor vielen Jahren

damals zu Lauis gewesenen Gesandten bezüglich des Zolls zu Lauis freigesprochen">ill ""d verlangen Handhabung dieses Spruches. Da dieses Briefes halber Bedenken walten,

" es den Ober«« anheimgeben, die Gesandten auf die cnnctbirgischc Jahrrechnung dießfalls zu in-