Druckschrift 
6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1413
Einzelbild herunterladen
 

Lauis. . 1413

Viertel der Landschaft Lauis wegen einer neugebauten Hauptbrüke wird dem Syndikat zugewiesen. Ibid. m., (1664). Die Bestrafung der ungehorsamen Unterthanen der Landschaft Lauis wird auf eine

^ enörtische katholische Confcrenz nach Lucern diffcrirt. Absch. 404. bbb. 133« (1664). Ambrosiop'ano von Porto, Mayländer Gebiets, der voriges Jahr wegen an einem Horatio Bosfi zu Morco be-^ ^ todtschlags aus der Landschaft verrufen worden war, wird nebst seinen Complicen gnädig libe-llttu Bern, Basel, Freiburg und Schasshauscn aber protcstiren dagegen. Absch. 409. s. 13^

iu 5 Landschreiber zu Lauis wird gemahnt, daß der lezten Erkanntniß wegen des Brükcnbaueö

^csa stattgethan oder der verweigernden Partei bestimmte Zeit und Termin zur Appellation gegeben^ Absch. 4(3. m. ». igg (1665). Der bereits achtzig Jahr alte, wegen eines Todtschlags imderbannifirte Maur. Quadrio von Lauis wird liberirt; doch nehmen Zürich, Bern, Basel,urg ,md Schaffhausen, die dazu nicht bevollmächtigt sind, die Sache in den Abschied. Absch. 426. d.13k. dkg?) Die Gesandten in die IV cnnetbirgischen Vogteien sind über den Streit des Johann^ßone von Dürrenmühle gegen die Magistretti zu instruircn. Absch. 459. o. 437. (1667).dje> erklären manche verfällt? Parteien die Appellation nur, um die Bezahlung der Buße an

ei»e^^" Gesandten, welche nur für Einmal herkommen, auszuweichen oder doch den Bußcnbetrag umilanz kleine Summe zu aecordiren. Es wird daher den Obrigkeiten zu beschließen empfohlen, eine!»c,. ^ouf zu sczcn, wenn die angekündigte Appellation nicht innert einer bestimmten Frist erfolge.

' 461. g.. 138. (1667). Dao Liberationsgesuch des Pietro Basallo von Riva, der seines Bru-^ Frau, aus Mantua gebürtig, als er ihr früheres unsittliches Leben vernommen, bei dem EintritteHerzogthum Mahland tödtete, um die Familie vor Schmach zu bewahren, und dcßwcgen im Jahrvom Landvogt zum Strik vcrurtheilt worden war, wird in den Abschied genommen. Ibid. <1.

(1667)- Giovanna Sala, ein unruhiges Weib, hatte den Franc. Giovio wegen eines ihm^ "^en, unterdessen in die dritte und vierte Hand übergegangenen Stükes Land bei Zürich und Lu-" verklagt, weil er ihr nicht den vollen Werth desselben bezahlt habe. ES war das ohne vorhergc-^^cue Anzeige an den Landvogt geschehen und mit allerlei unwahren Angaben. Daher wird ihr bei^ Kronen Buße verboten, den Fr. Giovio weiter zu beunruhigen. Ibid. k. 1411 (1668). Inauf die Confiöcation des Salvador Pcdrello und Carlo Campana aus Colla hat sich ergeben, daß^ Weiber um ihre Heimsteuer sich aus den in unserer Botmäßigkeit liegenden Gütern, statt aus den-

^'6geu, die im Mayländischcn liegen, bezahlt gemacht haben. Die Vorstände der Landschaft bitten aber,"ichtö zu ändern, weil die ausgewanderte» Männer, die ihre Familien in der Heimat wohnen'

bar

^ifer.

sonst veranlaßt würden, mit ihren Familien wegzuziehen, somit das Land an der Bevölkerung

schr^'^ ^^on würde. Absch. 481. d. 1Ä1 (1668). Dem Landvogt wird aufgetragen, mit Land-Beroldingen die Eingabe des Melchior Buonsignore und der Schwester Stuppani zu untersuchende» Statuten und Decrcten zu entscheiden. Absch. 488. o. 1A2 (1669). Carlo Campana^'ßuora, vor einem Monat von Landvogt Bctschart wegen eines Todtschlags verbannt, bittet um443^"? der VcrbannungS- und auf ihn gesczten Geldstrafe. In den Abschied. Absch. 498. b.hiig ^670). Ei» Nnterthan wurde von dem Landvogt mit 12 Kronen gebüßt, weil jener eine gewisse^ ihm liegende Handschrift, auf welche durch einen ohne Vorwisscn des Landvogts von einem Notartcn Befehl Arrest gelegt war, herauszugeben sich geweigert hatte. Es erscheint dieß als Miß-