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Lauis.
genannt Pelina, von der Trcißbrükc, Lauiser Gebiets, von einem Edelmann zu Bergamo gezwung^eine unehrliche Dicnstmagd zu ehelichen, hatte dieselbe, weil sie an ihm treulos war, von einer W"hinuntergestürzt und ertränkt und war dcßwcgen vom Landvogt verrufen worden. Nachdem er nun st"etwa fünfzehn Jahren das Land gemieden, bitten Bruder und Verwandte um seine Liberation, wasEinsicht der Acten in den Abschied genommen wird. Ibiä. e. — 4 2(1. (1661). Dominica divon Neggio läfit durch den Bankschrcibcr G. B. Somazzo vortragen, wie sein Sohn Matte» vor einigtJahren von Landvogt Zörnli verwiesen worden sei und zwar wegen des an dem Psarrherrn zu NegS"^Giacomo Loth, begangenen TodtschlagS, zu dem ihn der Pfarrer dadurch getrieben habe, daß er ihmVersprechung von 2l)t1 Kronen und mit Bedrohung dcö Todes seine Base, eine öffentliche Hure, zu ^lichcn zugcmnthct, auch seinen Vater beschimpft und zu erschießen den Versuch gemacht habe, endlichMattco Base der Jungfrauschaft beraubte. Nachdem nun Matteo von den nächsten VerwandtenPfarrers Remission erlangt hat, wird um Liberation gebeten und diese von der hiezu bevollmächtigMehrheit der Gesandtschaften auch bewilligt. Zürich, Bern, Basel, Schaffhausen referiren. Ibiä. ^ ,124. (1661). Bartholome», des Carlo Riva Sohn von Lauis, unter Landvogt Ulrich wegen einer ^einem Streite verschuldeten tödtlichcn Verwundung des Pictro Ant. Caida verwiesen, bittet nach erlangRemisston ab Seite dcö Gctödteten Verwandten um Liberation Fällt in den Abschied. Ibiä. k. — ^
(1661). Dom. Pcloni von Breno, von Landvogt Zelger wegen des an dem Schwängerer seiner Schn^verübten unvorsäzlichen TodtschlagS verbannt, bittet um Liberation. In den Abschied. Ibiä. i. ^ ^ .
(1662). Das Gesuch des Augelo Sala, GhpscrS von Lauis, der vor zwanzig Jahren wegen an st"'^Frau begangenen TodtschlagS vom damaligen Landvogt verbannt worden war, um Liberation w>^den Abschied genommen. Absch. 361. u. — 12(1. (1662). Dem Priester Nicolas a Lacu (Lag») ^LaniS, der vor einigen Jahren Einen gleichen Namens und Geschlechts gctödtet hat, wird von der ^hcit der Orte (im Widerspruch mit Zürich, Bern, Basel, Frciburg und Schaffhansen) „Sicherheit st"Vattcrlandts" erthcilt. Ibiä. o. — 121. (>662). Ebenso wird dem Joh. Ant. del Grande,
il Pelino, welcher seine Frau von einer Brüke heruntergestürzt hat, die Liberation ertheilt.Bern und Basel stimmen nicht dazu. Ibiä. k. — 121». (1662). Dem Landvogt wird der AuMtheilt, die Herren von Riva bei der Gesandten Urtheil wider die von Codelago zu schirmen undAblauf der Appcllationszeit Leztern diese zu versagen. Absch. 371. o. — 127. (1663). Liberatio»
Bartholomä Palcariuö von Morco, welcher vor Jahren auf der Brüke S>xti zu Rom den Priester ^
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pasian Palcariuö entleibte. Absch. 38l. o. — 128. (1663). Der Mörder seiner Frau, Joh.
Sala von Lauis, wird mit sechs Standesstimmeu liberirt, die übrigen sechs Protestiren dagegen. .— 1211. (1663). Nachdem im Jahr 1659 Dom. Appiano auf dem Lauiscr See, nicht weit vonMayländcr Gebiets, erschossen und vom Landvogt Ulrich mit Franz Bosfi und seinen Söhnen de^ein Vergleich getroffen und von den Gesandtschafteil gutgeheißen worden war, drang die HauSsra""^Gctödteten auf Verbannung der Leztern. Weil indessen der Todtschlag ganz nahe bei Porto erf^sst 5und laut Ortöstimmcn von 1639 auswärts begangene Vergehen nicht in der Eidgenossenschaft ^ ,
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werden, bleibt der Vergleich gültig. Ibiä. b. - 13<» (1664). Der Streit der Freigemeinde S-""mit der Landschaft LaniS ist so schwer nicht, daß man die Entscheidung nicht dem Shndicat üb^ .dürfte. Absch. 402. I. — 131. (1664). Der Rechtshandel des Viertels Agno wider die drei a»^