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6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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Lauis. 1411

^ ^auis. mitbehilflich war, die M. M. Pocobello, die wegen fleischlicher Vcrgehung mit ihremdie ^"^eten Better auf dem Proceßweg bestrast werden sollte, in 'S Mahländische zu entführen, wodurchqese/"'"^ benachtheiligt wurde, so wird er nunmehr, da er die genannte Person nicht innert dem ihm<M Termin von sechs Tagen zur Stelle schaffen konnte, um 333 Kronen gebüßt; für diese SummeAbt/u ^ ^ ^ Urtheil Rceurö an die Orte ankündigt, Bürgschaft zu leisten und wird ihm der^ ^ ationstermin ^ Monate gestellt. Als Bürge anerbietet sich Statthalter Morosini. Ibill. t.Drch ^4,56). Landvogt Zörnli berichtet, wie Philippe Portugal Jemand gedungen habe, einen^abcn" ^ ^^ließen, dann aber den Mörder selbst auch niedergemacht und in seinem Weingarten be-Msl daher von der Regierung aus gegen denselben ohne Rükstcht auf die früher von den cidge-bescku ^^^"dten gegebenen Liberationen ein Proccß augehoben worden sei. Der Landvogt, wirddes v ' ^ dem Proceß fortfahren. Vor Ende der Tagsazung kam aber ein zweites Schreibennicht km» mit welchem er die Freilassung des Portugal meldet, weil der Proeeß die Anklagen

d>ofü ' indessen werde sich Portugal auf der cnnctbirgischcn Jahrrechnung vor den Gesandten stelle»,

, ^ssen Bruder haftbar sei. Wird zur Instruction in den Abschied genommen. Absch. 186. k.

. . . ..... . .

werde sich Portugal auf der cnnctbirgischcn Jahrrechnung vor den Gesandten stelle»,

(1656). Gegen die dem PH. Portugal widerfahrene Behandlung wird durch dessen Fürsprecherbmn Landvogt Zörnli aber auf den von den regierenden Orten erhaltenen Befehl Bezugbeschlossen, daß die 45(1 Kronen, um welche der Landvogt für seine Liberation übcrein-

e>nen

. ... - . ....^hre ^ gestellt hat, der Kammer verfallen seien, auch das vom Landvogt Pfyffer im

^ gegen Portugal geübte Verfahren demselben nicht zum Vorwurfe gereichen solle. Absch. 190. ä.>en ' (^57). Im Namen des Fr. FraSchina von Bosco, der vor einigen Jahren mit A. Camutio

^gütigxLiebhaberin auf mahländischcm Gebiete sich entzweite, von A. Fossa von Mugena sich zwarlolge,,^ aber nach desselben Entfernung den Gegner mit zwei Dolchstichen verwundete, so daß er>u ZZtg^ ^ages starb, in Folge dessen von dem Landvogt in eoutumaeiain verrufen wurde, unterdessenivstd ""gcahndet (ich aufhielt, nun aber mit der Verwandtschaft des Gegners ein Abkommen traf,(I657) nachgesucht. Das Gesuch wird rekoronäum genommen. Absch. 216. e. 411

^fleisg s^^ Begnadigungsgesuch einer ungenannten Weibsperson, welche vor Jahren mit zwei Brüdern(>657) ^ dergangeu und die Crcatur im Mutterleibsverderbt" hat, wird abgewiesen. IIM. k. IIS.

^ leztjähriger Jahrrechnung getroffene Modifikation der im Jahr 1655 dein Hauptmann^ien Bapt. Pocobello von Lauis auferlegten Geldbuße wird gutgeheißen, jedoch vom Ge-

bcr widrigen Befehl hatte, zu seiner Entladnifi in den Abschied genommen. Ibiä. i.^ ^ Nachdem Uri nnd Zug sich mit einander verständigt haben, daß Landvogt Lusst zu Lauis!»sez^ '^'ienaitt Wickhard abgenommeucn 106 Dublonen zurükcrstatten solle, wird dieß in den Abschied^ Zu ^^lch. 327. 447. (1661). lieber die von Lieutenant Karl Wolfgang Wickhard

^ibsH z^stien Landvogt Lusscr geführte Beschwerde sollen die ennetbirgischen Gesandten instruirt werden.' b. (1661). Die Brüder des Priesters Nicolas Lago von Lauis, der vor etwa acht

gleichnamigen Menschen mit einem Messerstich getödtct, nun aber mit des Entleibten Mutter^ ber geistlichen Obrigkeit und auch von Lucern Begnadigung erlangt hat, bitten

cn Liberation. In den Abschied. Absch. 332. 6. 441». (1661). G. Anton del Grande,