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Lauiö.
Gesuch des Bruders des Unglüklichen um Verabreichung einer Unterstüzung aus jenen confiscirten Gütttan die Hinterlassencn für jezt leider nicht bcrüksichtigt werden, fällt aber in den Abschied. Absch.
— (1654). An Johann Angelo Sala von Lauis, welcher vor dreizehn Jahren seine eigene HauSl^vorsäzlich erschossen und darüber die Flucht ergriffen hatte, unter Landvogt Wild zum Rad vcrurt^worden war, vor zwei Jahren von den Gesandten zu Luggaruö die Zusage sichern Geleites erhielt, lder Landvogt Zelger, sofern er sich betreten läßt, das gefällte Urtheil vollziehen lassen. Absch.
— (1654). Auf abermaliges Schreiben des Landvogts wird dem Angelo Sala das sichereaufgekündet, das ihm die Gesandten auf dem Shndicat vor zwei Jahren gewährt hatten. Absch. ,
— (1654). Landammann Leu bittet, man möchte den Hinterlassencn des ermordeten Landwe>°Ackermann, die sich statt der zugesprochenen 400 Kronen mit 200 begnügen ließen, aus dem ansehnl^Ertrag der ConfiScationen eine Beisteuer gewähren. Ibiä. s. — ZV2. (1654). Giov. Pedrctta von ^girino wird auf Bitte seines betagten Vaters und in Betracht, daß er lediglich auf Verdacht hin vor i^Jahren eines an Marsillo di Marsillis begangenen Mordes schuldig erklärt und verrufen wurde, seitherunklagbar in Bologna gelebt hat, zur Liberation empfohlen. Absch. 125. u. — (1654). ^Sage ausgieng, Landvogt Zelger werde nach seinem Rüktritt einzelne Unterthanen aus der Bürgersvon Lauis vor die regierenden Orte citiren lassen, wurde der Antrag in den Abschied genommen, daß ^Decreten in solchem Falle der Landvogt den betreffenden Leuten die Klagen und Ursachen vorher a>6^und für die Kosten Bürgschaft stellen müsse. Ibiä. b. — Ilt 4 (1654). Dem Angelo Sala wird ^voriges Jahr ertheilte sichere Geleit auf ein ferneres Jahr bestätigt und sein Gesuch um Liberal'^den Abschied genommen. Ibiä. in. — I«!5. (1654). Die Versicherung des eingebrachten Heiratb^.darf nicht mehr wie bisher bloß im Allgemeinen auf Habe und Gut des Ehemannes geschehen,
nur auf specificirte Pfänder, an welchen dann auch die Frauen bei Ausfällen sich genügen sollen. ' .126. k. — !<»<». (1655). Ein gewisser G. Mazzola von Sala hatte dem Grafen Borromeo innächtlicher Weile für einige hundert Kronen Silbergeschirr entwendet und selbes theilS zu Mahla»d ^borgen, theils nach Lanis gebracht. Als nun Landvogt Zelger ihn bestrafen wollte, opponnirte dic ^schaft, vorwendend, daß dieß kein öffentlicher Diebstahl und die Tbat außerhalb Landes gesch^'^.Obgleich man nun mit dieser Ansicht nicht einverstanden ist, indem sie den 1639 ertheiltenentgegen sei, wird dennoch in der Sache nichts verfügt, sondern selbe in den Abschied genommen. .148. e. — IV7. (1655). Das vom Herzog und der Regentin von Savoyen an Lucern unterstüztc ^den Barth. Paleario aus dem Freidorfe Morco, der den Priester Vesp. Palcario zu Rom auf der ^brüke erstochen hatte und vom Landvogte in eontuinaeiuin verurtheilt worden war, zu liberire», ^den Abschied genommen. Ibid. k. — 1O8. (1655). Dem G. Baptista Ferro von Sonvico,dreizehn Jahren wegen Abtreibung der Leibesfrucht einer Weibsperson, mit der er sich fleischlichhatte, bestraft worden war, wird, in Bcrüksichtigung, daß die damalige Bestrafung einzig auf die ,gedachter Weibsperson hin erfolgt war, die Liberation crtheilt, jedoch ohne Zustimmung der Gcsa»dvon Zürich, Bern, Lucern, Schaffhausen und Basel. Ibiä. in. — I<M. (1655). Dem Gautingvon Bissone, der vor einiger Zeit wegen eines Todtschlagö an Marciano Trono von MelideJahre verbannt worden war, wird statt der nachgesuchten Liberation nur ein zweijähriges Gclebjedoch wider Willen etlicher Orte. Ibiä. g. — I.I.V. (1655). Da Hauptmann I. Peter Castag""'