1408 LauiS.
3. Justizsachen.
Art. «1. (1049). Rocco Solaro von Corona hat einem Enkel all sein Eigenthum, etwa 6<OKronen, tcstirt, die zwei Enkelinnen dagegen, welche doch nur 400 Kronen zur Aussteuer erhalten ^auf alle weitcrn ErbSansprachen verzichtet, ganz übergangen. Nach herkömmlichem Rechte soll er d-i"
befugt gewesen sein, aber eS frägt sich, ob die hohen Obrigkeiten solche Unbill gestatten wollen,g. t>. — 82. (1649) Landvogt Bescnval berichtet - Zwei Vettern Magistretti haben den Antonmelli bei der Dürrcnmühle so arg mißhandelt, daß er an den Folgen der erlittenen Gewaltthätigkeitsie seien hierauf in das dem Grafen Marlini gehörige Jntclvi-Thal geflohen und auf die ergangenevor Landvogteiamt nicht erschienen. Es möge, bittet der Landvogt, eine allfällig von Moyland her ^die regierenden Orte eingehende Verwendung für die Magistretti unberüksichtigt bleiben. Ihm wird ^antwortet, eine solche Jntcrcession sei nicht eingelangt; er möge also durch öffentlichen Ruf diebandisiren, ihr Eigcnthum confisciren und auf jeden 100 Kronen bieten. Absch. 10. ä. — 83.Baptist Codone von Lugano klagt, daß ungewarntcr Dinge seine Bürgen um die verbürgte Sunii»ercchtigt werden, wodurch ihm ein Schaden von über 30,000 Kronen drohe. Er wird daher den e»^birgischcn Gesandten zu Gestattung einer Frist bis künftigen Martinötag empfohlen. Unä. 6bb. v'(1650). Dem Landvogt Bescnval wird auf sein Schreiben wegen der Castiglioni von Mahlandwortet, er werde besser thun, auf eine» ruhigen Abschied Bedacht zu nehmen; er möge dem A.lioni überlassen, Satisfaction bei dem Syndicate zu suchen. Absch. 24. I. — 83. (1650). In Bet^daß bei den Magistretti keine Absicht zu tödten vorwaltete und der schon fünfundsechözig Jahre ^wundete Beltramelli wahrscheinlich wegen Vcrnachläßigung der Wunde starb, empfehlen die SY»^ ^Herren die Liberation der Magistretti. Absch. 25. 8. 81». (1650). Nachdem der Landvogt Bcsc»^schon im März bei einigen Orten um Aufschub des gegen AlphonS Castiglioni aus Moyland gesü^ ^Proecsscs bis zum Syndikat nachgesucht hatte, wurde Castiglioni zur Einvernahme vorgeladen.nur schriftliche Antwort. Auf die zweite Vorladung kam durch eiuen Procurator der Bescheid, die ^fremdem Boden geschehene Sache gehe den Landvogt nichts an; weder aus dem gegen Vinc. C^ld^
und Dion. Billono angehobenen Proceß cr'gebe sich eine Mitschuld für Castiglioni, noch habe er
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den Landvogt und die Amtleute Drohungen ausgestoßen. Auf die Einwendung ab Seite deö La»
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daß jedenfalls Trusso, der Sohn Castiglioniö, der Rädelsführer bei dem hinterlistigen Ueberfalle ° ^sei und den Tod mehrerer Personen verursacht habe, sich auch erweisen lasse, daß der Vater, .That deö Sohnes zu mißbilligen, Drohungen ausgestoßen habe, wird bei 300 Kronen verböte», ^selben weitern Aufenthalt zu gestatten, und dem Landvogt aufgetragen, den Trusso Castiglioni ^tretungsfalle wegen der Appianischcn Jmboscata enthaupten zu lassen. Ibist. k. — 87. (1ti50> ^Bezug auf die zwei zu Lauiö und LuggaruS erschlagenen Unterwaldner und die Bitte der Hintcrlal^,dessen, der zu Lauiö erschösse» worden, daß ihnen Unterstüzung verschafft werden möchte, wird der ^Vogt beauftragt. mit dem der Anstiftung zum Morde verdächtigen und zu einem VergleicheGrafen Progone ein für die Wittwe und Kinder günstiges Abkommen zu treffen, einstweilen de»von jedem Orte 3 Kronen beigesteuert. Hinsichtlich des in LuggaruS ermordeten Unterwaldnc^ .,Lucern dem Orte Unterwalden nähern Bericht ertheilen. Absch. 34. e. — 88. (1650). Der La»