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6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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Lauis.

nehmigung der Obern hin wird bezüglich des auf leztem Syndicat (S. 1365, Art. 38) zur Sprache gebrachtSekclamteS festgestellt, daß dieses auch ferner durch die Gesaudten von Zürich und Lucern gegen BeBder festgesezten Emolumente verwaltet werden solle; hingegen sind sie verpflichtet, die empfangenen G"in allen Treuen nach Abzug der Ausgaben den Gesandten einzuhändigen, und zwar In dem WerthsNatur, wie sie von den Zöllnern, Sekclmeistern und anderswoher eingenommen haben. Im Uebwbleibt es bei der bisherigen Ucbung. Absch. 569. o. (1673). Den Vicini oder Bürgel» ^

LauiS werden ihre Rechte, Renten und Einkommen in urkundlicher Form bestätiget. Ibiä. st ^ '(1677). Die Vorstände der Landschaft Lauis werden auf Verlangen von Unterwalden, Basel und ^lothurn vorbcrufen und es wird ihnen vorgehalten, daß ihre Abgeordneten bei der Bewerbung »»>Ortöstimmen in diesen drei Orten nicht erschienen seien, sondern schimpflich nach Unterwalden sch^' ^ließen, die Deputirten hätten nur eiu Bestimmtes und nicht mehr für die Gnade ausgeben wollen. ^vorgebrachten Entschuldigungen sind nicht befriedigend, weßwegen die Sache in den Abschied geno»'wird. Absch. 675. o. «7. (1678). Mehrmals hat man sich unterstanden, die Gesandtschaften, ^sie in Bironico das Jmbißmahl hielten, zu disponiren, daß sie nach dem Essen in der größten H'^Lauis ritten und dadurch besonders auch bei den Fremden sich verächtlich machten, welche Herges'»waren, den Einritt zu sehen. Es wird daher angetragen, in Zukunft am 8. August Abends in B>l» ^einzutreffen, dort die Nacht zuzubringen und am 9. August in der Frühe den Einritt zu halten u»^ ^gleichen Tage noch den Ruf ergehen zn lassen und so die Geschäfte zu beschleunigen. Absch. 700. ^ijH. (1678). Landvogt Burkhard schreibt an Zürich unter m 14./24. Oktober: Er habe aufZuschrift vom 3. October den zur Reise in die löblichen Orte gewählten Ausschuß von der Reist »mahnt; dieser habe hierauf eine abermalige Versammlung der vier Viertel veranstaltet und in diestl ^sammlung sei beschlossen worden, die ganze Zahl der achtundneunzig (sie) Abgeordneten die Reise ni»^^lassen; dieser Beschluß sei auch bereits in Schrift gesczt, dann aber die Rcdaction wieder abgeändert ^den; auch seien Wohlgesinnte, die zur Besonnenheit mahnten, um so mehr eingeschüchtert worden, d»ihnen nicht bloß Stillschweigen geboten, sondern auch gedroht und es an Seitenwehren, langenPistolen und andern kurzen Wehren nicht gefehlt habe; gegen diese Bewegungen processirend ^schreiten sei um so weniger räthlich, da die Mehrzahl der Amtleute stillgestellt sei. Beschluß: Die ^tation aus der Tagsazung abzuhören und auf Ratification hin den begründet erfundenen Beschwerde'' 'bührcnd abzuhelfen. Absch. 705. ll. <»!». (1678). Zürich referirt: Aus der Landschaft LauisscchSundncunzig Abgeordnete in Zürich eingetroffen; man habe sie wohlmeinend berichtet, daß de» ^gierenden Orten von ihrer Ankunft Kcnntniß gegeben und damit das Ansuchen gestellt worden st'' uGesandtschaften nach Baden über ihre Angelegenheiten zu instruiren, rathe ihnen aber, in kleinererdahin zu reisen und die übrigen Mitvcrordneten nach Hause ziehen zu lassen; worauf sie aberdicß nicht thun zu dürfen, sondern die Bitte um Abhilfe ihrer Beschwerden in jedem Orte anbr>>'^^sollen; sie seien also alle geblieben und einvernommen worden und Zürich habe darüber einentworfen. Mit Zuziehung des Obersten von Bcroldingen wird nun ein Bescheid abgefaßt, ^ r«den Orten den Abgeordneten gegeben werden möge: 1) Die vorgetragenen Beschwerden seien ^erheblich, daß für eine so zahlreiche Abordnung Grund genug vorhanden sei, sowie denn auch in o' ^keine so zahlreiche Abordnung statthaben dürfe. 2) Der Kricgsauflage hätte sich Lauiö nicht weigc»»