LauiS. 1401
mehr beiwohnen lassen; ä) läugneten in offener Sizung, Jemand wegen des Proviants oder desn> s gebüßt zu haben, und beriefen sich dafür auf die Proviantknaben, da es sich doch aus ihren eigenenodx erfunden, daß sie auf Brod und dergleichen Proviant nicht nur geringe Bußen von 1, 2
^ 3, sondern von ll>, 12, ja 25 Kronen angelegt haben, ohne der Kammer etwas abzugeben; e) über-^ seit einiger Zeit, ohne Vorwissen des Landvogts, die Ezecution ihrer Gewalt an zwei oder drei^ übliche Männer, die sie Proviantknaben heißen, denen sie einen Eid und Entrichtung von jährlichKronen auferlegen, ohne daß den Obrigkeiten hicvon etwas zufiel; k) legen die jährlichen Stcuer-^ uinge und Estimi sehr ungleich an, so daß laut dem Zeugnisse vieler eitaäini und uventitu Viele,H ^ ^ Kronen Werth bestzen, soviel bezahlen müssen wie die, welche 3000 bis 10,000 bcsizcn;
Herten die Steuerpfenninge seit einiger Zeit so, daß, da man früher auf eine» Quatrin oder Stcucr-^"ning 4;) Kreuzer zahlte, jezt 80, 90, 100, ja 150 und 160 Kreuzer bezahlt werden müssen;
Zahlen die Vitini selbst die Steuern nicht alle Jahre, sondern nur alle drei Jahre oder geben gar' oder nicht aus ihrem Eigenen, sondern aus dem Stcucrcrtrag der Andern; i) dehnen als vermeinteihre Gewalt so weit aus, daß sie, da die Steuern sich auf etwa 2100 Kronen belaufen, sich^ Niemanden dafür zur Rechenschaft verbunden zu sein, waö sie auch excquircn; k) geben von demri»ne^ jährlich nur etwa 1200 Kronen aus, so daß das übrige in Privathänden zu zcr-
vd?r " ^ richten sich hinsichtlich der Abänderung der Acmtcr nicht mehr nach den alten Bräuchen
vier ^ Läuterung von 158<1, sondern legen mehrere Acmtcr auf eine Person, bleiben zwei bislänger, als sich'ö gebührt, in ihren RathSstcllcn und Aemtern, lassen keine neuen Rätheden ^"^rn die alten unter sich abwechseln; in) haben die Bewerbung namhafter Geschlechter ausder, und uventitü um Aufnahme in daS Vicinat schimpflich abgewiesen. — Als man diese Punkte
^°rgesezten vorhielt erwiderten sie, die Proviantsachcn stehen ihnen von jeher zu; wie man von der^^^u»g des dritten Thcils der Bußen an die Kammer abgekommen sei, wissen sie selbst nicht; daßHab ^bögte und Landschrciber der Rechnung beiwohnen, fei nie in's Werk gcsezt worden und 1652^ u die löblichen Orte sie bei ihren Gewohnheiten verbleiben lassen, doch wollen sie die SteuerrechnungZeigen laut der Erkanntniß, welche im vergangenen Jahre zu Gunsten einiger Unruhigen auS-dvr k ; hinsichtlich der Steueranlagen Einzelner feie» sie bereit, Jedem zu Rechte zu stehen, zuerstlvbl ^ Bürgerschaft, dann vor dem Landvogt und vor den Ehrcngcsandten, endlich vor den
t s/" ^^en. Da sich besonders in Bezug auf das Proviantwesen ergeben hatte, daß die Vorgesczten^'ssohen hahcil und dafür gebüßt werden könnten, jedoch die Mißbräuche schon von ihren Vor-vükawurde ihnen nur auferlegt, für die in den lezten Jahren bezogenen Bußen den zu-Zejt '^'wn Drittel an die Kammer mit 200 Kronen zu vergüten und für unsere und der Amtleuteden, ^ Dublonen Necognition zu bezahlen; in Zukunft soll dieser Drittel stets abgegeben,
^stiiiij^"^^ Landschrciber der Beisiz bei den Rechnungen gestattet, hinsichtlich der Taglia undkesi eigentliche Beschaffenheit man nicht gründlich genug zu untersuchen Zeit hatte) die Billig-
te» ' ^ obrigkeitlichen Verordnungen beobachtet werden. Ungeachtet dieser Milde und aller frcund-grxjf^^brüche zu LauiS und zu LuggaruS erklärten die vermeinten Regenten, die Appellation zu cr-' b>as zur Folge hatte, daß wir unsern Aufenthalt in Lauis verlängern und nochmalige Nach-""gen anstellen, ja auf ihre Weigerung, Schriften und Bücher zur Einsicht vorzulegen, die glüklichcr
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