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6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1397
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Lauis. 1397

^ Rossz ausgefällt. Wie dann appellirt und von dem Shndicat dieses Nrthcil aufgehoben wurde, hat" " demselbeu Tage noch aus Aerger den Deputirten von Br6, M. Taddeo, auf öffentlicher Straßewofür er verbannt und auf das Rad erkannt, auf seinen Kopf auch ein Preis von 19t) Phi-st ^er gcsezt wurde. 6) Mehrcrc andere Gemeinden wurden vom Landvogt auf unbillige Weise ge-j mehrere hundert Kronen sich belaufenden Urtheilc wurden aufgehoben. 7) Ferner hat

landst geringe Strafen angelegt, nämlich als G. Bella von Ponte-Tresa die Ehrenge-

lteb e" kututi« und de»Erzbischof" von Como Erzpricstcr und das Jubeljahr Sodomiter

Kren Pistole gezukt hat, wurde ihm vom Landvogt für alles dieses nur eine Buße von l5

Wie das Shndicat demselben das HalScisen zuerkannte, hat der Landvogt, den Ge-^rbot" Augen, sagen dürfen, solche Proccdur habe er nie gesehen. 8) Der Landvogt hat auch inVie»^Griten zu jagen erlaubt. 9) Die Bußen wegen Anlegung auf die Feuerstätten hat er in den^ujß " entweder unbefugt bezogen oder er hätte auch die Viertel Eapriasca und

^Ile» Strafe Verfällen und auf geschehene Protcstation sich nicht mit der Landschaft vergleichen

lieh NothzwangSprocessc des A. Torriani hat der Landvogt gefehlt, indem er die Prote-

Pro ? Porbaunung bis zum Shndicat einzustellen, nicht bcrüksichtigte, den Bericht der Hebamme demden einverleibte, die zu Torrianis Gunsten lautende Aussage der Angela Tamossa nicht ganz

Uicu Fehler ohne Weiteres als malcfizisch erklärte, den Beklagten zur Verbannung und

^ ^^"gsfalle zur Enthauptung verurthcilte. ll) Er hat Jemand, der einen am Freitag gemachten,^ "wstag geschriebenen und am Sonntag allein unterschriebenen Eontract getroffen hatte, um 3»^ssoaft und den Eontract zugleich entkräftet. 12) Dem Bernardo Tcncala, welcher den B. Caratc^ ^s^uen verklagte, dem Priester den Tod geschworen zu haben, hat er diese Aussage als gültige^spcct ^ "bgonommen und dem Processe einverleiben lassen. 13) Den Gesandten hat er wiederholtkoll eingeredet, dieß oder das lasse sich nicht thun; dem Gesandten von Bern hat er verwehren

de»K'.^ ^ Freiheit seiner OrtSstimme zu bedienen; in einer Sache, bei der er Partei war, hat erükhalt für sich in Anspruch genommen; er forderte den Namen des Klägers für die ihm vor-

Jahr Punkte und sagte, solche nicht mit Unterschrift versehenen Schriften habe man vor etlichendo» d" Scharfrichter verbrennen lasten. Mit unzeitigcr Hizc und auf offener Straße hat er

^brengesandten, als sie verreisen wollten, den dritten Theil von dem Scssclgcld wider alles Her-^orzch^ dürfen. Als ihm diese Klagen vorgehalten wurden, hat er sich vernehmen lassen, die

bei ^hon vorbei, die Herren Ehrengcsandten haben nichts mehr zu judicircn, da doch selbige

^Nal '^"Zung" der vierzehn Tage auödrüklich vorbehalten hatten, dieselben, wenn nöthig, zu extendiren,^)n nuzbarc Tage gebraucht worden. Diese Klagen gegen Grcder fand man nöthig deni» ^ hinterbringen. Absch. 569. u. 40. (1674). An den Plaz des die Stelle eines Obersten

antretenden Landvogts Gredcr zu Lauis tritt als Laudvogt W. Gibeli bis zu Ablauf derVorbehalt der Verantwortlichkeit des Erster» für die Zeit seiner geführten Amtsvcr-Bsile ^ b. 41. (1678). Die Fiöcale und GcrichtSschreiber zu Lauis wiederholen ihre

Ducatonen Philipp! gezahlt werden dürfen. Als nicht eingewilligt wurde, haben sie^Pez», ^"'3 Respcct den Beschluß anzunehmen sich geweigert, sondern auch unterlassen, um die bei^ oines neuen Landvogts übliche Bestätigung ihrer Aemter nachzusuchen, daher sie denn in ihren